Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb in der Einkommensteuererklärung ermäßigt sich die Einkommensteuer um das 1,8fache des Gewerbesteuermessbetrags, maximal in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Doch was passiert bei Verlusten aus Gewerbebetrieb des Ehegatten?
Hat ein Ehegatte aus seinem Gewerbebetrieb einen Gewinn und der andere Ehegatte im selben Jahr einen Verlust, werden Gewinn und Verlust saldiert. Die Steueranrechnung beschränkt sich dann auf die niedrige Steuerlast oder fällt steuerlich komplett unter den Tisch (BFH, Urteil v. 27.9.2012, Az. III R 69/10).
Beispiel: Die Ehefrau erzielt Gewinne aus ihrem Handwerksbetrieb von 200.000 Euro. Der Ehemann, auch selbständiger Handwerker hat dagegen wegen hoher Investitionen einen Verlust von 170.000 Euro eingefahren. Der Steuermessbetrag der Ehefrau beträgt 6.200 Euro, was eine Anrechnung auf die Steuerschuld von 11.160 Euro ausmachen würde. Da die Steuerfestsetzung der Ehegatten jedoch null Euro beträgt, geht die Steueranrechnung komplett ins Leere.
Tipp: Sind beide Ehegatten gewerblich tätig oder hat ein Unternehmer verschiedene Gewerbebetriebe, sollten Investitionen, die zu Verlusten bei einem Gewerbebetrieb führen, in Hinblick auf die Gewerbesteueranrechnung zeitlich steueroptimiert geplant werden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall das Gespräch mit dem Steuerberater. dhz
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