Neue Gesetze, wichtige Fristen Änderungen im November 2023: Von Ausweis bis Kfz-Versicherung

Was ändert sich zum Monatswechsel und was sollten Verbraucher und Handwerksbetriebe unbedingt im Blick behalten? Ein Überblick der wichtigsten Änderungen im November 2023.

Gutachter inspiziert ein Auto mit Unfallschaden.
Autofahrer sollten diese Änderung im November 2023 im Blick behalten: Am 30. November ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. - © Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Autofahrer können Geld sparen und Bürgerinnen und Bürger einen Termin beim Amt, aber auch bei der Rente gibt es Neuigkeiten – das sind die wichtigsten Änderungen im November 2023:

Die Änderungen im November 2023

1. Wechsel der Kfz-Versicherung: Stichtag beachten

Wie jedes Jahr ist am 30. November der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Der Grund: Die alten Verträge enden in der Regel zum Jahresende. Viele Anbieter werben deshalb um Neukunden. Wer sich umschaut, kann einen günstigeren Tarif ergattern.

Der Preis einer Police setzt sich aus vielen Komponenten zusammen. Dazu gehört das Alter, die Fahrpraxis, der Wohnort, das Fahrzeug und der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Auch die gewünschten Leistungen spielen eine Rolle.

Für einen Wechsel der Kfz-Versicherung entschieden? So funktioniert die fristgerechte Kündigung des alten Vertrags: Bis zum 30. November muss sie beim Anbieter vorliegen. Dazu reicht ein formloses Schreiben mit Datum, Unterschrift, Vertragsnummer, Kennzeichen und das entsprechende Vertragsende zum 31. Dezember. Es sollte auch eine Aufforderung zu einer Bestätigung enthalten. Auf Nummer sicher geht, wer den Brief einige Tage vorher mit Einschreiben auf den Weg bringt. Seit 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge sind auch per E-Mail oder Fax kündbar.

2. Einwanderung wird erleichtert: Chance für Handwerksbetriebe?

Im nächsten Monat tritt das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung Schritt für Schritt in Kraft. Das könnte es auch einfacher für Handwerksbetriebe machen, neue Fachkräfte zu finden.

So haben Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium ab 18. November etwa einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen zudem mehr qualifizierte Beschäftigungen ausüben, denn die Ausbildung muss nicht mehr im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen.

Fachkräfte mit Hochschulabschluss können mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern. IT-Spezialisten mit Berufserfahrungen können die Blaue Karte EU auch ohne Abschluss erhalten.

3. Änderungen im November 2023: Rentenstart für viele Arbeitnehmer

Im November 2023 können wieder viele Arbeitnehmer in Rente gehen. Und zwar aus unterschiedlichen Geburtsjahrgängen, was mit den vier unterschiedlichen Formen der Altersrente zusammenhängt. Darauf weist die Plattform buerger-geld.org hin. Mit der Rente beginnen können demnach:

  • Regelaltersrente (ohne Abschlag): Geburtsjahrgänge vom 02. November 1957 bis einschließlich 01. Dezember 1957
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit 10,8 Prozent Abschlag): Geburtsjahrgänge vom 02. Februar 1962 bis 01. März 1962
  • Altersrente für langjährig Versicherte (mit zwölf Prozent Abschlag und 35 Jahren Wartezeit): Geburtsjahrgänge vom 02. Oktober 1960 bis 01. November 1960
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag und mit 45 Jahren Wartezeit): Geburtsjahrgänge vom 02. August 1959 bis 01. September 1959

4. Für mehr Netto: Jetzt noch Lohnsteuerermäßigung beantragen

Arbeitnehmer können zu viel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Wer aber nicht bis nächstes Jahr warten möchte, kann einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

Damit kann der Arbeitnehmer dem Finanzamt die in diesem Jahr bereits angefallenen Steuerausgaben und die bis zum Jahresende voraussichtlich noch entstehenden Ausgaben mitteilen. Das Finanzamt stellt in diesem Fall einen Lohnsteuerfreibetrag fest. Dieser mindert den Bruttoarbeitslohn und das Nettogehalt erhöht sich aufgrund der geringen Steuerabzüge.

Damit der Freibetrag noch rückblickend für dieses Jahr gilt, muss der Antrag bis spätestens 30. November beim Finanzamt eingehen.

5. Personalausweis und Reisepass: Abholung bald ohne Termin

Die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses wird einfacher. Im Kern betrifft das die Online-Funktion der Dokumente. Mit der sogenannten Digital-PIN können Personen ihren Ausweis auch online nutzen. Dafür war es bislang nötig, mit einer Unterschrift gegenüber der Behörde zu bestätigen, dass man den PIN-Brief für den Online-Ausweis erhalten hat. Nun aber reicht es aus, einen vorgefertigten Text zu bestätigen. Heißt: Die Ausweisdokumente können in Kommunen, die diesen Service anbieten, ab November an einem Automaten abgeholt werden. Es ist damit nicht mehr nötig, erneut einen Termin beim Amt auszumachen.

6. Lust auf Urlaub? Feiertage im November nutzen

Noch einmal Lust auf Urlaub? Die Bewohner einiger Bundesländer können vor Ende des Jahres noch einmal freimachen und dafür einen Feiertag im November nutzen: nämlich Allerheiligen am 1. November. Gefeiert wird dieser Tag in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Um ganze neun freie Tage rauszuholen, einfach am 30. und 31. Oktober sowie am 02. und 03. November Urlaub beantragen.

In Sachsen kann man dank des Buß- und Bettages am Mittwoch, den 22. November, auch was herausholen: Wer sich an den Brückentagen am 23. und 24. November Urlaub einträgt, hat fünf Tage frei.

Übrigens: In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird´s schaurig. Dann wird auch in Deutschland vielerorts wieder Halloween gefeiert. Das aus den USA stammende Fest erfreut sich auch hierzulande immer größerer Beliebtheit.

>>> Lesetipp: Brückentage 2024: So nutzen Sie die Feiertage für mehr Urlaub

7. Günstige Shopping-Tage im November

Sie wollen sich jetzt schon um den Kauf der Weihnachtsgeschenke kümmern? Günstige Gelegenheiten könnten diese Schnäppchentage im November bieten: Am Black Friday – so wird der Tag genannt, der in den Vereinigten Staaten der Freitag nach Thanksgiving ist – gibt es meist zahlreiche Rabattaktionen, sowohl online als auch im stationären Handel. Das chinesische Pendant ist quasi der Singles Day. Und der Cyber Monday ist ebenfalls ein wichtiger Rabatttag in den USA, der teilweise auch nach Deutschland übergeschwappt ist. Hier die genauen Termine:

  • Singles Day am 11. November
  • Black Friday am 24. November
  • Cyber Monday am 27. November

Aber Achtung: Die vermeintlichen Schnäppchen bei der Rabattaktion Black Friday führen einer Auswertung der EU-Kommission und nationaler Verbraucherschutzbehörden zufolge häufig in die Irre. Im letzten Jahr hätten die Preisangaben auf mindestens 43 Prozent der überprüften Websites gegen EU-Recht verstoßen. Grundsätzlich sei für mehr als die Hälfte der überwachten Produkte ein Black-Friday-Preisnachlass angekündigt gewesen. Davon wiederum seien 23 Prozent eindeutig unvereinbar mit EU-Recht gewesen. Nach EU-Recht müssen Geschäfte und Online-Marktplätze bei der Ankündigung von Preisnachlässen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage für das Produkt angeben. Nach Angaben der EU-Kommission haben die nationalen Behörden aus 13 Ländern 2022 über einen Zeitraum von einem Monat die Preise von 16.000 Produkten von 176 Webseiten überwacht.

8. Entscheidung zum Haushalt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 15. November über die Klage der Union gegen den Nachtragshaushalt 2021 entscheiden. In dem Verfahren geht es um die nachträgliche Änderung des Haushalts: Der Bund hatte ihn wegen der Corona-Krise zunächst um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Weil das Geld am Ende nicht benötigt wurde, schichtete die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP mit Zustimmung des Bundestages die Kreditermächtigung 2022 rückwirkend auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds um. Dagegen klagten 197 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. (Az.: 2 BvF 1/22)

Bei der Verhandlung Ende Juni wurde vor allem diskutiert, ob die Kreditermächtigung auch wirtschaftliche Krisenfolgen abdecken darf. Außerdem muss geklärt werden, wann nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden müssen. In einer Eilentscheidung im November 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht vorläufig grünes Licht für die Maßnahme gegeben.

Mit Inhalten der dpa