Steuer aktuell Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen stellen

Am 10. Februar 2013 wird die erste Vorzahlung zur Gewerbesteuer fällig, am 10. März dann die erste Vorauszahlung zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Kalkulieren Sie schon heute das Jahr 2013 und beantragen Sie bei geringen Gewinnerwartungen die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen 2013.

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Beim Antrag auf Herabsetzung der laufenden Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Kalkulieren Sie anhand der zu erwartenden Auftragslage den Gewinn und erstellen Sie für 2013 eine voraussichtliche Gewinnermittlung.
  • Begründen Sie detailliert, warum der Gewinn im Vergleich zum Vorjahr rückläufig ist (weniger Aufträge, Konkurrenzunternehmen zugezogen, Investitionen).
  • Beantragen Sie auch die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen beim Finanzamt. Das Finanzamt teilt der Gemeinde dann in einem Gewerbesteuermessbescheid zu Zwecken der Vorauszahlungen die voraussichtliche Höhe des Gewerbeertrags 2013 mit.

Tipp: Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie es darüber informieren werden, falls die Gewinne 2013 doch höher ausfallen als erwartet. In diesem Fall kann das Finanzamt die herabgesetzten Vorauszahlungen im Laufe des Jahres wieder erhöhen. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .