Qualitätsverlust oder mehr Beschäftigung im Handwerk: Sind die Befürchtungen und Erwartungen an die Reform der Handwerksordnung von 2004 eingetreten? Nein, ist das Ergebnis eines Gutachtens. Der Baden-Württembergische Handwerkstag stellt einige Erkenntnisse der Studie in Frage.

Die Reform der Handwerksordnung von 2004: Ein (Miss-)Erfolg? Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) hat im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung ein Gutachten mit dem Titel „Ökonomische Effekte der Liberalisierung der Handwerksordnung von 2004“ verfasst. Der Baden-Württembergische Handwerkstag kritisiert nun die Methodik.
Kritik: Soloselbständige bleiben unberücksichtigt
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich die Erwartungen an die Reform der Handwerksordnung nur teilweise erfüllt haben, ebenso wie die Befürchtungen übertrieben waren. So sind beispielsweise die negativen Auswirkungen der Abschaffung der Meisterpflicht in 53 Berufen nicht eingetreten, heißt es in der Studie. Darüber hinaus schreiben die Autoren von wachsenden Betriebszahlen im zulassungsfreien Handwerk.
"Der Schluss, den die Friedrich-Ebert-Stiftung und das IAW Tübingen aus ihrer Studie ziehen, ist ein Trugschluss", kommentierte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold die Ergebnisse. Er kritisierte die Methodik als unvollständig, weil die Problemgruppe der Soloselbstständigen außen vor geblieben sei. Es stelle sich die Frage, ob etablierte Altbetriebe, die noch zur Zeit der Meisterpflicht gegründet wurden, den zulassungspflichtigen Betrieben gegenübergestellt wurden, oder die Gesamtheit des zulassungsfreien Handwerks.
Andere Untersuchungen zeigen laut Reichhold, dass die Novelle sich nachteilig auf die Ausbildungsleistung und auf die handwerkliche Qualität ausgewirkt habe. "Soloselbstständige bilden praktisch nicht aus", erklärte der Landeshandwerkspräsident.
Zwei unterschiedliche Datenquellen
Andreas Koch vom IAW, der die Studie gemeinsam mit Sebastian Nielen verfasst hat, hält die Kritik für ungerechtfertigt: "Aus unserer Analyse sind die Soloselbständigen nicht ausgeschlossen." Denn zusätzlich zu den Daten des IAB-Betriebspanels – eine Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung – die sich auf Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beschränken, verwendeten die Autoren Daten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Diese beinhalten alle Eintragungen in die Handwerksrolle und somit auch Soloselbständige", erklärte Koch. Beide Datenquellen flossen in die Gesamtbewertung der Handwerksnovelle ein.
Bei den Ausbildungszahlen ergeben sich aus den Daten zwar tendenziell negative Effekte der Reform, "die aber im Durchschnitt der Jahre nach der Reform statistisch nicht oder nur schwach signifikant sind", betonte Koch. Zudem würden die Ergebnisse zu den Ausbildungszahlen auf Basis der Daten des IAB-Betriebspanels in der Studie ausführlich und kritisch diskutiert werden. mak