Haben Sie im Jahr 2012 eine Immobilie vermietet und mussten im Vergleich zu den Vorjahren Mitrückgänge verzeichnen, können Sie unter Umständen bei der Gemeinde einen Antrag auf anteilige Erstattung der 2012 gezahlten Grundsteuer stellen. Antragsschluss für 2012 ist jedoch der 31. März 2013.
Ein anteiliger Erlass der Grundsteuer, egal, ob eine private oder eine gewerbliche Immobilie vermietet wurde, kommt unter folgenden Voraussetzungen in Betracht:
- Sie dürfen nicht verantwortlich für den Mietrückgang sein (fehlende Renovierungsarbeiten, extrem überteuerte Miete, keine aktive Suche nach neuen Mietern).
- Beträgt der Mietrückgang 2012 im Vergleich zu den Vorjahren wegen Leerstand mehr als 50 Prozent, erhalten Sie nach § 33 Grundsteuergesetz 25 Prozent der für 2012 gezahlten Grundsteuer erstattet.
- Bei einem Totalausfall der Miete, bekommen Sie von der Gemeinde immerhin 50 Prozent der bezahlten Grundsteuer wieder zurück.
Tipp: Ob ein Mietrückgang zu verzeichnen ist, errechnet sich aus den Jahresrohmieten 2012 und den Vorjahren für die betreffende Immobilie. Die meisten Gemeinden halten spezielle Formulare für die Antragstellung bereit. dhz
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