Auszubildende im Bäckerhandwerk bekommen künftig während der Lehre ein höheres Gehalt. Der neue Tarifvertrag zur Ausbildungsvergütung tritt ab 1. September 2015 in Kraft.

Auszubildende im Bäckerhandwerk können sich freuen. Künftig gibt es während der Lehre mehr Geld. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen neuen Tarifvertrag zur Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt.
Mehr Geld in allen Ausbildungsjahren
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich demnach im gesamten Bundesgebiet ab 1. September 2015. Demnach bekommen Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr 470 Euro monatlich brutto. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nicht mehr wie bisher 570, sondern 600 Euro monatlich. Für das dritte Lehrjahr steigt die Vergütung von 690 auf 730 Euro .
Tarifvertrag für alle ausbildenden Betriebe gültig
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 30. August 2016 gekündigt werden. Außerdem beantragen die Tarifparteien beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Vertrag zum 1. September 2015 für allgemeinverbindlich zu erklären.
Damit ist die neue Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk für alle ausbildenden Betriebe gültig. Die tariflich festgelegte Bezahlung gehört zu den gesetzlich festgelegten Rechten und Pflichten eines Auszubildenden. pm/dhz