Änderungen, Neuerungen, Reformen Was im Juni wichtig wird

Eine neue Verordnung für den Transport von Abfällen, veränderte Verbraucherschutzbestimmungen, ein neues Widerrufsrecht im Onlinehandel und einiges mehr kommt ab Juni 2014 auf Handwerksbetriebe zu. Die Änderungen im Überblick.

Im Juni gibt es wieder zahlreiche Neuerungen, von denen Handwerksbetriebe direkt betroffen sind. - © Foto: Martin Konz/Fotolia

Neue Verordnung zum Transport von Abfällen

Ob Bauschutt, Farbreste oder Verpackungen – im Arbeitsalltag von Handwerksbetrieben ist der Transport von Abfällen unvermeidlich. Aus Umweltschutzgründen soll nun künftig auch der Transport kleinerer Abfallmengen kontrolliert werden.

Ab dem 1. Juni 2014 gilt deshalb eine neue Anzeigen- und Erlaubnisverordnung für die Beförderung von Abfällen. Von Bedeutung ist die Verordnung vor allem für die Handwerksbetriebe, die ihren eigenen Abfall transportieren. Sie benötigen ab Juni keine Erlaubnis mehr für den Abfalltransport, der im Rahmen des wirtschaftlichen Unternehmens anfällt.

Eine Erlaubnis für den Transport benötigen nur die Unternehmen, die Abfälle gewerbsmäßig transportieren. Dazu zählen Handwerksbetriebe aber in der Regel nicht.

Was jedoch bleibt, ist die Anzeigenpflicht für den Transport bestimmter Mengen an "gefährlichem" und "nicht gefährlichem" Abfall. Alle Unternehmen, die mehr als zwei Tonnen gefährliche Stoffe und mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Stoffe transportieren, müssen ab Juni eine Anzeige machen und an das jeweils zuständige Landratsamt schicken.

Mehr zur neuen Abfallverordnung erfahren Sie hier.>>>

KfW gibt Zuschüsse für grüne Dächer

Durch Grünpflanzen auf dem Dach können Energiekosten gespart werden. Die KfW-Förderbank gibt dafür ab Juni erstmals Zuschüsse. Ab 1. Juni können Bauherren, die im Zuge einer Gebäudesanierung auch ein neues Gründach anlegen wollen, einen Förderantrag bei ihrer Bank stellen.

Mehr zur neuen Förderung ab Juni lesen Sie unter dhz.net/gründächer.>>>

Steuererklärung: Abgabefrist 2. Juni

Der 31. Mai ist in diesem Jahr ein Samstag. Daher haben alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, bis zum 2. Juni Zeit , die Unterlagen beim Finanzamt einzureichen. Wer das nicht schafft, sollte noch in dieser Woche eine Fristverlängerung beantragen.

Man hat jedoch keinerlei Rechtsansprüche darauf, dass das Finanzamt eine Fristverlängerung gewährt. Unternehmer, die ihre steuerlichen Pflichten notorisch nicht erfüllen, bekommen in der Regel vom Finanzamt keinen Aufschub. Dasselbe gilt, wenn ein Betrieb 2013 aufgegeben oder veräußert wurde oder wenn aufgrund gestiegener Umsätze und deshalb eines höheren Gewinns mit einer hohen Steuernachzahlung zu rechnen ist.

Neues Widerrufsrecht im Onlinehandel

Handwerksunternehmer, die ihre Produkte auch über das Internet vertreiben, müssen das neue Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014 beachten, das in der EU-Verbraucherrichtlinie geregelt ist. Danach steht Käufern in alle EU-Mitgliedsstaaten eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Erhalt der Ware zu. Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ wird hingegen abgeschafft.

Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der Frist von 14 Tagen auf zwölf Monate. Die Kosten einer Rücksendung der Ware sind ab dem 13. Juni dieses Jahres unabhängig vom Warenwert vom Käufer zu tragen – sofern der Händler seinen Kunden fristgemäß über die geänderte Rechtslage informiert hat.

Dagegen kommt das Unternehmen künftig grundsätzlich für die Zusendung der Ware an den Kunden auf, ausgenommen davon sind Sondertarife wie z. B. Expresszuschläge.

Mehr zum neuen Widerrufsrecht erfahren Sie unter dhz.net/online-handel.>>>

Verbraucherschutz: Neue Regeln fürs Handwerk

Das neue Widerrufsrecht hat im Handwerk noch weitere Folgen, denn das sogenannte behandelt alle Verbraucherverträge und außerdem Verträge, die nicht in den eigenen Geschäftsräumen oder die ausschließlich per Fernabsatz – also via Internet, Telefon oder Fax – zustande kommen.

So gelten vom 13. Juni an veränderte Verbraucherschutzbestimmungen. Das verursacht mehr Bürokratie für Handwerksbetriebe, die vor Ort beim Kunden arbeiten. Betriebe haben dann neue Informationspflichten gegenüber ihren Kunden. Handwerker laufen dann Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn sie ihre Kunden nicht ausreichend informieren.

Welche Pflichten Handwerker nach dem "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie" künftig haben, erfahren Sie hier.>>>

Termine im Juni

Fußball-Weltmeisterschaft: Am 12. Juni startet die Fußball WM. Auf DHZ online können Handwerker die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft tippen und tolle Preise gewinnen. Mitmachen können Sie unter dhz.net/tippspiel.>>>

Nationaler Aktionstag "Nachfolge ist weiblich": Sie sind weiblich und möchten ein Unternehmen führen? Dann können Sie beim bundesweiten Aktionstag "Nachfolge ist weiblich" teilnehmen. An dem Tag geht es nicht nur um Aspekte des Nachfolgeprozesses. Der Aktionstag "Nachfolge ist weiblich" findet am 26. Juni 2014 bereits zum sechsten Mal statt. Mehr erfahren Sie hier.>>>