Neue Gesetze und Regeln Änderungen im Juli 2024: Gerüstbau, Rente, Cannabis

Nicht nur für Rentner und Schuldner gibt es wichtige Änderungen im Juli 2024: Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Handwerker auf Baustellen welche Gerüste aufstellen dürfen. Das wird im kommenden Monat außerdem wichtig.

Gerüstbauer auf einer Großbaustelle in Düsseldorf.
Eine wichtige Änderung im Juli 2024 für Handwerker: Ab dem 1. Juli 2024 legt der Gesetzgeber konkret fest, wer auf Baustellen welche Gerüste aufstellen darf.  - © picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

Strengere Regeln für den Gerüstbau, die Mautpflicht greift bald auch für kleine Transporter und für Neuwagen sind neue Fahrassistenzsysteme vorgeschrieben: Das ändert sich im kommenden Monat für Verbraucher, Handwerker und andere Unternehmer.

Das sind die Änderungen im Juli 2024

1. Ab 1. Juli gelten strengere Regeln für den Gerüstbau

Keine Baustelle ohne Gerüst. Doch nicht immer sind es eingetragene Gerüstbauerbetriebe, die die Gerüste aufstellen. Auch Handwerksbetrieben einiger anderer Gewerke ist dies erlaubt. Die Frage, welches Gewerk wann welche Form von Gerüst aufstellen darf, wird ab Juli 2024 im sogenannten Übergangsgesetz neu geregelt. Dann gilt, dass Betriebe aus 22 Gewerken nur noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen dürfen, die direkt im Zusammenhang mit der eigenen Leistungserbringung stehen. Sie dürfen Gerüste aufstellen, die notwendig sind für die eigenen Arbeiten. Außerdem dürfen sie sie stehen lassen für nachfolgende Gewerke. Sie dürfen sie aber nicht gezielt für Dritte aufstellen und auch Sonderkonstruktionen nicht aufbauen. Welche Gewerke Gerüste aufstellen dürfen und was noch gilt, lesen Interessierte in diesem Beitrag:

>>> Lesetipp: Wer ab Juli 2024 noch Gerüste aufstellen darf

2. Mautpflicht auch für kleinere Transporter

Bisher gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Zum 1. Juli 2024 greift die Lkw-Maut dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen. Ausgenommen bleiben aber Fahrten von Handwerksbetrieben. Der Bundesrat hat im Oktober 2023 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Mehr dazu:

>>> Lesetipp: Gesetz zur Lkw-Maut beschlossen – Handwerker-Ausnahme bleibt

3. Änderungen im Juli 2024 für Rentnerinnen und Rentner

Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigende Bezüge. Erstmals gehen die Renten in Ost und West in gleichem Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro.

Ab Juli sollen zudem rund drei Millionen Menschen einen kräftigen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente bekommen: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

Im Rahmen der Rentenanpassung steigen auch für Menschen, die Hinterbliebenenrente erhalten, die Freibeträge. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung. Der monatliche Freibetrag liegt ab 1. Juli bei 1.038,05 Euro (bisher 992,64 Euro). Für jedes waisenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag von 210,56 Euro auf 220,19 Euro.

4. Fahrassistenzsysteme für Neuwagen

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können. Zudem wird ab 7. Juli eine Reihe weiterer Fahrassistenzsysteme bei Neuwagen Pflicht. Das berichtet der ADAC. Laut dem Verkehrsclub gehören dazu ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem sowie eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock). Die Pflicht geht auf eine EU-Verordnung zurück, die am 6. Juli 2022 in Kraft getreten ist.

5. Cannabis darf in Vereinen gemeinschaftlich angebaut werden

Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist aber nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen.

6. Verbot von losen Deckel bei Getränken

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

7. Änderungen im Juli 2024 für Schuldner

Privaten Schuldnern bleibt stets ein Betrag ihrer Einkünfte, der gesetzlich gesichert ist und nicht von Gläubigern eingefordert werden darf – der sogenannte Pfändungsfreibetrag. Zum 1. Juli 2024 wird dieser angehoben. Ab Juli liegt der monatlich unpfändbare Grundbetrag bei 1.491,75 Euro statt zuvor 1.402,28 Euro.

8. Gasspeicherumlage steigt

Die Trading Hub Europe GmbH, Marktgebietsverantwortliche im deutschen Gasmarkt, legt die Gasspeicherumlage ab dem 1. Juli 2024 auf 2,50 EUR/MWh fest (vorher 1,86 Euro/MWh). Hintergrund sind Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz. Für Neukunden könnte die Erhöhung der Umlage für teurere Gas-Verträge sorgen. Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2025.

9. Brustkrebs-Früherkennung: Altersobergrenze wird angehoben

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli.

10. Lungenkrebsfrüherkennung für Raucher

Starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren dürfen sich ab dem 1. Juli 2024 einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen. Bislang war die Untersuchung wegen strahlenbedingter Risiken verboten. Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ist der Nutzen dank moderner Geräte aber größer als das Risiko durch die Strahlen. "Wird die Krankheit in einem frühen Stadium erkannt, besteht eine deutlich bessere Aussicht auf Heilung. Die Früherkennungsuntersuchung kann somit schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe verhindern", sagt dazu Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen).

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Bis die Krankenkassen die Kosten übernehmen, kann es aber noch etwas dauern. Hierfür sind weitere Beschlüsse nötig.

11. Neue Pumuckl-Folgen auf Blu-ray und DVD

Im vergangenen Jahr erweckte RTL den Zeichentrick-Klassiker Pumuckl zu neuem Leben – mit großem Erfolg. Bald gibt es die neuen Pumuckl-Geschichten auch auf Blu-ray und DVD-Discs: Online-Händler nehmen bereits Vorbestellungen entgegen – Erscheinungstermin ist der 25. Juli 2024. Außerdem sind eine zweite Staffel sowie ein Kinofilm geplant:

>>> Lesetipp: Pumuckl: Wann die zweite Staffel und der Kinofilm kommen

12. Glyphosat: Anwendungseinschränkungen bleiben bestehen

Glyphosat ist ein häufig genutztes Pestizid. Bestehende Einschränkungen bei der Nutzung werden ab 1. Juli 2024 fortgeschrieben. Doch was bedeutet das genau? Glyphosat darf nicht dort eingesetzt, wo die Natur besonders sensibel ist: Dazu zählen grundsätzlich auch der eigene Garten, öffentliche Parks, Naturschutzgebiete oder Wasserschutz- und Heilschutzgebiete.

Weitere Informationen zu den auf den Weg gebrachten Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordung (PflSchAnwV) gibt es beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

13. Sanierung der Riedbahn

Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.

14. Änderungen im Juli 2024 für Abgeordnete im Bundestag

Für die 734 Abgeordneten im Bundestag gibt es mehr Geld: Zum 1. Juli steigen die Diäten um sechs Prozent. Die Abgeordnetenentschädigung steigt dann um 635,50 auf 11.227,20 Euro im Monat.

15. Luxus-Kaufhaus in Berlin schließt

Das französische Luxus-Kaufhaus Galeries Lafayette wird seinen Standort in Berlin am 31. Juli für Kundinnen und Kunden schließen. Es ist die einzige Filiale in Deutschland.

16. Reform des Postgesetzes?

Die Reform des Postgesetzes ist auf der Zielgeraden. Am 13. Juni nahm der Bundestag die Gesetzesnovelle im Plenum an. Voraussichtlich im Juli ist der Bundesrat am Zug – dann wäre die Reform abgeschlossen. 

Doch was ist die wichtigste Änderung? Die Deutsche Post bekommt weniger Zeitdruck als bisher. Derzeit müssen noch mindestens 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein und 95 Prozent am übernächsten. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass es erst am dritten Werktag nach Einwurf einen Pflichtwert gibt, und zwar besagte 95 Prozent. Am vierten Werktag sollen es 99 Prozent sein. Dadurch kann die Post Kosten senken, die jahrzehntelang eingesetzten Inlandsflüge zur Briefbeförderung wurden gestrichen – das half auch beim Klimaschutz. Für den Verbraucher heißt das aber auch, dass er im Schnitt länger auf einen Brief warten muss als bisher. Wer es eilig hat, kann aber einen schnelleren Prio-Brief verschicken. Der ist teurer als der Standard-Brief.

Die Bevölkerung wird die Auswirkungen der Änderungen voraussichtlich im kommenden Jahr spüren. Weitere Informationen zu den Änderungen:

>>> Lesetipp: Postgesetz reformiert: Das gilt künftig für Briefe, Pakete und Porto

17. Kabelfernsehen: Gebühren nicht mehr umlagefähig

Millionen Mieter müssen spätestens am 30. Juni geklärt haben, wie sie in ihrer Wohnung künftig weiter fernsehen. Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Jahrelang betraf diese Praxis etwa zwölf Millionen Mieter.

18. Bald mehr Tempo 30-Zonen?

Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes soll Kommunen die Möglichkeit geben, Tempo 30-Zonen oder Anwohnerparkflächen einfacher einzuführen. Zudem soll es möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden. Vorausgesetzt, es liegen nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen. Laut dem Verkehrsclub ADAC soll die Reform bald in Kraft treten.

Mit Inhalten der dpa