Wirtschaft entlasten 25-Punkte-Plan: Gabriel will Bürokratie abbauen

Wirtschaftsminister Gabriel hat einen 25-Punkte-Plan erstellt, mit dem er die Wirtschaft von Bürokratie-Pflichten befreien will. Im Blick hat er unter anderem: Aufbewahrungsfristen, Aufzeichnungspflichten und die Ist-Versteuerung – ausschließlich Punkte, die nicht im Koalitionsvertrag stehen.

Wenn mehr Unternehmen dazu übergehen, Unterlagen elektronisch zu archivieren, wäre Wirtschaftsminister Gabriel bereits, kürzere Aufbewahungsfristen nochmals prüfen zu lassen. - © Studio Porto Sabbia/Fotolia.com

Seit 2006 wurden die Bürokratiekosten der Wirtschaft nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bis heute um über 12 Milliarden Euro pro Jahr zurückgefahren, eine Reduktion um ein Viertel der Kosten. Doch die Bürokratie stellt weiterhin eine so große Belastung da, dass Sigmar Gabriel (SPD) sie nun noch stärker in Angriff nehmen will.

Die Hoffnung, die Unternehmen so zu mehr Investitionen anzuregen, steckt dahinter. Wie "faz.net" berichtet, hat Gabriel am Montag einen 25-Punkte-Plan ans Kanzleramt geschickt mit Vorschlägen abseits des Koalitionsvertrags und abseits der Pläne der EU zum Bürokratieabbau. Gründe nannte der Wirtschaftsminister dafür nicht. Doch fest steht, dass damit beispielsweise die Regulierung der Werksverträge oder der Zeitarbeit nicht auf seinem Programm steht.

Dafür nimmt er sich aber einiger Punkte an, die für Handwerksbetriebe relevant sind. Dazu gehören:

  • Die Anhebung des Schwellenwerts der Ist-Besteuerung von 500.000 Euro Umsatz auf 600.000 Euro pro Jahr: Betriebe müssten dann mit Umsatzsteuerzahlungen nicht mehr in Vorleistung gehen. Sie könnten die Steuer ans Finanzamt überweisen, wenn die Kunden die Rechnung bezahlt haben.
  • Änderungen soll es bei der Umsatzsteuer zudem für Start-Ups geben. Sie sollen den Plänen zufolge die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich abgeben müssen.
  • Zudem sollen Start-Ups laut "faz.net" in den ersten drei Jahren grundsätzlich von Berichts- und Informationspflichten befreit werden.
  • Auch bei den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten soll es einen neuen Schwellenwert geben, ab dem sie gelten. Sie sollen auf mindestens 600.000 Euro (Umsatz) beziehungsweise 60.000 Euro (Gewinn) angehoben werden.
  • Bereits lange diskutiert ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen . Zwar sieht Gabriel hierbei keine konkreten Jahreszahlen vor, er ermuntert eher zur elektronischen Archivierung. Wenn mehr Betriebe umstellen und schnellere Betriebsprüfungen möglich seien, will er die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen prüfen.
  • Konkreter wird der 25-Plan bei der s ofortigen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter . Diese will er dem faz-Bericht zufolge von 410 Euro auf 800 Euro anheben, so dass der jährliche Steuervorteil steigt.

Welcher seiner Anliegen Gabriel wirklich umsetzen wird, ist fraglich. Vor allem Vorschlägen wie der Änderung der Ist-Besteuerung sind vorrübergehende Steuerausfälle verbunden, denen die Länder und das Bundesfinanzministerium wohl eher anlehnend gegenüberstehen. dhz