Liegt der Umsatz 2021 erstmals unter 600.000 Euro, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Ist-Besteuerung für das Steuerjahr 2022 gestellt werden. Vorteil: Die Umsatzsteuer muss erst dann ans Finanzamt überwiesen, wenn der Kunde bezahlt hat. Warum es wichtig ist, den Antrag schriftlich einzureichen.
In der Praxis passiert es immer wieder, dass gewerbliche Unternehmen die Voraussetzung für die Ist-Besteuerung erfüllen und deshalb bei der Umsatzsteuer eben diese anwenden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Umsatzsteuer muss nicht mehr zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ans Finanzamt überwiesen werden, sondern erst, wenn der Kunde seine Rechnung beglichen hat.
Das Problem dabei: Sie haben keinen Antrag beim Finanzamt gestellt. Ändert die Behörde die erklärte Umsatzsteuer nicht, geht man von einem konkludenten Antrag in der Steuererklärung aus, den das Finanzamt genehmigt hat.
Ist-Besteuerung: Warum ein Antrag wichtig ist
Doch das hat steuerlich einen Haken: Gibt ein Steuerzahler für mehrere Jahre keine oder verspätet Steuererklärungen ab, kann keine konkludente Genehmigung des Finanzamts für die Ist-Besteuerung angenommen werden. Das Finanzamt kann ohne Genehmigung also für die zurückliegenden Jahre auf die Änderung der Umsatzsteuererklärungen – dann mit Anwendung der Soll-Besteuerung – pochen (FG Hamburg, Urteil v. 23.7.2021, Az. 2 K 205/20).
Steuertipp: Um von der Ist-Besteuerung profitieren zu können, sollten Sie unbedingt einen Antrag nach § 20 Umsatzsteuergesetz beim Finanzamt stellen und um eine schriftliche Genehmigung bitten. Diese Genehmigung des Finanzamts bewahren Sie bei Ihren Steuerunterlagen auf. dhz
