Analysieren, planen dann entspannen

Jetzt nicht nachlassen: Zwischen den Jahren stehen wichtige unternehmerische Überlegungen an

Franz Falk

Wer entspannt ins neue Jahr rutschen will, muss frühzeitig an die Jahresplanung denken. Foto: Buck

Analysieren, planen dann entspannen

Advent, die „stille Zeit“ - mitnichten. Wer ab jetzt nur noch aufs Christkind wartet, kann direkt nach dem Weihnachtswunder sein blaues Wunder erleben. Besinnliche Tage auf jeden Fall. Die DHZ hat die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst, auf die sich Unternehmer jetzt konzentrieren sollten.

Der Jahreswechsel ist für Handwerksunternehmer ein sehr wichtiger Termin. Am 31. Dezember enden jährlich zahlreiche Fristen. Zum 1. Januar eines jeden Jahres treten neue Gesetze in Kraft. Außerdem müssen für das auslaufende und das bevorstehende Jahr noch eine Reihe von Aktivitäten sinnvoll geplant werden.

1. Verjährungsansprüche beachten: Ende des Jahres verjähren zahlreiche Ansprüche. Die Dauer der Verjährungsfristen hängt vom Rechtsgeschäft sowie vom Vertragstyp ab. Zu unterscheiden sind:

- Die regelmäßige Verjährungsfrist, die drei Jahre beträgt. Danach verjähren alle Ansprüche, für die keine besonderen Verjährungsfristen gelten.

- Die 30-jährige Verjährungsfrist: Dazu zählen Schadensansprüche, die auf einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit beruhen. Über sie ist ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine sonstige vollstreckbare Urkunde vorhanden.

- Verjährung im Kaufrecht: Bei neuen und gebrauchten beweglichen Gegenständen beträgt sie zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre.

- Verjährung im Werkvertragsrecht: Ebenfalls zwei Jahre bei beweglichen Gütern und fünf Jahre bei Bauwerken.

- Verjährung nach der VOB: Vier Jahre bei einem VOB-Bauvertrag.

Tipp: Prüfen Sie zum einen, wie Sie als Unternehmer betroffen sind, der die Leistung erstellt, erbracht oder verkauft hat. Prüfen Sie aber auch, ob Sie als Kunde betroffen sind und Sie noch Ansprüche gegen andere Unternehmer geltend machen können.

Achtung: Die Materie ist juristisch komplex. Da hier nicht alle Aspekte abgedeckt werden können, sollten Sie einen Anwalt oder Rechtsberater der Kammer bzw. des Verbandes einschalten.

2. Verträge prüfen: Das Jahresende ist ein guter Anlass, um bestehende Verträge zu überprüfen: Sind die Inhalte noch gesetzlich zulässig? Entsprechen die Inhalte noch den heutigen Gegebenheiten? Müssen Kündigungsfristen gewahrt werden?

Zu den wichtigsten Verträgen zählen:

- Gesellschaftsverträge,

- Leasingverträge,

- Kreditverträge,

- Mietverträge,

- Versicherungsverträge,

- Wartungsverträge und

- Verträge mit Energieversorgungsunternehmen,

- Testament und Eheverträge, aber auch

- Vollmachten und Patientenverfügungen und

- die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsgrundlage.

Möglicherweise sind die geänderten Wirtschaftsverhältnisse ein geeigneter Anlass, um über neue Verträge zu verhandeln.

Achtung: Vergessen Sie auch nicht, die Gewährleistungsbürgschaften nach Ablauf der Frist zurückzufordern. So verbessern Sie die Liquidität.

3. Steuerliche Überlegungen : Die Gestaltungsspielräume in den letzten Wochen vor Jahresende sind klein. Doch es lohnt sich, gemeinsam mit dem Steuerberater zu überlegen, wie die Steuerlast sinnvoll gestaltet werden kann.

Unternehmer, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen und ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechung errechnen, können Gewinne verlagern, indem sie Einnahmen auf das nächste Jahr verschieben und Ausgaben vorziehen. Entscheidend für die Besteuerung ist der Zeitpunkt, in dem das Geld zufließt bzw. bezahlt wird. Wer Lieferantenrechnungen noch in diesem Jahr bezahlt oder Vorauszahlungen leistet oder seinen Kunden ermöglicht, erst im neuen Jahr die Rechnung zu bezahlen, kann in diesem Jahr noch Steuern sparen.

Weitere Ansatzpunkt, um Steuern zu sparen, ergeben sich durch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen, durch Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (bis 150 Euro), durch das Vorziehen von Rechnungen und Verschönerungsarbeiten.

Wer seinen Kindern und Enkeln etwas schenken will, sollte sich überlegen, ob er das noch vor Jahresende tut. Denn die Freibeträge des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.

4. Organisation zum Jahreswechsel: Machen Sie Ihren Betrieb über die Feiertage dicht? Dann müssen Sie die Vorbereitungen für diesen Kurzurlaub so treffen, dass Sie beruhigt wegfahren können.

Bei den Urlaubstagen Ihrer Mitarbeiter brauchen Sie Transparenz: Haben alle Mitarbeiter ihren Jahresurlaub voraussichtlich bis zum 31. Dezember genommen? Bis wann können sie den Resturlaub nehmen?

Die durchzuführende Inventur, insbesondere das Erfassen und Bewerten der Lagerbestände und der halbfertigen und noch nicht abgerechneten Arbeiten, ist in vielen Betrieben ein zeitaufwändiger Vorgang. Bei guter Organisation und Vorbereitung können Sie die Prozesse optimieren und die erhobenen Werte schnellstmöglich Ihrem Steuerberater melden, damit der zeitnah die Bilanz fertigstellen kann.

Das Verschicken und Verteilen von Weihnachtskarten und von Weihnachtsgeschenken, die Organisation der Weihnachtsfeier sind Arbeiten, die Sie zusätzlich belasten. Planen Sie diese Termine rechtzeitig ein.

5. Liquiditätsplanung: Zum Jahresende wird die Liquidität in vielen Betrieben durch Zins- und Tilgungszahlungen, Versicherungsbeiträge, Weihnachtsurlaub und Weihnachtsgeld etc. stark angespannt. Orientieren Sie sich an den Ausgaben, die im Vorjahr zum Jahreswechsel angefallen sind. Beantragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Hausbank eine - möglicherweise befristete Erhöhung des Kontokorrentkredits.

6. Planungen für das Folgejahr: In unser schnelllebigen Zeit wird es immer wichtiger, Termine, Aktionen und wichtige Gespräche frühzeitig festzulegen.

- Erstellen Sie sich einen Jahresplan, in dem alle wichtigen Termine enthalten sind, die Ihnen vorgegeben werden (beispielsweise Messen und Ausstellungen). Planen Sie rechtzeitig eigene Events ein, wie einen Tag der offenen Tür oder einen Abend für Ihre wichtigsten Kunden, den Betriebsurlaub.

- Terminieren Sie frühzeitig Gespräche mit Ihrem Steuerberater, mit Ihrem Banker, mit Ihren wichtigsten Lieferanten, mit Ihren wichtigsten Kunden.

- Setzen Sie sich Ziele für das kommende Jahr und planen Sie Umsätze und Gewinne, damit Sie Ihr Unternehmen gezielt steuern können.

- Erarbeiten Sie frühzeitig Ihre gesamten Marketingziele, damit Sie in diesen turbulenten Zeiten den richtigen Kunden die richtigen Produkte und Leistungen bieten können.

- Planen Sie auch die Zeit für Ihren eigenen Urlaub und für Ihre Familie mit ein, denn Sie können Ihre vielfältigen Aufgaben nur dann richtig wahrnehmen, wenn Sie Ihren eigenen Akku immer wieder aufladen und Zeit für Ihre Familie haben.

Auch wenn die Feiertage mit viel Hektik verbunden sind, nehmen Sie sich Zeit, um die zum Jahreswechsel anstehenden Aufgaben in Ruhe zu erledigen.