Erst vor wenigen Wochen ging ein Fall durch die Medien, in dem ein zugezogenes Ehepaar gegen die Bäckerei von nebenan klagte. Grund: Sie störten sich am Geruch nach frischen Brötchen. Nun gibt es im bayerischen Donaustauf eine ganz ähnliche Klage.

Es war einer der Au freger der letzten Wochen. Im bayerischen Rottach-Egern schaltete ein Ehepaar den Rechtsanwalt ein, um juristisch gegen den frühmorgendlichen Brötchengeruch aus der benachbarten Bäckerei vorzugehen. Erst vor kurzem war das Paar in den oberbayerischen Nobelort gezogen. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Auch in den sozialen Medien wurde die Klage hitzig diskutiert.
Beson ders brisant: Das aus Norddeutschland zugezogene Ehepaar hat beste Chancen vor Gericht. Denn: Rein juristisch gesehen macht es keinen Unterschied, ob es nach Spiritus, Autolack o der Brötchen riecht. Entscheidend ist nur, dass der Geruch deutlich wahrnehmbar ist. Ob der Duft als störend wahrgenommen wird, ist Geschmackssache.
Bäckerei in Donaustauf: Dreifache Klage im Nachbarschaftsstreit
Im bayerischen Donaustauf kam es nun zu einem ganz ähnlichen Fall. Erneut steht der Brötchengeruch einer Bäckerei im Fokus. Im Jahr 2009 zog ein Pärchen auf das Grundstück neben den mittelständischen Betrieb, der dort seit den 60er-Jahren seine Brötchen backt. Dies war der Startschuss für einen Nachbarschaftsstreit, der nun gleich dreifach vor dem Verwaltungsgericht Regensburg landete. Kurios: In keinem der Fälle saß die Bäckerei Biendl & Weber auf der Anklagebank.
Stattdessen klagte das benachbarte Pärchen doppelt gegen das Landratsamt Regensburg. Einmal wegen einer mit einem Regenschutz ummantelten Kühlanlage, die nach Ansicht der Nachbarn unrechtmäßig genehmigt wurde. Und im zweiten Fall wegen starker Geruchs- und Lärmbelästigung. Das Landratsamt müsse dafür sorgen, dass diese Emissionen reduziert werden.
Auch im dritten Fall musste sich die regionale Kreisbehörde verantworten. Die Rolle des Klägers nahm diesmal die Bäckerei Biendl & Weber ein. Nach mehreren Kontrollbesuchen hatte das Landratsamt bemängelt, dass die Gebäude der Bäckerei nicht mit den Baugenehmigungen aus den 60er- und 80er-Jahren übereinstimmten und ein Nachgenehmigungsverfahren gefor dert. Die Bäckerei klagte dagegen.
Die Urteile: Blamage für das Landratsamt
Im ersten Verfahren sprach das Landratsamt Regensburg nun ein Urteil. Die Richter bestätigten, dass das Kühlaggregat der Donaustaufer Bäckerei schwarz gebaut wurde – die Baugenehmigung ist nichtig. Das Landratsamt hatte einen Bauantrag abgesegnet, der mehr o der weniger inhaltsleer war. Die Skizzen darin zeigten lediglich den Mantel, nicht aber das Kühlaggregat. Dazu war der Anbau einmal auf der Nord- und einmal auf der Südseite eingezeichnet. Der Bäcker muss nachbessern.
Ob Landratsamt und Bäcker auch hinsichtlich der Geruchs- und Lärmbelästigung handeln müssen, steht noch nicht fest. Ein Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet. Im dritten Fall musste die Kreisbehörde ebenfalls eine Nie derlage einstecken. Das Landratsamt hatte dem Bäcker unerlaubte Vorgaben in den Bescheiden gemacht. fre