Bahn frei für die Energieberatung: Künftig dürfen auch Handwerker staatlich geförderte Vor-Ort-Beratungen anbieten. Apropos Bahn: Auch im Schienenverkehr gibt es Änderungen zum 1. Dezember 2017. Diese Neuerungen treten noch dieses Jahr in Kraft.

Energieberater aus dem Handwerk dürfen staatlich geförderte Vor-Ort-Termine anbieten, Bahnfahrer kommen künftig schneller ans Ziel und Telekommunikationsverträge werden transparenter. Auch der letzte Monat des Jahres bringt noch einmal Änderungen für Verbraucher und Betriebe mit sich. Für Eltern ist der Dezember derweil die letzte Chance um bereits länger zurückliegende Ansprüche auf Kindergeld geltend zu machen.
Diese Änderungen im Dezember 2017 sollten Sie kennen:
Weniger Ärger für Verbraucher wegen verpasster Kündigungsfristen
Anbieter von Telefon- und Internetverträgen müssen ihre Kunden ab 1. Dezember vor einer automatischen Vertragsverlängerung warnen, indem sie detaillierte Informationen über die Kündigungsfrist in der monatlichen Rechnung listen. Die Abrechnung muss zudem jenen Kalendertag angeben, zu dem eine Kündigung spätestens eingegangen sein muss, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Die neue Regelung gilt für alle Verträge, die eine Laufzeit von einem Monat überschreiten.
Es ist nicht die erste Änderung in der Telekommunikationsbranche, die sich 2017 zu Gunsten der Verbraucher auswirkt. So wurden im Juni beispielsweise EU-weit die Roaming-Gebühren abgeschafft .
Geförderte Energieberatung darf nun auch von Handwerkern durchgeführt werden
Energieberater sollen Gebäudebesitzern den Sanierungsbedarf ihrer Häuser und Wohnungen aufzeigen. Diese Maßnahme wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert. Gebäudebesitzer können so bis zu 60 Prozent der Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sparen. Bislang war es Handwerkern nicht gestattet, staatlich geförderte Vor-Ort-Beratungen durchzuführen. Dies ändert sich nun zum 1. Dezember 2017.
Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Beitrag: "BAFA Vor-Ort-Beratung: Handwerker nicht mehr ausgeschlossen"
Änderungen im Dezember 2017: Bahn beschleunigt Zugverbindungen und erhöht die Tarife
Gute Nachrichten für Bahnfahrer zwischen Berlin und München. Eine 623 Kilometer lange Trasse wurde fertiggestellt, die ab dem 10. Dezember dreimal täglich zwischen den beiden Hauptbahnhöfen befahren wird. Statt knapp sechs Stunden benötigen Bahnfahrer künftig etwas weniger als vier Stunden für die Fahrstrecke. Eine weitere Verbindung verkehrt stündlich zwischen den beiden Städten. Mit Zwischenhalten in Nürnberg, Erfurt, Halle und Leipzig dauert die Bahnfahrt künftig 4,5 Stunden, rund 90 Minuten schneller als bisher.
Eine uner freuliche Änderung für Verbraucher sind die neuen Bahntarife, die ebenfalls ab dem 10. Dezember gelten. Die Preise steigen laut Deutsche Bahn um durchschnittlich etwa 0,9 Prozent. Vor allem Fahrscheine zum Flexpreis werden teurer. In der 2. Klasse zahlen Bahnreisende hierfür durchschnittlich 1,9 Prozent mehr. Wer in der ersten Klasse fährt, muss mit 2,9 Prozent teureren Tickets rechnen. Besonders hart trifft es Reisende zwischen Berlin und München. Diese kommen künftig zwar schneller an, zahlen jedoch auch 13,6 Prozent mehr für einen Fahrschein.
Wer sparen möchte, sollte seine Tickets noch bis zum 9. Dezember buchen. Bis dahin gelten noch die alten Tarife. Fahrten lassen sich bis zu 180 Tage im Voraus buchen. Sparpreise, Reservierungskosten sowie die Preise für BahnCard 25 und BahnCard 50 bleiben auch nach dem 10. Dezember unverändert.
Eltern sollten Kindergeld jetzt noch rückwirkend beantragen
Keine Änderung im Dezember, dafür aber im neuen Jahr und somit die letzte Chance für Eltern, die rückwirkend Kindergeld für mehrere Monate oder Jahre beantragen möchten. Bislang war es möglich, den Anspruch auf Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend geltend zu machen. Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich das. Kindergeld kann dann nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt werden. Wer ältere Ansprüche hat, sollte diese noch im Dezember 2017 geltend machen.
Kindergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder unter 25 Jahren bezahlt. So zum Beispiel während der Zeit, in der das volljährige Kind eine Erstausbildung macht oder studiert. fre