Schluss mit Sommerpause: Der September markiert für Schüler, Bundestag und auch viele Azubis den Start ins neue Schul-, Ausbildungs- oder Sitzungsjahr. Aber auch für Unternehmer und Verbraucher gibt es einiges zu beachten. Hier kommt die DHZ-Übersicht mit den Änderungen im September 2026.

Der September bringt für viele junge Menschen einen neuen Lebensabschnitt mit dem Start in die Ausbildung. Betriebe sollten entsprechend die aktuelle Vergütungsuntergrenze im Blick behalten. Aber auch die Schüler aus Baden-Württemberg und Bayern kehren bundesweit als Letzte in die Schulen zurück. Darüber hinaus gibt es neue Kennzeichnungspflichten für Händler und Hersteller: Zwei neue EU-Labels zu Gewährleistung und Garantie sind bald Pflicht, Umweltversprechen in der Werbung müssen künftig belegt werden.
Was sich sonst noch alles tut im September 2026 – hier kommt unsere kompakte Übersicht:
- Ausbildung
- Werbeverbot
- Lohnsteuer
- Labelpflicht
- Smarte Geräte
- Bundestag
- Wahl
- Warntag
- Bahnhof
- Oktoberfest
- KI bei Spotify
- TV-Aus
- NFL im TV
- Heckenschnitt
Azubi-Start im September: Erhöhte Mindestausbildungsvergütung beachten
Für Auszubildende, die im September ihre Ausbildung starten, müssen Betriebe die aktuelle Mindestausbildungsvergütung für 2026 beachten. Denn diese wurde zu Beginn des Jahres erhöht. Ausbildende Betriebe müssen Azubis mindestens 724 Euro brutto zahlen. Im Vergleich zur Vergütungsuntergrenze aus dem Vorjahr ergibt das ein Plus von 42 Euro. Der gesetzliche Mindestsatz gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die 2026 begonnen haben oder noch beginnen.
>> Alle wichtigen Infos im DHZ-Überblick: Mindestausbildungsvergütung: So hoch ist sie 2026.
Ab 27. September: Betriebe drohen Strafen bei Greenwashing
Begriffe wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" können für Unternehmer ab 27. September für Ärger sorgen. Ab dann müssen Betriebe solche Umweltbehauptungen in der Werbung auch belegen können. Wer solche Begriffe auf Verpackungen, in Anzeigen, Broschüren oder im Internet verwendet, ohne dies nachweisen zu können, riskiert Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen. Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur noch dann genutzt werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden.
>> Greenwashing-Verbot: Was die neuen Anforderungen für Unternehmen im Handwerk bedeuten
Lohnsteuerhilfevereine: Unterstützung für mehr Menschen möglich
Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig mehr Menschen beraten, wodurch deutlich mehr Arbeitnehmer und Rentner Unterstützung erhalten können. Bisher konnten Mitglieder mit sogenannten Überschusseinkünften – etwa aus Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen – wegen einer Einkommensgrenze oft keine Beratung in Anspruch nehmen. So war meist nur die Beratung von Mitgliedern zur Einkommensteuer möglich, deren Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, der Rente oder Unterhaltsleistungen kamen. Diese Grenze entfällt nun. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass durch die neue Regelung rund 35.500 weitere Steuerpflichtige Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten können.
Verbraucherschutz: Gewährleistungs- und Garantielabels ab 27. September Pflicht
Welche Rechte haben Kundinnen und Kunden, wenn das T-Shirt beim ersten Tragen reißt oder das Spielzeug schnell den Geist aufgibt? Das sollen sie bald noch schneller erkennen. Wer Konsumgüter verkauft, muss ab dem 27. September zwei neue einheitliche Labels verwenden. Das "Gewährleistungslabel" verpflichtet Händler, Verbraucher – etwa an der Kasse – darauf hinzuweisen, dass ihnen mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsrechte zustehen. Im Gewährleistungsfall haben Käufer Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz.
Bietet ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts an, muss er dieses mit dem "GARAN-Label" kennzeichnen. Daraus soll für Verbraucher erkennbar sein, wie viele Jahre das Produkt einwandfrei funktionieren soll – und wann der Hersteller es andernfalls kostenlos repariert oder ersetzt.
Ab 12. September: Neue smarte Geräte müssen ihre Daten leichter zugänglich machen
Ab 12. September 2026 gilt für neu auf den Markt gebrachte vernetzte Produkte eine zusätzliche Designpflicht aus dem EU-Data-Act. Hersteller von Smart-TVs, E-Bikes, vernetzten Heizungen oder Fitness-Trackern müssen ihre Geräte so gestalten, dass die bei der Nutzung entstehenden Daten für Nutzer direkt abrufbar sind – etwa über eine App, Bluetooth oder ein Kabel. Verbraucher sollen damit nicht mehr vollständig vom Hersteller abhängig sein, wenn sie bei Reparatur, Wartung oder einem Anbieterwechsel auf Gerätedaten angewiesen sind. Für bereits im Handel befindliche Produkte ändert sich nichts.
Bundestag beendet im September sitzungsfreie Zeit
Nach acht sitzungsfreien Wochen endet am 7. September die reguläre parlamentarische Sommerpause. Auf der Agenda stehen in den ersten Wochen vor allem die Beratungen rund um den Bundeshaushalt 2027, um diesen bis Ende November zu verabschieden.
Wahlen in drei Bundesländern im September
Gleich drei Wahlen sorgen im September für politische Aufmerksamkeit: Der 6. September ist Wahltag in Sachsen-Anhalt. Am 20. September folgen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Bundesweiter Warntag am 10. September
Am 10. September testet Deutschland ab 11 Uhr erneut seine Warnsysteme. Mobiltelefone und digitale Anzeigetafeln gehören zu den Kanälen, über die die Probewarnung verbreitet wird. Die Entwarnung soll gegen 11:45 Uhr erfolgen. Mit dem regelmäßigen Warntag testen die Behörden die Kommunikationsstrukturen für den Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen. Es handelt sich dabei um einen Aktionstag von Bund, Länder und Kommunen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt.
>> Informationen zum Warntag gibt es beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Alkohol ab 1. September an ersten Bahnhöfen verboten
Die Deutsche Bahn plant, alle rund 5.400 Bahnhöfe schrittweise alkoholfrei zu machen. Ab 1. September gilt das Konsumverbot zunächst am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig. Bis 15. Oktober soll das Verbot auf alle deutschen Bahnhöfe ausgeweitet werden.
191. Münchner Oktoberfest startet am 19. September
Das Oktoberfest findet dieses Jahr vom 19. September bis 4. Oktober auf der Münchner Theresienwiese statt. Den Auftakt bildet der Fassanstich durch Oberbürgermeister Dominik Krause am 19. September um 12 Uhr. Neu in diesem Jahr: Die Musikzeiten werden ausgeweitet, um den Besucherandrang etwas zu entzerren. In den Vormittagsstunden – wochentags ab 11 Uhr, am Wochenende ab 10 Uhr – erklingt bis jeweils 12 Uhr ausschließlich traditionelle Blasmusik. Außerdem stehen zehn kostenlose Trinkwasserbrunnen auf dem Gelände bereit.
Spotify startet im September Maßnahmen gegen KI-Musik und KI-Künstler
Mit einigen Maßnahmen möchte der Musikstreaminganbieter Spotify KI-generierte Musik eindämmen. Beispielsweise müssen ab Mitte September Künstlerprofile, die mit KI generiert wurden, eigens gekennzeichnet werden. Zudem entfernt Spotify KI-Songs aus automatischen Empfehlungen und Playlisten. Die Tracks bleiben zwar auf der Plattform, werden so aber nicht mehr aktiv ausgespielt. Zur Erkennung der KI-Musik setzt der Streamingdienst auf einen Mix aus freiwilligen Angaben der Produzenten, eigenen Prüfteams und automatisierten Analyseverfahren. Eine Meldefunktion für Nutzer soll in den kommenden Monaten noch folgen.
Letzter Auftritt für TV-Dauerbrenner: "Immer wieder sonntags" endet am 6. September
Nach rund 30 Jahren läuft am 6. September die letzte Live-Ausgabe von "Immer wieder sonntags" im Ersten. Die Volksmusik-Show mit Moderator Stefan Mross zählte zu den meistgesehenen Formaten ihrer Art – regelmäßig verfolgten mehrere Millionen Zuschauer die Sendung.
NFL ab 10. September mit erweitertem TV-Angebot
Zum Saisonstart der NFL weiten RTL-Gruppe und Sky ihr Angebot deutlich aus. Neben den Sonntagabendspielen sollen künftig auch Nachtpartien und zwei Konferenzen übertragen werden. Den Auftakt machen die New England Patriots gegen die Seattle Seahawks – das Spiel beginnt am 10. September um 2.20 Uhr deutscher Zeit.
Hecken, Bäume & Co: Radikaler Schnitt noch bis 30. September verboten
Noch bis 30. September gilt das jährliche Verbot für radikale Schnitte sowie die generelle Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Die Regelung greift laut Bundesnaturschutzgesetz jeweils vom 1. März bis 30. September und soll brütende Vögel und ihren Nachwuchs schützen. Erlaubt sind in diesem Zeitraum ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte.
