Die Folgen des Juni-Hochwassers 2013 zeigen sich jetzt: Das Europäische Parlament hat die Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen abgelehnt, doch in Deutschland bleibt sie weiter auf der Tagesordnung – und das obwohl sich sogar die Versicherungswirtschaft dagegen ausspricht.

Die Justizminister der Länder haben nun erst einmal eine Arbeitsgruppe gebildet und bitten ihre Kollegen aus der Umweltministerkonferenz und der Finanzministerkonferenz um Hilfe. Sie wollen prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Deutschen dazu zu bringen, sich besser gegen Hochwasser, Stürme, starke Gewitter und andere Naturkatastrophen abzusichern. Wichtiges Thema ist dabei auch eine mögliche Pflichtversicherung .
Schon im Vorfeld der Justizministerkonferenz, die am Mittwoch und Donnerstag auf der Insel Rügen stattfand wurden Forderungen nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung laut. Als Konsequenz aus den starken Schäden, die das Hochwasser im Juni des vergangenen Jahres verursacht hatte, forderte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) eine Pflichtversicherung für alle Hausbesitzer. Ihrer Meinung nach ist es ungerecht, wenn alle Steuerzahler für Schäden durch Hochwasser, Sturm oder andere Naturkatastrophen zahlen müssen.
Prävention wichtiger als Pflichtversicherung
Doch eine solche Pflichtversicherung ist umstritten. Bereits im Februar hatte das Europäische Parlament derartige Regelungen abgelehnt. Auch aufgrund von schlechten Erfahrungen in einzelnen Ländern: Als Großbritannien eine verpflichtende Versicherung gegen Naturgefahren einführte zeigte sich nach Angaben der deutschen Versicherungswirtschaft, dass sich die Menschen dann noch weniger um präventive Maßnahmen und eine eigenständige Absicherung kümmern.
Auch die Versicherungswirtschaft lehnt eine Pflichtversicherung deshalb ab und ruft dazu auf , mehr Prävention, den Schutz der Menschen und in die Vermeidung von Schäden durch Naturkatastrophen zu investieren statt in verpflichtende Versicherungen. "Versicherungsschutz verhindert keine Katastrophen. Er schützt nicht vor Hochwasser, vor Schlamm und Geröll in den eigenen vier Wänden und nicht gegen den unwiederbringlichen Verlust persönlicher Gegenstände", kommentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) in einer Mitteilung zur Entscheidung der deutschen Justizminister.
Der GDV fordert die Politik auf, mehr für die Aufklärung der Bevölkerung zu tun, über die Gefahren und Risiken von Naturkatastrophen zu informieren und so die Versicherungsdichte in der Bevölkerung zu erhöhen. Zudem bräuchte es Maßnahmen zum technischen Hochwasserschutz, die bundesländerübergreifend erfolgen und Städte und Gemeinden sollten in hoch gefährdeten Überschwemmungsgebieten kein Bauland mehr ausweisen dürfen. dhz