Lebensmittelbranche Verstöße gegen Hygienevorschriften sollen öffentlich werden

Die Hygiene-Ampel bleibt Ländersache. Trotzdem sollen Verbraucher künftig Auskunft über Betriebe bekommen, die gegen überschrittene Grenzwerte oder Hygienevorschriften verstoßen. Ernährungsminister Schmidt hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt.

Lebensmittelbranche: Wer gegen Hygienevorschriften verstößt, muss damit rechnen, dass das bald öffentlicht wird. - © Foto: Gina Sanders/Fotolia

Die Hygiene-Ampel ist in mehreren Bundesländern schon in Testphasen gescheitert. Immer wieder wurde dagegen geklagt, dass Verstöße gegen Hygienevorschriften anhand einer Ampelkennzeichnung öffentlich gemacht wurden. Die Hygiene-Ampel sollte im ersten Schritt für die Gastronomie und im zweiten Schritt für Bäckereien, Metzgereien und den Einzelhandel eingeführt werden.

Ob die Hygiene-Ampel künftig nochmals eine Chance bekommt, bleibt auch künftig Ländersache. Denn Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) ist nicht auf Forderungen seiner Länderkollegen eingegangen, bundesweite Regeln für eine Hygiene-Ampel zu schaffen. Doch er hat einen eigenen Gesetzesvorschlag für eine Änderung von Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) vorgelegt.

Daten nach sechs Monaten gelöscht

Demnach sollen Verstöße gegen Hygienevorschriften grundsätzlich öffentlich gemacht werden können – zudem schwere Verstöße wie etwa gegen überschrittene Grenzwerte oder bei Gesundheitsrisiken von Lebensmitteln. Um Klagen vorzubeugen hat Schmidt eine gesetzliche Löschungsfrist und eine Härtefallklausel eingebaut.

An ein Ampel-System scheint er dabei allerdings nicht zu denken. Vielmehr sollen Produktnamen und Unternehmen auf Internetseiten der Länderbehörden genannt werden. Nach sechs Monaten sollen die veröffentlichten Daten allerdings gelöscht werden. Die Behörden sollen außerdem ganz auf eine Bekanntmachung verzichten können, wenn die Information eine unbillige Härte für den betroffenen Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer begründen würde.

Veröffentlicht werden sollen die Ergebnisse von Betriebskontrollen, wenn dabei erhebliche Verstöße zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz festgestellt wurden. Ausschlaggebend ist die Höhe des veranschlagten Bußgeldes. Beträgt dieses mindestens 350 Euro ist dem Gesetzesentwurf zufolge eine Veröffentlichung Pflicht. Zudem weist das Ministerium darauf hin, dass eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch Gaststätten und Betriebe jederzeit möglich ist.

Kein Pranger für Betriebe

Zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der Länder. Dies meisten von Ihnen haben bereits im Zuge der Diskussion um die Hygiene-Ampel Internetseiten eingerichtet, die dann genutzt werden sollen.

"Die Verbraucher haben einen Anspruch auf verlässliche Informationen über das, was in Lebensmitteln steckt, und ob die Unternehmen sich an die rechtlichen Vorgaben halten", erklärte Schmidt bei Bekanntgabe seines Entwurfs. Mit dem Justizministerium habe man die rechtlichen Fragen intensiv geprüft.

Nach Angaben des Ministeriums dient die gesetzliche Regelung der Verbraucherinformation und nicht dem Anprangern von Gewerbeunternehmen. Auf die Pläne hatten sich Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag verständigt. Schmidt will seinen Entwurf zügig dem Bundeskabinett zur Beratung vorlegen und ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. dhz/dpa

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.>>>