Integration in den Arbeitsmarkt Ampel-Regierung will Arbeitsverbot für Geflüchtete lockern

Asylbewerber und Geduldete sollen künftig schneller arbeiten dürfen. Welche Erleichterungen geplant sind – und welche Voraussetzungen gelten sollen.

Künftig sollen Asylbewerber und Geduldete nach spätestens sechs Monaten arbeiten dürfen. - © Petro - stock.adobe.com

Asylbewerber und Geduldete sollen künftig schneller in Deutschland arbeiten können. "Wir wollen die beruflichen Potenziale und Qualifikationen von den Menschen, die schon in Deutschland leben, bestmöglich nutzen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss mit Blick auf Asylbewerber und Geduldete. "Dafür müssen wir sie schnellstmöglich in Arbeit bringen", fügte sie hinzu. Der Bundestag muss dem Beschluss noch zustimmen.

Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern ausgenommen

So sollen Asylbewerber aus Erstaufnahmeeinrichtungen künftig schon spätestens nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Dies galt bisher nur für Eltern mit Kindern. Für Alleinstehende galten neun Monate. Wie bisher gibt es allerdings auch Ausnahmen. "Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, wessen Asylantrag offensichtlich unbegründet ist oder wer seine Identitätsklärung verweigert, darf weiterhin nicht arbeiten", teilte Faeser mit.

Leichtere Erlaubnis zur Beschäftigung für Geduldete

Wer einen negativen Asylbescheid erhält, ist ausreisepflichtig. Nicht alle können allerdings sofort abgeschoben werden. Für diese Geduldeten soll es künftig leichter werden, eine Arbeit aufzunehmen. Ihnen soll "im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden", betonte das Bundesinnenministerium. "Für Personen, die kurz vor der Abschiebung stehen, gilt dies jedoch nicht", hieß es weiter. Außerdem soll eine Beschäftigungsduldung künftig schon nach einer Vorbeschäftigungszeit von zwölf statt wie bisher nach 18 Monaten erteilt werden können.

Stichtagsregelung ausgeweitet

Eine solche Beschäftigungsduldung sollen alle beantragen können, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher galt das nur für diejenigen, die vor dem 1. August  2018 nach Deutschland kamen. Wer eine solche Beschäftigungsduldung bekommt, ist 30 Monate vor Abschiebung geschützt. Außerdem soll die erforderliche Mindestwochenarbeitszeit von 36 auf 20 Stunden gesenkt werden.

K.o.-Kriterien für Beschäftigungsduldung

Eine Beschäftigungsduldung gibt es wie bisher aber nur, wenn die Geflüchteten Deutsch sprechen, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, keinerlei Bezüge zu extremistischen Organisationen bestehen und keine Straftaten begangenen haben.