Deutsche Mühlenunternehmen sollen jahrelang die Preise für Mehllieferungen an Handwerksbäckereien, Industrie und Einzelhandel abgesprochen haben. Das Bundeskartellamt hat Geldbußen von mehr als 65 Millionen Euro verhängt. Der Verband Deutscher Mühlen wehrt sich gegen einen Generalverdacht und erklärt, warum die Liberalisierung der EU-Agrarpolitik die Getreidepreise verzerrt.
Jana Tashina Wörrle

Schon im Februar 2008 hatte das Bundeskartellamt zahlreiche Mühlenunternehmen in Deutschland durchsucht, nachdem es aus dem Markt Hinweise auf Preis- und Mengenabsprachen erhalten hatte. Nun hat es Bußgelder in Gesamthöhe von mehr als 65 Millionen Euro sowohl gegen den Verband Deutscher Mühlen und 23 Mühlenunternehmen verhängt.
Der Vorwurf: Verantwortliche der beteiligten Mühlenunternehmen hatten sich seit dem Jahr 2001 in zahlreichen, regelmäßigen Gesprächsrunden über Preise, Kundenzuordnungen und Liefermengen abgestimmt. Die Absprachen betrafen nach Angaben der Behörde sämtliche Vertriebsformen für Mehl und damit die Belieferung von Handwerksbäckereien, Industriekunden und den Vertrieb in Kleinpackungen direkt an den Lebensmitteleinzelhandel.
Getreidepreise verdoppelt
"Mit dem 2008 eingeleiteten Verfahren haben wir dieses über viele Jahre praktiziertes System von Preis-, Kundenschutz- und Marktaufteilungsabsprachen in der Mühlenwirtschaft aufgedeckt und beendet", teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag mit. Die Bußgelder betreffen sowohl die Mühlenunternehmen als auch den Verband der Deutschen Mühlen .
"Die Mitglieder unseres Verbands sehen die Anklage und die Höhe der Bußgelder ganz unterschiedlich", sagt der Geschäftsführer des Verbands, Manfred Weizbauer. Einige wollen Widerspruch einlegen, andere nicht.
Schon im Oktober 2011 hatte das Bundeskartellamt ein erstes Bußgeld in Höhe von 24 Millionen Euro gegen die VK Mühlen AG, einen der führenden Anbieter auf dem deutschen Markt, verhängt. In einem zweiten Schritt folgten nun Geldbußen in einer Gesamthöhe von rund 41 Millionen Euro gegen 22 weitere Unternehmen und den Verband.
Um die Hintergründe zu erklären, weist Manfred Weizbauer auf die starken Preisschwankungen beim Getreide hin, die es den Mühlenbetreibern schwer machen, überhaupt zu kalkulieren. "Seitdem die EU-Agrarpolitik im Jahr 2003 liberalisier wurde, haben sich die Getreidepreise mehr als verdoppelt", erklärt der Geschäftsführer.
Die Preise steigen stetig und schwanken stark, "auch weil viele Landwirte oft lieber Getreide für den Energiemarkt anbauen als für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion", sagt Weizbauer. Dies sei jedoch keine Rechtfertigung für mögliche Preisabsprachen.
Einspruch noch möglich
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, richtet sich die Höhe der Bußgelder gegen die einzelnen Unternehmen nach Schwere und Dauer der Kartellbeteiligung. Daneben sei aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firmen berücksichtigt worden, erklärte die Behörde.
Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil die französischen und die niederländischen Wettbewerbsbehörden bereits hohe Bußgelder gegen deutsche Mühlen wegen der Beteiligung an weiteren Absprachen verhängt hatten.
Bei drei Unternehmen berücksichtigte das Kartellamt deren umfangreiche Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe positiv. Die große Mehrheit der Verfahren wurde einvernehmliche beendet. Soweit die Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig sind, kann gegen sie Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.