Neue Regelungen zum Monatswechsel Änderungen im Februar 2022: Das ist jetzt wichtig

Die Ausbildungsprämie läuft aus und der EU-Impfnachweis ist jetzt nur noch neun Monate gültig: Die wichtigsten Änderungen und Fristen im Überblick.

Ausbildung in der Kondtorei. Lehrling und Ausbilder dekorieren Backware mit Creme.
Ausbildung in der Konditorei: Die Änderungen im Februar 2022 betreffen auch Handwerksbetriebe, die in der Corona-Krise ausbilden. - © Friends Stock - stock.adobe.com

Eine finanzielle Unterstützung für ausbildungswillige Unternehmen läuft im Februar aus, die Wahl des neuen Bundespräsidenten findet statt und es gibt Steuerfristen, die Unternehmer nicht verpassen dürfen: Wichtige Änderungen und Gesetze im Februar 2022 hat die Deutsche Handwerks Zeitung in diesem Überblick zusammengefasst:

Änderungen und neue Gesetze im Februar 2022

1. Ausbildungsprämie läuft aus

Weil die Corona-Pandemie die Ausbildungssituation in Deutschland erschwert, hat die Bundesregierung das Programm "Ausbildungsplätze sichern" ins Leben gerufen. Teil davon ist die Ausbildungsprämie bzw. die Ausbildungsprämie plus. Beide Förderungen laufen Mitte Februar aus.

Genauer gilt: Betriebe, die erheblich von Corona betroffen sind, können für Ausbildungen, die im Zeitraum 1. Juni 2021 bis 15. Februar 2022 beginnen, eine Förderung von 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag beantragen. Betriebe, die zusätzliche Auszubildende einstellen, können mit der Ausbildungsprämie plus sogar 6.000 Euro erhalten. Der Antrag muss spätestens drei Monate nachdem die Probezeit abgeschlossen wurde bei der Arbeitsagentur eingehen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen bei der Ausbildungsprämie gibt es auf der Website der Arbeitsagentur.

2. EU-Impfnachweise nur noch 9 Monate gültig

Reisen ohne Booster-Impfung in der EU ist für viele Menschen nun deutlich schwieriger. Denn die EU-Impfnachweise sind seit 1. Februar ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig. Nach Ablauf dieser Frist werden Menschen ohne diesen zusätzlichen Schutz bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt.

Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. Wie lange die Grundimmunisierung in den jeweiligen Ländern – etwa für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen – anerkannt wird, kann sich jedoch weiterhin unterscheiden.

In Deutschland gibt es zurzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzt. Menschen mit Booster-Impfung können aber unter Umständen von Testpflichten befreit sein.

>>> Lesetipp: EU-Impfnachweise ohne Booster nur noch neun Monate gültig

Was gilt für Genesene beim Reisen?

Die EU-Absprachen fachten jüngst eine Debatte um die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus in Deutschland an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt eine umstrittene Verkürzung von sechs auf drei Monate. In einer Absprache auf EU-Ebene einigten sich die EU-Länder jedoch darauf, dass dieser Status für Reisen 180 Tage anerkannt werden soll.

3. Steuererklärung: Frist verlängert

Betriebe, Steuerberater und Finanzämter haben mit der Beantragung von Corona-Hilfen und anderen damit anstehenden Formalien sehr viel zu tun. Damit nicht auch die Steuererklärung stresst, wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 verlängert. Für diejenigen, die ihre Steuererklärung bei einem Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein machen, endet die Abgabefrist damit statt am 28. Februar am 31. Mai 2022.

4. Weitere wichtige Stichtage bei der Steuer im Februar

  • Antrag auf Dauerfristverlängerung – Stichtag 10. Februar 2022: Wer zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist und mehr Zeit für die Ermittlung der Umsätze und der abziehbaren Vorsteuern benötigt, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung immer einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben ans Finanzamt übermittelt werden. Damit das Finanzamt mitspielt, ist bis zum 10. Februar ein Antrag zu stellen und eine Sondervorauszahlung zu leisten.
  • Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen – Stichtag 15. Februar 2022: Wenn der Gewinn im Jahr 2022 mit großer Wahrscheinlichkeit niedriger ausfallen wird als der Gewinn in 2021, sollten Unternehmer frühzeitig einen Antrag auf Herabsetzung der laufenden Gewerbesteuervorauszahlungen 2022 beantragen. Frühzeitig deshalb, weil die Gemeinde bereits am 15. Februar 2022 die Vorauszahlungen für das erste Quartal 2022 abbucht.

Handlungstipps zu diesen und weiteren wichtigen Steuerfristen gibt es hier:

>>> Lesetipp: Steuer-Termine: 5 wichtige Stichtage für Unternehmer

Änderungen im Februar 2022: 5. Impfstoff Novavax im Februar verfügbar

Corona-Impfungen mit dem Präparat des US-Herstellers Novavax sollen voraussichtlich Ende Februar in Deutschland starten können. Die erste Lieferung von 1,75 Millionen Dosen soll ab dem 21. Februar zur Verfügung stehen. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mitgeteilt. Genaue Termine für weitere 3,25 Millionen Dosen, die gekauft wurden, stünden noch nicht fest. Er hoffe auf Lieferung noch im Februar.

Das Mittel von Novavax wurde kürzlich als fünfter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen. Zwei Dosen werden im Abstand von etwa drei Wochen gespritzt. Es handelt sich um einen Proteinimpfstoff – er basiert also auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Präparate. Die Effektivität zum Schutz vor symptomatischen Infektionen wurde von der EU-Arzneimittelbehörde EMA mit rund 90 Prozent angegeben. Experten wiesen darauf hin, dass man über den neuen Impfstoff noch nicht so viel wisse wie über die anderen Präparate, die bereits länger breit angewendet werden.

6. Bundespräsidentenwahl am 13. Februar

Am 13. Februar steht in Berlin die Wahl des neuen Bundespräsidenten an. Die Linke hat dafür einen eigenen Kandidaten vorgeschlagen: den Mainzer Sozialmediziner Gerhard Trabert. Der parteilose Arzt soll bei der Bundesversammlung gegen Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier antreten. Dieser kann mit einer breiten Mehrheit für seine Wiederwahl rechnen, da ihn sowohl die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP als auch CDU und CSU unterstützen. Der Chef der erzkonservativen Werte-Union, Max Otte, will für die AfD für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren.

7. Soziale Netzwerke müssen Hassrede melden: Aufschub für Facebook & Co.

Eine wichtige Bestimmung des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet wird zum Start am 1. Februar teilweise nicht angewendet werden können. Das geht aus einer Erklärung eines Sprechers des Bundesjustizministeriums hervor. Dabei geht es um die Frage, ob Google, der Facebook-Konzern Meta und andere Netz-Plattformen künftig im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am 31. Januar, die Unternehmen Google und Meta hätten Rechtsschutz gegenüber dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor dem Kölner Verwaltungsgericht gesucht. In der vergangenen Woche hatte schon der Videodienst Tiktok eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Und möglicherweise wird auch Twitter vorläufig vom Vollzug des NetzDG ausgenommen, denn der Kurznachrichtendienst wehrt sich inzwischen ebenfalls gegen eine Verpflichtung, mögliche Straftaten an das BKA melden zu müssen.

Das NetzDG zielt darauf, Hasskriminalität, strafbaren Falschnachrichten und andere strafbaren Inhalten auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer entgegenzuwirken. Es soll dafür sorgen, dass das BKA mit einer Zentralstelle Straftaten im Netz effizienter und schneller bekämpfen kann. Online-Plattformen kritisieren das Gesetz, da ihnen Strafverfolgungsaufgaben aufgebürdet würden, die eigentlich Sache der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden seien.

8. Medizinische Gesichtsmasken im Kfz-Verbandskasten sind jetzt Pflicht

Seit dem 1. Februar müssen in Kfz-Verbandskästen auch zwei medizinische Gesichtsmasken enthalten sein. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Gleichzeitig entfallen zwei Inhalte: eines von ursprünglich zwei Dreiecktüchern (DIN 13168) sowie das Verbandtuch (DIN 13152).

Laut des BVMed dürfen im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem bestehe keine Pflicht, bestehende Verbändskästen auszutauschen oder nachzurüsten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereite nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt, so die BVMed.

Seit 50 Jahren schreibt der Gesetzgeber in Deutschland das Mitführen eines Verbandkastens im Kraftfahrzeug vor. Am 1. August 1969 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. Seit 1. Januar 1972 gilt sie für alle Fahrzeuge.

Mit Inhalten der dpa