Seit 1. September gelten neue Vorgaben für die Entsorgung von alten Styropor-Dämmstoffen. Sie sollen verhindern, dass es wieder zu einem Entsorgungsengpass kommt. Doch Fehlanzeige. In der Praxis zeigen sich wieder Mängel. Müllverbrennungsanlagen bieten das vorgeschriebene elektronische Nachweisverfahren nicht an und haben wenig Interesse an einer Umstellung.
Jana Tashina Wörrle

Nur ein paar Tage ist die bundesweite Verordnung zur Entsorgung der HBCD-haltigen Dämmstoffe in Kraft und schon jetzt zeigen sich erneut Probleme. Zwar gelten die alten Styropor-Dämmstoffe nicht mehr als Gefahrstoffe und dürfen so theoretisch in allen Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Der Gesetzgeber fordert dafür jedoch ein elektronisches Nachweisverfahren, das eigentlich nur bei den als gefährlich eingestuften Stoffen gilt.
HBCD-haltige Dämmstoffe: Entsorgungsbetriebe haben kein Interesse an Aufträgen
Die Praxis zeigt nun, dass viele Anlagenbetreiber und auch die Containerdienste dieses Nachweisverfahren nicht anbieten und auch kein Interesse daran haben, es einzuführen. Damit bleiben die Entsorgungsmöglichkeiten für die Baubetriebe weiterhin begrenzt, wenn sie alte Dämmstoffe, die noch mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, bei Sanierungen aus den Gebäuden entfernen.
In den neuen Entsorgungsvorgaben, die seit dem 1. September 2017 gelten, ist weder eine Übergangsfrist für die Entsorger vorgesehen, auf das elektronische Verfahren umzustellen, noch haben diese überhaupt ein großes Interesse daran. Wegen der Beimischung relativ kleiner Mengen von Styropor-Dämmstoff in anderen gemischten Bauabfall entsteht zudem aus einer kleinen Menge Styropor-Input eine sehr viel größere Menge Baumischabfall-Output. Der Output der Anlagen fällt aber ebenfalls unter das elektronische Nachweisverfahren. Zur Bewältigung dieses steigenden Aufwands der elektronischen Meldungen wäre häufig eine zusätzliche Personalstelle nötig – dies scheuen viele Anlagenbetreiber.
"Die Anlagen in Deutschland sind alle so gut ausgelastet, dass sie nicht auf die Behandlung dieser sehr speziellen Dämmstoff-Abfälle angewiesen sind", sagt Michael Heide vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Er hat sich in seiner Branche umgehört und erste Rückmeldungen zu den Mängeln der Entsorgungsvorgaben aus der Praxis bekommen.
Zwar können die ersten Probleme, die sich nun zeigen, regional sehr unterschiedlich ausfallen, da sich quasi erst wieder Dämmstoff-Berge ansammeln müssen. Zwischen Oktober 2016 und August 2017 galt eine Übergangsregelung für die Entsorgung des alten Styropors, die es erlaubte, die Dämmstoffe in allen Anlagen und ohne elektronisches Verfahren zu entsorgen. Heide sagt jedoch: "Die Verordnung zeigt in der Praxis schon wieder Grenzen".
Dachdeckerhandwerk sieht hohe Entsorgungskosten
Das bestätigt auch das Dachdeckerhandwerk. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks sieht die ungehinderte Entsorgung in vielen Gegenden der Republik derzeit als eingeschränkt an. Sowohl einige thermische Verwerter als auch die Containerdienste würden derzeit zum Teil die behördlichen Anforderungen nicht erfüllen. Einige würden auch nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen wollen, teilt der Verband auf Anfrage mit.
Seitens der Dachdeckerbetriebe würden sich die Meldungen mehren, dass die Annahme HBCD-haltiger Polystyrole verweigert wird oder dass diese nur zu enormen Kosten abgenommen werden. Zwischen 300 Euro bis zu 1.000 Euro müssten für eine Tonne der alten Dämmstoffe bei der Entsorgung bezahlt werden. Probleme gäbe es insbesondere in ländlichen Regionen mit überwiegend kleinen Entsorgungsunternehmen.
Die neuen Entsorgungsprobleme entstehen nach Aussage von Michael Heide auch durch die vorgeschriebene Aufbereitung der zu entsorgenden Dämmstoffe. Diese müssen anderen Abfällen beigemischt werden, bevor sie verbrannt werden dürfen. So werden aus 8.000 Tonnen HBCD-haltigen Stoffen schnell 800.000 Tonnen, denn für die Entsorgung müsse ein derart "verdünntes" Gemisch entstehen.
Hoher Verwaltungsaufwand schreckt Entsorger ab
Das schreckt die Betreiber der Müllverbrennungsanlagen zusätzlich ab: Denn die Menge an Bürokratie steigt je nach Abfallmenge an – tückisch, "wenn aus einer eventuell überschaubaren Menge an HBCD-haltigen Dämmstoffen nach dem Vermischen mit anderen Abfällen – so wie es der Gesetzgeber vorsieht – dann riesige Mengen werden, die entsorgt werden sollen", erläutert Michael Heide den Vorgang. Das Interesse der Anlagenbetreiber ist dementsprechend gering, die alten Dämmstoffe anzunehmen oder sich auch nur um die Zulassung zum elektronischen Nachweisverfahren zu bemühen.
Denn genau diese Zulassung fehlt vielen Anlagenbetreibern. Bis zum 1. September 2017 brauchen sie sie auch nur dann, wenn sie Gefahrstoffe entsorgen wollen. Das HBCD-haltige Material ist zudem der einzige Stoff, für das das elektronische Verfahren Pflicht ist, obwohl es nicht als Gefahrstoff gilt.
Heide befürchtet, dass es bald zu neuen Entsorgungsengpässen und steigenden Entsorgungskosten kommen könnte. Auch wenn Anlagenbetreiber und Containerdienste zunehmend bereit sein sollten, auf das E-Nachweisverfahren umzustellen, müssen sie erst eine Genehmigung beantragen und erhalten – und das dauert. Weiter saniert wird in der Praxis dennoch.
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