Abgeltungssteuer? Nein danke!

Anlage KAP kein Muss mehr

Abgeltungssteuer? Nein danke!

Seit 1. Januar 2009 fallen auf Kapitalerträge und Kursgewinne grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Eine Anlage KAP muss nicht mehr abgegeben werden. Bei vielen Steuerzahlern macht es jedoch Sinn, freiwillig eine Anlage KAP einzureichen.

Freiwillig: Liegt Ihr Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, können Sie beim Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung eine Anlage KAP einreichen. In diesem Fall werden die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Faustformel: Ihr Grenzsteuersatz liegt unter 25 Prozent, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen rund 15.000 Euro/ 30.000 Euro (ledig/verheiratet) beträgt.

Werbungskosten: Trotz Abgabe einer Anlage KAP dürfen keine Werbungskosten berücksichtigt werden.

Freistellung: Sinn macht die Anlage KAP auch dann, wenn versehentlich kein Freistellungsauftrag erteilt wurde und die Kapitalerträge unter 801 Euro/1.602 Euro liegen.

Depotwechsel: Wechselt ein Sparer seine Bank und nimmt sein Depot mit, weiß die neue Bank in aller Regel nicht, wann welche Papiere erworben wurden und behält automatisch Abgeltungssteuer ein. Nur durch Einreichen einer Anlage KAP können Sparer das Finanzamt davon überzeugen, dass Papiere beispielsweise noch vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und deshalb beim Verkauf keine Steuer auslösen.

Altverluste: Haben Sie vom Finanzamt festgestellte vortragsfähige Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, dürfen diese mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Dazu ist jedoch eine ausgefüllte Anlage KAP zur Steuererklärung notwendig. bek