Steuer aktuell: Dein Tag für Afrika Wenn Schüler im Unternehmen mitarbeiten

Am 18. Juni 2013 findet der bundesweite Aktionstag der Spendenkampagne "Dein Tag für Afrika" statt, der vom gemeinnützigen Verein Aktion Tagwerk e.V. in Mainz organisiert wird. Schülerinnen und Schüler arbeiten an diesem Tag in Betrieben und spenden das verdiente Geld an den Verein. Wie haben sich Handwerksbetriebe steuerlich zu verhalten, bei denen die Schüler an diesem Tag arbeiten?

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Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat die wichtigsten steuerlichen Besonderheiten für den Aktionstag am 18. Juni 2013 erläutert (Verfügung v. 16.10.2012, Az. S 2332 A-88-St 211):

  • Zwar handelt es sich bei den ausgeübten Arbeiten der Schüler um ein Arbeitsverhältnis. Dennoch müssen Arbeitgeber keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, wenn das verdiente Geld direkt auf das Spendenkonto überwiesen wird.
  • Ein Lohnkonto muss für diese eintägige Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler nicht geführt werden.
  • Die Lohnaufwendungen sind im Handwerksbetrieb als Betriebsausgabe absetzbar. Die Kosten sind über das Kostenkonto "Aushilfe" oder "sonstige Kosten" zu verbuchen.
  • Der Handwerksbetrieb darf für den an den gemeinnützigen Verein überwiesenen Arbeitslohn keinen Spendenabzug geltend machen. Schließlich hat der Schüler seinen Arbeitslohn gespendet und nicht der Betrieb.

Tipp: Möchte sich ein Handwerksbetrieb an dieser Aktion beteiligen, sollte er frühzeitig in Wochenzeitschriften oder in Schulen darauf hinweisen, dass die Schülerinnen und Schüler am 18. Juni 2013 bei ihm im Betrieb aushelfen dürfen. Vielleicht lernt man an diesem Tag einen möglichen Lehrling für später kennen, den man unter normalen Umständen sonst nicht getroffen hätte. dhz

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