Fristen, Gesetze und Pflichten Änderungen im Juni 2026: Ferien, Fußball und Verbraucherschutz

Der Tankrabatt läuft aus, Millionen Rentner bekommen mehr Geld, und beim Honigkauf gilt mehr Transparenz. Dazu startet die Fußball-WM mit Lockerungen beim Public Viewing und Online-Händler haben neue Pflichten. Was sonst noch neu ist? Hier kommt die DHZ-Übersicht mit den Änderungen im Juni 2026.

Am 11. Juni startet die Fußball-WM, mit deutlich späteren Anstoßzeiten als gewohnt. Die Regierung hat den Lärmschutz gelockert, sodass Kommunen flexibler auf "Public Viewing"-Anfragen reagieren können. - © Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Der Juni bringt eine ganze Reihe von Neuerungen und Terminen. Während der Tankrabatt ausläuft und Millionen Rentner sich über höhere Bezüge freuen dürfen, treten gleichzeitig neue Pflichten für Online-Händler in Kraft. Hinzu kommen strengere Kennzeichnungsvorgaben für Honig und Milchprodukte, der Start ins Energy Sharing sowie der Anpfiff zur Fußball-WM mit gelockerten Lärmschutzregeln.

Eine Übersicht über neue Gesetze und wichtige Änderungen im Juni finden Sie hier im Kurzüberblick:

  • Tankrabatt
  • Widerrufsbutton
  • Entgelttransparenz
  • Rentenerhöhung
  • Rentenreform
  • Fußball-WM
  • Honigkauf
  • Milchkennzeichnung
  • Energy Sharing
  • Sommerferien

Tankrabatt endet zum 30. Juni – voraussichtlich

Die kurze Verschnaufpause an der Zapfsäule könnte bald vorbei sein: Der Tankrabatt, mit dem die Bundesregierung die Steuern auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt hat, läuft Ende Juni aus – es sei denn, die Regierung beschließt eine Verlängerung. Für viele Autofahrer, die derzeit etwas weniger tief in die Tasche greifen müssen, würde das Tanken damit wieder teurer werden.

Wann genau die Preise an den Zapfsäulen wieder anziehen, ist allerdings unklar. Ein abrupter Sprung um Mitternacht ist durch die sogenannte 12-Uhr-Regel, wonach die Preise nur einmal täglich um 12 Uhr erhöht werden dürfen, eigentlich ausgeschlossen. Der Hauptanstieg könnte sich daher am 30. Juni oder erst am 1. Juli vollziehen. Möglich ist aber auch, dass die Preise – wie schon beim Tankrabatt im Jahr 2022 – bereits in den Tagen zuvor schrittweise ansteigen.

Widerrufsbutton ab 19. Juni auf vielen Websites Pflicht

Am 19. Juni 2026 tritt im Online-Handel eine wichtige Änderung zum Schutz von Verbrauchern in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen alle Online-Händler, die Verträge mit Verbrauchern abschließen, eine leicht zugängliche Widerrufsfunktion einführen. Auch gewisse Handwerker-Websites sind von der neuen Pflicht betroffen. Das bedeutet: Wer sich umentscheidet, kann Verträge künftig einfacher widerrufen. Unternehmen müssen dafür einen gut sichtbaren Button auf Websites und in Apps anbieten. Gleichzeitig sollen versteckte Design-Tricks, die Nutzer zu ungewollten Entscheidungen verleiten, der Vergangenheit angehören.

>> Zur Übersicht: Welche Handwerker-Websites jetzt einen Widerrufsbutton brauchen

Bis 7. Juni: Deutschland muss Entgelttransparenzgesetz überarbeiten

Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Diese Richtlinie geht weit über das derzeitige Entgelttransparenzgesetz hinaus und bringt umfassendere Verpflichtungen für Arbeitgeber mit sich. Das deutsche Umsetzungsgesetz lässt allerdings noch auf sich warten. Dennoch sollten sich Betriebe mit den Vorgaben aus Brüssel beschäftigen. Arbeitgeber müssen künftig für mehr Transparenz im Recruiting sorgen. Einstiegsgehälter oder konkrete Gehaltsspannen gehören laut EU-Vorgabe in die Stellenausschreibung. Die Frage nach der bisherigen Gehaltshistorie von Bewerbern ist im Auswahlprozess komplett unzulässig.

Auch im Betrieb ändert sich viel, vor allem bei Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Angestellte erhalten ein erweitertes Auskunftsrecht. Sie dürfen das Durchschnittsgehalt von Kollegen in gleichwertigen Positionen erfragen. Diese Daten werden nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Vertragliche Klauseln, die das Sprechen über das eigene Gehalt verbieten, sind damit unwirksam. Größere Unternehmen müssen zudem eine regelmäßige Berichtspflicht erfüllen. Sie legen turnusmäßig Daten zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle offen.

Erste Rentner erhalten Ende Juni mehr Geld

Ab der zweiten Junihälfte versendet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die neuen Rentenanpassungsmitteilungen. Darin erhalten Rentnerinnen und Rentner die Info, wie hoch die gesetzliche Rente ab Juli ist. Die Rentenbezüge in Deutschland sollen zum 1. Juli um 4,24 Prozent steigen. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Anhebung laut Arbeitsministerium ein monatliches Plus von 77,85 Euro.

Millionen von Vorschussrentnern dürfen sich bereits im Juni über eine höhere Rente freuen. Denn wer bis März 2004 erstmals Rente bezogen hat, erhält die Rente jeweils am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Das heißt: Die Juli-Rente landet am 30. Juni auf dem Konto. Wer an der Berechnung der DRV Fehler entdeckt, sollte gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Rentenkommission überreicht Reformvorschläge bis 30. Juni

Die Rentenkommission hat ihre Arbeit im Dezember 2025 aufgenommen, ihre Reformempfehlungen will sie bis 30. Juni vorlegen. Das von der Bundesregierung ausgerufene Ziel ist es, dass "die Alterssicherung auch in den kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt", wie Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bei der Ernennung betonte. Die Vorschläge sollen demnach die gesetzliche Rente sowie die betriebliche und private Vorsorge betreffen. Bestandteil der Diskussion sind unter anderem das Renteneintrittsalter, das Rentenniveau und beispielsweise die Einbeziehung von Beamten.

Fußball-WM startet am 11. Juni: mit neuen Regeln für Spieler und Ausnahmen fürs Public Viewing

Die Fußball-Weltmeisterschaft versetzt ab Juni die Welt in Spannung. Vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 kämpfen 48 Mannschaften um den Titel – so viele wie noch nie. Bei den vergangenen Turnieren traten zuletzt 32 Nationalteams an. Die Aufstockung bringt eine Neuheit beim Austragungsort mit sich. Erstmals finden die Spiele in drei Ländern statt: den USA, Kanada und Mexiko. Insgesamt stehen 104 Spiele auf dem Plan: 78 davon in den USA und jeweils 13 in Kanada und Mexiko. Deutschland startet am 14. Juni in die Gruppenphase gegen Curaçao, Elfenbeinküste und Ecuador.

Die Bundesregierung hat für die WM Ausnahmen zum Lärmschutz beschlossen. Das ermöglicht Public Viewing der Übertragungen teilweise auch bis spät in die Nacht. Dadurch können Kommunen und Städte flexibler Public Viewing erlauben und von der generellen Lärmschutz-Regel ab 22 Uhr abweichen. Hintergrund ist, dass wegen der Zeitverschiebungen viele Spiele erst spät in der Nacht beginnen. Deutschland beginnt beispielsweise in der Vorrunde zweimal um 22 Uhr deutscher Zeit.

Fußballfans können sich beim Turnier auf verschärfte Regeln einstellen. Wenn ein Spieler in einer Konfrontation mit dem Gegner seine Hand vor den Mund hält, kann das mit einer Roten Karte bestraft werden. Damit soll diskriminierendes Verhalten verhindert werden. In der Vergangenheit verschleierten Spieler mit dem Verdecken des Mundes, was sie zu Gegenspielern sagten.

Auch Spieler, die den Platz aus Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung verlassen, können die Rote Karte sehen. Dies gilt auch für Offizielle, die Spieler auffordern, dies zu tun. Wenn ein Team so einen Spielabbruch verursacht, wird die Partie grundsätzlich für den Gegner gewertet. 

Ab 14. Juni: Mehr Transparenz beim Honigkauf

Honigfreunde aufgepasst: Wer gerne Honig aufs Brötchen streicht, muss bald beim Einkauf genauer hinschauen. Ab dem 14. Juni müssen auf jedem Glas alle Ursprungsländer genannt werden, wenn es mehrere sind. Wichtig: inklusive Prozentangabe nach Menge. Bisher war es oft ausreichend, den Honig als "Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern" zu deklarieren. Gläser, die vor dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiterhin verkauft werden

Ab 14. Juni: Konkretere Kennzeichnungsvorgaben von Milchprodukten

Ab dem 14. Juni gelten strengere Vorschriften für die Kennzeichnung von Milchprodukten. Die Voraussetzungen für Hersteller, Produkte mit Bezeichnungen wie "wärmebehandelt", "pasteurisiert", "laktosefrei" oder "frisch" auszuzeichnen, werden konkretisiert. Es gibt Übergangsfristen für bestimmte Produkte, Rezepturen und Verpackungsbestände, um eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen.

Energy Sharing ab 1. Juni theoretisch möglich

Ab 1. Juni dürfen Haushalte Solarstrom einfacher mit Nachbarn teilen. Das sogenannte "Energy Sharing" soll Strom günstiger machen und Solaranlagen rentabler. Mit dem Solarpaket I fällt im Juni 2026 eine große bürokratische Hürde im Energierecht: Netzbetreiber sind ab diesem Monat gesetzlich verpflichtet, ihre IT-Systeme umzustellen und die viertelstündliche Abrechnung der Strommengen vollständig automatisiert abzuwickeln. Privatleute, Vermieter und Unternehmen können lokal erzeugten Solarstrom dadurch ab sofort mit deutlich geringeren Hürden im gleichen Netz teilen. Der Stromerzeuger profitiert von etwas höheren Vergütungen, als bei der überschüssigen Einspeisevergütung, der Abnehmer in der Nachbarschaft profitiert von geringeren Stromkosten. Dafür müssen beide Parteien aber über die notwendige Smart-Meter-Infrastruktur verfügen, zudem sind beim Nutzen der öffentlichen Leitungen auch Netzentgelte fällig.

Ab 26. Juni: Erste Bundesländer starten in die Sommerferien

Die großen Ferien starten: Schülerinnen und Schüler in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hören als Erste die große Pausenglocke. Für sie starten die Sommerferien am 26. Juni. Wie immer am längsten warten dürfen die Schüler in Bayern: Sie starten erst am 31. Juli in die Ferienzeit.