Reaktionen auf beschlossene Ökostrom-Reform EEG: Solarbranche will klagen

Kleinere Unternehmen und größere Privathaushalte werden nach Ansicht der Verbraucherschützern und der Solarbranche bei der EEG-Novelle benachteiligt und eingeschränkt. Ihre Verbände wollen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, sollte es keine Änderungen geben.

Karin Birk

Die Solarbranche befürchtet im Zuge der Ökostrom-Reform einen drastischen Rückgang der Investitionen. Um kleine Unternehmen zu schützen, will sie zusammen mit Verbraucherschützer gegen das EEG klagen. - © Foto: Omika

Größere Privathaushalte und Handwerksbetriebe, die nicht dem produzierenden Gewerbe zugerechnet werden können, sollen nach der aktuellen EEG-Novelle künftig für ihren Eigenstromverbrauch aus Neuanlagen eine EEG-Umlage von 50 Prozent zahlen müssen. Das gilt für die Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb genommen werden.

Dies entspricht derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde ist deutlich mehr als die 15 Prozent, die für Industrieunternehmen und andere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes vorgesehen sind. Eine Ungleichbehandlung, die die Verbände nicht hinnehmen wollen. Unter Verweis auf ein Rechtsgutachten einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die verfassungsrechtliche Bedenken der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch vorbringt, bereiten sie deshalb eine Klage vor.

Solarbranche befürchtet drastischen Rückgang der Investitionen

 Für Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, steht nach dem aktuellen Gesetzesentwurf viel auf dem Spiel. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Klimaschutz und Bürgerengagement bestraft werden", sagt er. "Die geplante Belastung des solaren Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage würde einen Großteil der gewerblichen Photovoltaik-Investitionen unrentabel machen", warnt Körnig.

Auch die Bagatellgrenze für kleinere Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt reiche da nicht aus. Vielmehr rechne die Branche damit, dass Investitionen deutlich zurückgefahren und auch das in der EEG-Novelle festgeschriebene Ausbauziel von mindestens 2.500 Megawatt Solarenergie nicht mehr erreicht werden könne. Er hoffe deshalb auf eine politische Lösung.

Verbraucherschützer gegen Umlage auf Eigenverbrauch

Auch Holger Krawinkel, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, warnt vor Belastungen des Eigenstromverbrauchs, zumal die Entlastung für den Verbraucher mit 0,54 Cent für einen Durchschnittshausalt im Jahr 2018 minimal sei. "Insgesamt plädieren wir vollkommen auf die Umlage zu verzichten", sagt er mit Blick auf die Umlage auf Ökostrom für Eigenverbraucher. Es gebe deutliche Zeichen aus den Regierungskreisen, "dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist."

Rechtsgutachten sieht Verstöße gegen das Grundgesetz

Gleichwohl bereiten sich die beiden Verbände auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Sie stützen sich dabei auf das Gutachten der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen. Diese hat die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom geprüft und sieht darin einen möglichen Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) und einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3. GG), wie Rechtanwältin Margarete von Oppen sagt.