Am 1. August trat die Novelle in Kraft und sieht etliche Veränderungen vor. Alle wichtigen Fragen und Antworten zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Seit 14 Jahren fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas. Die auf 20 Jahre garantierten Fördersätze haben den Anteil der erneuerbaren Energien kontinuierlich auf derzeit rund 25 Prozent ansteigen lassen. Mit dem Ausbau sind allerdings auch die Förderkosten auf derzeit rund 23 Milliarden Euro im Jahr angewachsen. Da sie auf den Strompreis umgelegt werden, ist dieser in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich gestiegen.
Um den Anstieg der EEG-Umlage und des Strompreises abzubremsen und den Ausbau besser zu steuern, hat die Große Koalition das neue EEG auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat am 11. Juli dem Gesetz zugestimmt. Es trat am 1. August 2014 in Kraft und sieht etliche Veränderungen vor.
Was ist das Ziel des neuen EEG?
Die Reform will den Anstieg der Strompreise senken und den Ausstieg aus den garantierten Fördersätzen einleiten , ohne dabei die Energiewende zu stoppen. So sollen die Fördersätze (bis auf Solaranlagen) für neue Anlagen im Schnitt auf 12 Cent gesenkt, der Zubau besser geregelt und der Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage belegt werden. Außerdem soll die Reform die Abkehr von garantierten Zahlungen einleiten. Ab 2017 soll es Ausschreibungsmodelle geben. Zum Zug soll dann der Anbieter erneuerbarer Energien kommen, der den Ökostrom möglichst günstig produzieren kann.
Was heißt das für die Ausbauziele?
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll verlangsamt werden . Dies gilt insbesondere für Biomasse. Ihr Zubau soll auf 100 Megawatt begrenzt werden. Außerdem sollen jährlich höchstens 2.500 Megawatt Solar- und Windenergie an Land installiert werden. Geht der Ausbau darüberhinaus, wird die Förderung noch weiter gekürzt. Beim Wind dürfen Ersatzinvestitionen noch hinzugerechnet werden. Anders sieht es beim Wind auf hoher See aus. Hier sollen 6.500 Megawatt bis zum Jahr 2020 und 15.000 Megawattt bis 2030 installiert werden. Insgesamt soll der Anteil des Ökostromes von derzeit 25 Prozent bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen.
Was heißt das für die Strompreise?
Sinken werden die Strompreise wohl kaum. Die Regierung will die Umlage zur Ökostrom-Förderung aber zumindest stabil halten. Sie war von 2004 bis 2014 von 0,58 Cent je Kilowattstunde(kWh) auf 6,24 Cent/kWh gestiegen.
Welche Änderungen gibt es für Eigenstromerzeuger?
Die Kosten für Stromverbraucher sind in den vergangenen Jahren auch deshalb gestiegen, weil immer mehr Bürger und Unternehmen Strom selbst erzeugen und verbrauchen und nicht an der EEG-Umlage beteiligt waren. Das soll sich nun ändern:
Seit 1. August sollen alle, die eine neue Ökostromanlage oder eine neues Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerk (KWK-Anlage) installieren und den Strom selbst verbrauchen 30 Prozent der EEG-Umlage zahlen. 2016 steigt dieser Anteil auf 35 Prozent und 2017 auf 40 Prozent. Ausgenommen sind Kleinstanlagen – etwa Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern – mit einer Leistung bis zu zehn Kilowatt, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Megawattstunden im Jahr nicht überschreitet.
Für bestehende Anlagen soll zumindest bis Ende 2016 keine anteilige EEG-Umlage anfallen. Dann soll das bestehende Fördersystem nach den Vorgaben aus Brüssel nochmals auf den Prüfstand.
Bekommt die Industrie weiterhin Rabatte?
Das System ist nach zähen Verhandlungen mit der EU umgestellt worden. Knapp 1.700 Unternehmen aus energieintensiven Branchen können weiterhin Rabatt bekommen. Sie müssen nun 15 Prozent der geltenden EEG-Umlage bezahlen. Bei besonders großen Energienutzern wie Aluminiumwerken kann die Umlage auf 0,5 Prozent sinken. Unternehmen, die vorher Rabatte bekamen und jetzt nicht mehr unter die Kriterien fallen, müssen 20 Prozent der Umlage bezahlen.
Wie soll der Ausstieg aus dem Fördersystem gelingen?
Bisher können die Erzeuger den Strom einspeisen und bekommen von ihren Netzbetreibern den auf 20 Jahre garantierten Abnahmepreis. Der Netzbetreiber selbst verkauft den Strom zum aktuellen Börsenstrompreis. Die Differenzkosten werden dann auf alle Stromkunden umgelegt. Künftig gibt es die staatlich festgelegte Einspeisevergütung nur noch für neue Anlagen bis 500 Kilowattstunden (kWh) installierter Leistung, wobei die Schwelle kontinuierlich bis 2016 auf 100 kWh reduziert wird.
Wie wird das Marktprämien-Modell ausgebaut?
Schon jetzt können größere Anbieter von Ökostrom nach dem Marktprämienmodell jeden Monat entscheiden, ob sie ihren Strom direkt vermarkten wollen oder ihn über den Netzbetreiber und die Einspeisevergütung vergütet bekommen wollen.
Entscheiden sie sich für die Direkteinspeisung wird ihnen über die gleitende Markprämie die Differenz zwischen Börsenpreis und Einspeisevergütung ausgeglichen. Außerdem bekommen sie noch eine Managementprämie für den Verwaltungsaufwand.
In dem Maße wie die Schwelle für die staatlich festgelegte Einspeisevergütung zurückgefahren wird, soll das Marktprämienmodell für Anlagen über 100 kWh schrittweise verpflichtend werden. Stromproduzenten sollen den Strom so vermehrt zu den Zeiten anbieten, in denen er besonders gebraucht wird.
Was ist für die Vermarktung ab 2017 geplant?
Spätestens ab 2017 soll die Förderhöhe wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt werden. Derzeit laufen die Konsultationen zum Verfahren für Photovoltaik Freiflächenanlagen. bir/ dpa