Steuer aktuell Anzahlungen: Wie Sie Fehler in der Abrechnung vermeiden

Die Oberfinanzdirektion wies Ende letzten Jahres darauf hin, dass bei Umsatzsteuer- und Betriebsprüfungen bei der Abrechnung von Anzahlungen und Teilleistungen in der Schlussrechnung oftmals Fehler passieren und die Umsatzsteuer doppelt fällig wird. Doch dieses Risiko lässt sich einfach vermeiden.

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Stellen Sie eine Rechnung über Anzahlungen oder über Teilleistungen mit Umsatzsteuerausweis, müssen Sie in der Schlussrechnung diese Anzahlungen bzw. Teilleistungen ebenfalls mit Umsatzsteuerausweis abziehen. Ziehen Sie nur den Bruttobetrag in der Schlussrechnung ab, wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Rechungsbetrag fällig (OFD Frankfurt, Verfügung vom 28.10.2011, Az. S 7300 A – 131 – St 128).

Beispiele im Anwendungserlass

Wie der Ausweis der Anzahlungen bzw. Teilleistungen in einer Schlussrechnung auszusehen hat, erläutert die Finanzverwaltung in Abschnitt 14.8 Abs. 7 Umsatzsteueranwendungserlass. Diesen Erlass und die Beispiele können Sie hier einsehen.

Tipp: Weitere Beispiele zur betriebsprüfungssicheren Rechnungsstellung und vor allem zur Sicherung des Vorsteuerabzug mit Musterrechnungen für alle Lebenslagen finden Sie auch in dem Ratgeber Steuer-1x1: Vorsteuer und Umsatzsteuer unseres Steuerexperten Bernhard Köstler. Diesen Ratgeber können Sie hier bestellen. dhz

Weitere Steuer-Tipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .