BGH-Urteil AGB: Die Abmahnfalle für Betriebe

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie wichtig für Betriebe die Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren regelmäßige Überprüfung ist. Bei Fehlern drohen horrende Abmahnkosten.

Henrik Steffen Becker

Sind Ihre AGBs rechtssicher? Eine Überprüfung sollte regelmäßig von einem Fachmann stattfinden. - © Foto: eccolo - Fotolia

Mit seinem Urteil "Missbräuchliche Vertragsstrafeforderung" hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeiten für Wettbewerber und Anwälte erheblich ausgeweitet, gegen unwirksame AGB vorzugehen. Betriebe sollten dem Thema mehr Beachtung schenken, um Abmahnfallen zu entgehen.

Nach der höchstrichterlichen Entscheidung sind AGB-Bestimmungen, die unwirksam sind, gleichzeitig auch als wettbewerbswidrig anzusehen, da sie den Rechtsbruchtatbestand des § 4 Ziffer 11 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllen.

Konkret ging es in dem von dem BGH entschiedenen Fall um eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners durch einen pauschalen Ausschluss verschuldensunabhängiger Haftung. Zudem war Streitgegenstand eine Klausel, in der eine unangemessene Annahme- oder Lieferfrist enthalten war. Außerdem enthielt eine der fraglichen Klauseln einen Haftungsausschluss für fahrlässig verursachte Körperschäden.

Konsequenzen der Entscheidung

Die Folgen des BGH-Urteils sind weitreichend. Die Annahme, dass AGB-Klauseln bei Verstoß gegen bestimmte rechtliche Bestimmungen gleichzeitig auch als Zuwiderhandlung gegen das UWG gewertet werden können, vergrößert den Kreis potentieller Angreifer enorm.

Denn Verstöße gegen das UWG können vor allem durch Wettbewerber von Handwerksunternehmern beanstandet werden. Davon abgesehen eröffnet das UWG auch solchen Verbänden das Recht Ansprüche gelten zu machen, die in Bezug auf ihre Seriosität umstritten sind. Derartige Institutionen versprechen sich von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen insbesondere Kostenerstattungsansprüche und im Falle von Unterlassungserklärungen Vertragsstrafen. Das kann für Handwerksbetriebe teuer werden.

Fehlende Sorgfalt kann teuer werden

Bei der Erstellung von AGB ist vieles denkbar – nicht alles entspricht aber den rechtlichen Rahmenbedingungen. Daher sind alle Unternehmen gut beraten, ihre AGB mit ganz besonderer Sorgfalt zu formulieren. Außerdem sollten ihre Inhalte fortlaufend auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft werden. Unwirksame AGB können dazu führen, dass im Konfliktfall doch wieder "nur" die im Zweifel ungünstige gesetzliche Regelung greift. Das kann für Unternehmen ein erhöhtes Risiko etwa durch Forderungsausfälle bewirken. Aber auch eine erhöhte Inanspruchnahme aufgrund der gesetzlichen Haftungstatbestände einschließlich der damit bewirkten finanziellen Einbußen kann eine Folge unwirksamer AGB sein.

Hinzu tritt die Gefahr, dass unwirksame AGB beanstandet werden können. Insbesondere zum Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) geschaffen. Es gestattet hierzu klagebefugten Institutionen (vor allem Verbraucherverbänden, Wirtschaftsverbänden, Industrie- und Handelskammern) im Wege von Verbandsklagen gegen AGB-Klauseln vorzugehen, die sich nach den §§ 307 bis 309 BGB als unwirksam erweisen.

Unter die vorgenannten Vorschriften fallen vor allem AGB-Bestimmungen, die den Vertragspartner ihres Verwenders unangemessen benachteiligen. Im Rahmen einer gegen AGB-Klauseln erhobenen Verbandsklage kann beantragt werden, ihren Verwender dazu zu verurteilen, den Einsatz der Klausel zukünftig zu unterlassen. Zuwiderhandlungen gegen ein insoweit ergangenes gerichtliches Verbot sind mitunter (sehr) schmerzhaft. Stellt das Gericht im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens einen Verstoß gegen die Untersagung fest, droht die Verhängung von Ordnungsmitteln, die die Zahlung von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft beinhalten können.

Praxistipp: Die BGH-Entscheidung zeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, nur rechtlich einwandfreie AGB zu verwenden. Eine regelmäßige Kontrolle und Überprüfung bestehender Klauseln ist unerlässlich, damit die AGB immer den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Jede Änderung der Rechtsprechung kann dazu führen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam werden.

Über den Autor: Henrik Steffen Becker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.