Mit dem Vorschlag zur Rente mit 70 auf freiwilliger Basis hat die Diskussion um das Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus wieder Fahrt aufgenommen. Nun legen mehrere CDU-Flügel nach. Sie fordern einen Flexi-Bonus für Rentner und die Abschaffung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Ältere.

Die "Rente mit 63" soll es Arbeitnehmern, die bereits 45 Jahre in die Sozialversicherung einbezahlt haben, ermöglichen früher in den Ruhestand zu gehen. Im Handwerk wird sie allerdings noch immer kritisch gesehen. "Die Rentenkosten explodieren. Der Rentenversicherung liegen nach eigenen Angaben schon jetzt 190.000 Anträge vor", warnte Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer im Interview mit dem Express in Köln. Außerdem würden den Betrieben dadurch erfahrene Arbeitskräfte entzogen .
Denn der Bedarf an qualifizierten Fachkräften ist groß. Die Diskussion um Arbeitsmöglichkeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus, gewinnt deshalb in den vergangenen Tagen an Fahrt. Zuletzt hatte sich der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, für eine Rente mit 70 auf freiwilliger Basis ausgesprochen.
"Flexi-Bonus" für Rentner
Nun haben drei CDU-Flügel gemeinsam konkrete Vorschläge vorgelegt, wie länger zu arbeiten attraktiver werden soll. Sie fordern bessere Bedingungen für längeres Arbeiten. "Die Erkenntnis, dass wir künftig auch ältere Arbeitskräfte benötigen, ist gereift", heißt es in einem Positionspapier der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, der Senioren-Union und der Jungen Union.
Die drei Organisationen fordern: "Wir müssen jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen, um die drohenden Folgen des demografischen Wandels einzudämmen." So solle es einen "Flexi-Bonus" für Rentner geben, die noch arbeiten. Der Rentenversicherungsbeitrag, den der Arbeitgeber für sie zahlt, solle ihre Rente anders als heute künftig erhöhen, statt in die allgemeine Rentenkasse zu fließen.
Konkret solle dieser Beitrag jährlich auf die laufende Rentenzahlung als Zuschlag aufgestockt werden. Die Mittelstandsvereinigung hatte dies bereits im Herbst vorgeschlagen.
Zudem fordern die drei CDU-Flügel nun eine Abschaffung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Ältere und einen deutlich flexibleren Übergang auch in die Beamten-Pension. Derzeit verhandelt eine Koalitionsarbeitsgruppe über flexiblere Übergänge in die Rente. Ergebnisse sollten im Herbst vorliegen – unter anderem zur sogenannten Flexi-Rente – doch bislang gibt es noch keine Ergebnisse .
"Umlagesystem sonst nicht mehr finanzierbar"
"Ältere Menschen müssen selbstverständlich die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wie lange sie über den regulären Renteneintrittstermin hinaus arbeiten wollen", sagte Otto Wulff, der Vorsitzende der Senioren-Union zum aktuellen Konzept. Der Vorsitzende der Jungen Union, Paul Ziemiak, forderte Anreize für längeres statt für kürzeres Arbeiten. "Ältere Arbeitskräfte mit Erfahrung dürfen nicht länger aufs Abstellgleis geschoben werden", sagte er.
Auch Hans-Peter Wollseifer betonte, dass man in einer älter werdenden Gesellschaft nicht immer weniger arbeiten kann, sondern eher länger arbeiten muss. "Das ganze Umlagesystem ist sonst nicht mehr finanzierbar." Im Interview mit dem Express sagte er aber auch, dass im Handwerk viel dafür getan werde, dass das auch klappen kann. Immer mehr Betriebe im Handwerk würden in deine bessere Gesundheitsvorsorge und in Weiterbildungsmaßnahmen für Ältere investieren.
Doch er weist auch darauf hin, dass mehr Flexibilität von Seiten der Politik nötig ist: "Damit Mitarbeiter länger im Betrieb bleiben, brauchen wir eine flexible Teilrente. Wir fordern höhere Hinzuverdienstgrenzen. Dann können Ältere entscheiden, ob sie noch 40 Stunden die Woche, oder nur 30 oder 20 arbeiten können".
Rente mit 63: Klagen erwartet
Unterdessen wurde bekannt, dass Details bei der seit gut einem halben Jahr geltenden abschlagsfreien Rente mit 63 bald vor Gericht landen könnten. Sie erhält, wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann. Auch Zeiten mit Arbeitslosengeld I werden anerkannt. Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden Arbeitslosenzeiten aber nicht angerechnet, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden.
Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" gibt es aber möglicherweise bald Klagen wegen einer Ausnahme von dieser Ausnahme. Dabei gehe es darum, dass Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers doch angerechnet wird, allerdings nicht in allen Fällen. dhz/dpa