Die Telefonaktion "Richtig vorsorgen fürs Alter" der Deutschen Handwerks Zeitung hat viele interessante Fragen und ebenso spannende Antworten hervorgebracht. Experten von der Handwerkskammer, der Zeitschrift "Finanztest" und aus der Versicherungswirtschaft standen einen ganzen Abend Rede und Antwort.
Während Arbeitnehmer über ihren Arbeitsplatz rentenversichert sind und sich darauf verlassen können, im Seniorenstand zumindest einen finanziellen Grundstock in Form der gesetzlichen Altersrente zur Verfügung zu haben, sieht das bei Handwerkern anders aus: Die Leistungen aus den gesetzlichen Rentenkassen können trotz 18-jähriger Pflichtversicherung deutlich geringer sein – falls überhaupt bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt wurde. Selbstständige müssen in den meisten Fällen ihre Alterssicherung in die eigenen Hände nehmen und finanzieren. Deshalb hat sich die Deutsche Handwerks Zeitung dieser letztlich existenziellen Fragen angenommen und Experten an die Telefone gesetzt. Frank Schreckhaas vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Peter Klipp von der Redaktion „Finanztest“ bei Stiftung Warentest und Günther Reichenthaler von der Handwerkskammer für München und Oberbayern beantworteten in einer Telefonaktion Ihre Fragen.
Frage: Ich habe mich als Fußpflegerin selbstständig gemacht und möchte jetzt etwas für die Altersvorsorge tun. Welche Varianten der Altersvorsorge kommen für mich am ehesten in Frage?
Antwort: Explizit für Selbstständige gedacht ist die so genannte Rürup- oder Basisrente. Die Förderung bei der Basisrente erfolgt ausschließlich über Steuervorteile, lohnt sich also vor allem bei guter Auftragslage. Sie sollten daher Ihren Steuerberater konsultieren, ehe Sie einen solchen Vertrag abschließen. 2012 könnten Sie 74 Prozent Ihrer Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich geltend machen – als Single bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro. Damit sind für Sie 14.800 Euro absetzbar. Im Rentenalter sind die Bezüge allerdings voll zu versteuern. Wenn Ihr Steuerberater sein Okay gegeben hat, sollten Sie unbedingt mehrere Angebote einholen und diese anhand der garantierten Rente vergleichen. Das Gute ist: Sie können auf schwankende Einkünfte reagieren und jährlich variabel einzahlen.
Frage: Ich bin 56 Jahre alt, verheiratet, seit Jahrzehnten im Bauhandwerk selbstständig. Durch einen Konkurs Ende der 90er Jahre habe ich alle Rücklagen für die Altersvorsorge verloren. Jetzt floriert mein Geschäft wieder, die Auftragsbücher sind voll. Habe ich überhaupt noch eine Chance, irgend etwas Sinnvolles für die Alterssicherung zu tun?
Antwort: Für Sie passt die Rürup-Rente. Da Sie in Ihrem Alter kräftig investieren müssen, kommt Ihnen entgegen, dass Sie als Verheirateter bis zu 40.000 Euro investieren können und davon im Jahr 2012 74 Prozent, also 29.600 Euro, voll als Sonderausgaben absetzbar sind. Außerdem: Rürup-Renten sind Hartz-IV- und insolvenzsicher.
Frage: Ich bin 45 Jahre und habe von den Plänen der Koalition gehört, alle Selbstständigen zur Altersvorsorge zu zwingen. Meine Form der Altersvorsorge sind zwei vermietete Wohnhäuser, auf denen allerdings noch Kredite lasten. Würde das als Altersvorsorge anerkannt?
Antwort: Zunächst: Noch handelt es sich nur um Pläne der Bundesregierung, die von 2014 an wirksam werden würden. Es gibt bis heute keinen Kabinettsbeschluss und keinen Referentenentwurf zur Vorsorge der Selbstständigen im zuständigen Arbeitsministerium. Die Pflichtversicherung soll nach den jetzigen Plänen zunächst nur für alle unter 30-Jährigen gelten. Die über 50-Jährigen wären nicht betroffen. Für Jahrgänge bis 50 soll es Übergangsregelungen geben. Wie die konkret aussehen, kann heute noch niemand sagen. So wie bisher bekannt ist, würde Immobilienbesitz als Altersvorsorge anerkannt. Wie der Frage der Schuldenbelastung solcher Immobilien bewertet würde, ist heute noch völlig unklar.
Frage: Ich habe meine Altersvorsorge ausschließlich auf vermietete Immobilien aufgebaut. Ist das auch dann eine sichere Anlage, wenn wegen der Eurokrise eine Superinflation oder ein Staatsbankrott kommt?
Antwort: Grundsätzlich sind Immobilien eine sehr sichere Anlage. Gegenwärtig sind weder eine Superinflation noch ein Staatsbankrott abzusehen, aber wir können nicht in die Zukunft schauen Sollte es zu extremen Maßnahmen kommen, bildet die Altersvorsorge in Beton noch die verlässlichste Investition. Historische Vergleiche hinken: Aber es ist interessant zu wissen, dass 1948 bei der Umwandlung von Reichs- in D-Mark Immobilienbesitzer zu einem Lastenausgleich verpflichtet wurden.
Frage: Ich habe jetzt von meiner Mutter ein Haus in Frankfurt geerbt. Das soll meine Altersvorsorge sein. Soll ich es verkaufen oder vermieten?
Antwort: Das lässt sich ohne Kenntnis der genauen Lage, der Mietsituation und des baulichen Zustands nicht sagen. Sie müssten herausfinden, welche Kosten bei einer eventuellen Sanierung auf Sie zukommen. Bei einem Verkauf müssten Sie bedenken, dass ohne einen Energiepass ein Verkauf kaum noch möglich ist. Das könnte für eine Vermietung sprechen, zumal Sie dadurch laufende Einnahmen hätten. Verkaufen können Sie später immer noch.
Frage: Ist angesichts der Risiken mit dem Euro nicht Gold eine Alternative?
Antwort: Vergessen Sie nicht: Gold wirft keine Zinsen ab, „frisst“ aber Aufbewahrungskosten. Sie könnten am Gold nur partizipieren, wenn der Goldpreis weiter steigt. Das ist theoretisch möglich. Aber: Da der Goldpreis derzeit schon weit oben ist, ist ein Kauf jetzt auch kostenintensiv. Gold macht sich ganz gut als schmückender Anteil im Depot – als alleinige Geldanlage für die Altersvorsorge ist es keine Alternative.
Frage: Soll ich meine fondsgebundene Lebensversicherung aus den 90er Jahren kündigen und das Geld inflationssicher woanders anlegen?
Antwort: Auf keinen Fall. Zum einen erhalten Sie bei einer Kündigung – falls überhaupt – nur einen Rückkaufswert, der ziemlich niedrig sein dürfte und Ihre eingezahlten Beiträge nicht ausgleicht, das heißt Sie machen Verlust. Außerdem haben Sie bei diesen Altverträgen den Vorteil, dass die Ausschüttung steuerfrei erfolgt, weil diese bereits länger als 12 Jahre gelaufen sind.
Frage: Ich bin 32 Jahre alt, als Handwerksmeister pflichtversichert, habe außer einer kleinen Rentenversicherung noch nichts für die Altersvorsorge getan. Nützt mir eine Riester-Rente etwas – und kann ich an das eingezahlte Geld heran, wenn ich es brauche?
Antwort: Die Riester-Rente könnte schon eine gute Säule Ihrer Altersvorsorge darstellen, weil Sie als Pflichtversicherter nicht nur Anspruch auf staatliche Zuschüsse, sondern gegebenenfalls auch auf Steuervergünstigungen bis zu 2.100 Euro im Jahr haben. Sie bekommen eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Haben Sie Kinder, gibt es die Kinderzulage von 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind – und für Kinder ab Jahrgang 2008 sogar 300 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie den Mindestbeitrag für die maximale Förderung aufbringen – für einen 2012 abgeschlossenen Vertrag vier Prozent Ihres Vorjahresverdienstes, auf das Sie Rentenbeiträge bezahlt haben. Ein Riester-Vertrag muss mindestens bis zum 62. Lebensjahr laufen, wenn er dieses Jahr abgeschlossen wird (für ältere Verträge gilt dieses Alter nicht). Sie können auch vorher an Ihr Kapital, müssen aber dann die Zulagen beziehungsweise die Steuervergünstigungen zurückzahlen.
Frage: Mein Sohn, Anfang 40, ist in meiner Metzgerei angestellt. Wie kann ich das mit der Altersvorsorge am besten für ihn regeln? Geht Riester – welche Verträge sind dafür geeignet?
Antwort: Sie haben gleich zwei Möglichkeiten. Wenn Ihr Sohn bei Ihnen angestellt ist, dann ist er rentenversichert als Arbeitnehmer und kann „riestern“. Sie können darüber hinaus im Zuge der so genannten Entgeltumwandlung als Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließen und damit die staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung nutzen: steuer- und sozialversicherungsfie Beiträge. Den Riester-Vertrag kann man unabhängig davon abschließen, sollte aber den nicht über den Betrieb laufen lassen. Riester-Verträge gibt es ursprünglich als Fonds, Bankanlagen oder Versicherungen. Welche Form Ihr Sohn wählt, hängt auch von seinem Risikobewusstsein ab. Ein Risiko im Sinne von Totalverlust besteht bei Riester nicht, weil die eingezahlten Beiträge plus die Zulagen zu Rentenbeginn garantiert sind.
Frage: Ich bin mitarbeitende Ehefrau und habe einen Riester-Vertrag. Mein Depot-Wert bei meinem Riester-Fonds ist sogar negativ. Es stimmt also, dass man mit Riester Verlust machen kann?
Antwort: Bei Riester-Fonds sind Kursschwankungen möglich, so dass eine Null-Rendite derzeit möglich ist. Aber: Ihr Vertrag läuft noch 20 Jahre – und da werden die heutigen Kursverluste mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeglichen. Außerdem kann man mit Riester kein eigenes Geld „verbrennen“. Denn unabhängig davon, welches Riester-Produkt Sie gewählt haben – jeder Anbieter muss Ihnen bei Auszahlungsbeginn das eingezahlte Kapital und die Zulagen zur Verfügung stellen. Dazu sind diese gesetzlich verpflichtet.
Frage: Ich bin 44 Jahre alt und möchte jetzt für meine Altersvorsorge in eine private Rentenversicherung investieren. Mir liegt das Angebot einer Gesellschaft vor. Worauf sollte ich achten?
Antwort: Auf jeden Fall sollten Sie sich mehrere Angebote einholen und diese vergleichen. Wichtigster Faktor ist dabei die garantierte Rente, die Ihnen angeboten wird. Sie sollten sich für das Angebot mit der höchsten garantierten Rente entscheiden und erst in zweiter Linie auf die Überschüsse schauen. Diese sind nicht garantiert. Sie sollten aber schauen, wie die Gesellschaften in der Vergangenheit gewirtschaftet haben. dhz
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