Neue Regeln, neue Fristen: der März bringt einige Umstellungen mit sich. Der Schufa-Score wird transparenter, das Wahljahr startet und für Rentner gibt es Neuigkeiten. Was sonst noch neu ist? Hier kommt die DHZ-Übersicht mit den Änderungen im März 2026.

Der März 2026 bringt eine Reihe wichtiger Änderungen und Fristen, die Arbeitgeber aber auch Verbraucher direkt betreffen. Wer einen Kredit benötigt, kann seinen Schufa-Score einsehen, Finanzämter starten mit der Bearbeitung der Steuererklärungen und Unternehmen dürfen ihre jährliche Meldepflicht nicht vergessen. Auch die Uhren werden wieder auf die Sommerzeit vorgestellt.
Die wichtigsten Änderungen und Fristen im März 2026:
- Sommerzeit
- Rentenerhöhung
- Krankenkassenbeiträge Rentner
- Freiwillige Renteneinzahlung
- Schwerbehindertenanzeige
- Schufa-Score
- Steuererklärung
- Geldwäsche
- Wahljahr
- Versicherungskennzeichen
- Heckenschnitt
Umstellung auf die Sommerzeit Ende März
Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag des Monats. Am 29. März beginnt in Deutschland die Sommerzeit. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren von 2 Uhr direkt auf 3 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit endet dann am letzten Sonntag im Oktober (25.10.).
Rentenerhöhung wird im März verkündet
Millionen Menschen, die Rente beziehen, erhalten traditionsgemäß zum 1. Juli mehr Geld und erwarten den entsprechenden Rentenbescheid mit Spannung. Wie hoch die Rentenanpassung ausfällt, wird Bärbel Bas, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, voraussichtlich im März verkünden. Dann liegen die Daten zur Lohnentwicklung des Vorjahres (2025) vollständig vor – die Basis für die Rentenerhöhung.
Neben der aktualisierten Höhe des Rentenwerts erfahren Rentner auch die aktualisierten Einkommensgrenzen für Witwen- und Witwerrenten sowie die Berechnungsgrundlage für Unfallrenten.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene landet entsprechend weniger Rente auf dem Konto.
Freiwillige Renteneinzahlung bis 31. März möglich
Wer seine gesetzliche Rente für das vergangene Jahr aufbessern oder Rentenlücken schließen möchte, muss sich beeilen. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 können nur noch bis zum 31. März 2026 eingezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
>> Mehr dazu im FAQ der Deutschen Rentenversicherung
Schwerbehindertenanzeige: Arbeitgeber müssen ihre Daten im März übermitteln
Unternehmen müssen der Agentur für Arbeit bis zum 31. März die Zahl ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter melden. Diese jährliche Meldepflicht ist im Sozialgesetzbuch verankert. Die Regelung sieht vor, dass Betriebe ab 20 Mitarbeitern, abhängig von ihrer Größe, eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen besetzen müssen.
Erfüllen Unternehmen diese Quote nicht, müssen sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Und die kann monatlich bis zu 790 Euro pro unbesetztem Platz kosten. Die gemeldeten Beschäftigungszahlen dienen der Agentur für Arbeit als Grundlage, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine solche Abgabe fällig wird.
Was Unternehmer dabei beachten müssen und welche Tools es für die einfache Meldung gibt, lesen Sie hier: Schwerbehindertenanzeige: Was Betriebe beachten sollten
Hinweis: Ende März muss auch spätestens die Vorjahresabgabe an das zuständige Integrationsamt überwiesen werden.
Schufa-Score wird transparenter
Verbraucher können ihren Schufa-Score ab Ende März kostenlos und digital einsehen. Das ist vor allem für Kredit-Interessenten eine hilfreiche Möglichkeit. Dafür ist aber eine einmalige Registrierung für einen Schufa-Account erforderlich. Da die Freischaltung schrittweise erfolgt, müssen sich Interessierte vorab auf einer Warteliste eintragen. Ein neues, vereinfachtes Punktesystem von 100 bis 999 soll die Berechnung der Bonität nachvollziehbarer machen. Eine höhere Punktzahl signalisiert dabei eine bessere Kreditwürdigkeit.
Ab Mitte März: Finanzämter bearbeiten die Steuererklärungen für 2025
Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2025 bereits eingereicht hat, muss sich noch etwas gedulden. Die Finanzämter in ganz Deutschland beginnen mit der Bearbeitung der Fälle in der Regel ab Mitte März 2026. Grund dafür ist, dass wichtige Daten von Arbeitgebern und Versicherungen erst noch übermittelt werden müssen.
Die Finanzämter erhalten einen Großteil der steuerlich wichtigen Informationen auf elektronischem Weg. Dazu zählen Lohn- und Rentenbezüge sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge. Arbeitgeber, Krankenkassen und andere Institutionen sind verpflichtet, diese Daten bis spätestens Ende Februar 2026 an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Um sicherzustellen, dass diese Daten vollständig vorliegen, starten die Finanzämter die Bearbeitung erst danach. Auch deswegen empfehlen Experten, die eigene Steuererklärung erst ab März mithilfe von Programmen wie Elster zu erstellen. Dann können die Software-Tools ebenfalls auf die aktuellen Daten und Freibeträge zugreifen. Die ersten Steuerbescheide für 2025 werden dann voraussichtlich Ende März versendet.
Neue Meldepflichten für Banken, Notare & Co. ab März
Ab dem 1. März 2026 gelten neue, strengere Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche. Betroffen sind sogenannte Verpflichtete wie Banken, Finanzdienstleister, aber auch Rechtsanwälte und Notare. Die neue Geldwäsche-Meldeverordnung (GwGMeldV) schreibt dann vor, dass Verdachtsmeldungen an die zuständige Ermittlungsbehörde (FIU) verpflichtend elektronisch und in einem einheitlichen, strukturierten Format erfolgen müssen. Ziel ist es, die Meldungen für die Behörden schneller und effizienter auswertbar zu machen und so die Verfolgung von Finanzkriminalität zu verbessern. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ungewöhnlich hohe Transaktionen oder Bargeldabhebungen intensiver geprüft werden als bislang.
Im März: Wahlen in zwei Bundesländern
Das Wahljahr beginnt am 8. März in Baden-Württemberg. Dann sind rund 7,7 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Zwei Wochen später, am 22. März, findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt.
Schwarzes Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter
Zum Start der neuen Versicherungssaison am 1. März müssen Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Für das Jahr ist die Farbe Schwarz vorgeschrieben. Die Farbe wechselt jedes Jahr. So kann auf den ersten Blick erkannt werden, ob ein Fahrzeug versichert ist.
Ab März Verbot von radikalem Rückschnitt von Hecken
Zum Schutz brütender Vögel verbietet das Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis zum 30. September einen radikalen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen. Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Bei Verstößen drohen Bußgelder.