Ab sofort können Corona-gebeutelte Solo-Selbstständige als natürliche Personen die Neustarthilfe 2022 beantragen. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls können Betroffene bis zu 4.500 Euro erhalten. Wie das Bundeswirtschaftsministerium außerdem mitteilt, wird Betrieben mehr Zeit zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen gewährt.

Die von der Corona-Krise betroffenen Solo-Selbstständigen können für das erste Quartal 2022 finanzielle Hilfen beantragen. "Es ist für Unternehmen und viele Solo-Selbstständige eine harte Zeit", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold (Grüne). Die Regierung tue deshalb ihr Bestes, um die schlimmsten Härten abzufedern.
Zunächst werde die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich sein. Sie könnten die Anträge über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe.de stellen. Im Februar könnten dann auch prüfende Dritte für Solo-Selbstständige, die als juristische Person organisiert seien, die Anträge stellen.
Neustarthilfe 2022: Bis zu 1.500 Euro pro Monat
Die Neustarthilfe richtet sich wie bisher an Solo-Selbstständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen haben, aber von der Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe IV wegen zu geringer Fixkosten nicht profitierten. Sie sollen deshalb bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen pro Monat erhalten können. Für die Laufzeit des Programms bis Ende März 2022 sind es maximal 4.500 Euro. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe IV laufen an
Zeitgleich sind nach Angaben des Ministeriums auch die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe IV angelaufen. Schon in den nächsten Wochen würden die ersten Antragsteller ihr Geld auf dem Konto haben. Möglich sind Abschlagszahlungen von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe beziehungsweise maximal 100.000 Euro. Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den entsprechenden Zeiträumen vor der Krise. Die Anträge müssen von prüfenden Dritten wie Steuerberatern eingereicht werden.
Großzügigere Rückzahlungsfristen für Corona-Soforthilfen
Darüber hinaus soll es großzügigere Rückzahlungsfristen für die Corona-Soforthilfen - dem ersten Hilfspaket aus dem Frühjahr 20220 - geben. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung werde die Frist zur Vorlage von Schlussberichten der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben, teilte das Ministerium mit. Damit werde es möglich, Unternehmen und Selbstständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen. Der Grund: Manche Unternehmen brauchen hier nach Angaben eines Ministeriumssprechers noch etwas mehr Zeit.
Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de