Wer nach einem Unfall ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Doch nicht immer ist das so. Zum Beispiel dann, wenn man sich strafbar gemacht hat.

Vielen Fahrzeugführern sind die Folgen für die Sozialversicherung nach einem Verkehrsunfall, bei dem man sich strafbar gemacht hat, nicht bekannt. Wird ein Fahrer verurteilt, kann der Rentenanspruch für Erwerbsminderung entfallen, wenn er das Fahrzeug ohne Führerschein bedient hat. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L 5 R 129/14).
Versicherung kann Antrag ablehnen
Im konkreten Fall handelte es sich um einen 29-Jährigen Mann, der ohne Führerschein und mit 1,39 Promille einen Unfall verursachte. Durch die Verletzungen, die er sich dabei zuzog, ist er seit dem voll erwerbsgemindert. Da er vom Amtsgericht wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Führerschein zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, lehnte die Rentenversicherung seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab .
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass er sich grob selbstgefährdend verhalten habe. Wer bewusst gegen Gesetze verstoße, die gegen Schaden schützen sollen, der habe keinen Anspruch mehr auf Versicherungsleistungen .
Dieser Argumentation schlossen sich die Sozialgerichte in zwei Instanzen an. Die Rente kann versagt werden, wenn die Erwerbsminderung infolge einer strafbaren Handlung eingetreten ist, so die Auffassung des Landessozialgerichts Hessen. dpa/tmn