Eine Tempobremse für Internet-Flatrates, neue Euro-Scheine oder höhere Gebühren beim Lotto – ab dem Mai 2013 werden einige Änderungen wirksam. Das Wichtigste im Überblick.
Steffen Guthardt
Unter einer Flatrate versteht man gemeinhin die unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit von etwas gegen einen festgelegten Preis. Besonders im Telefon- und Internetgeschäft sind die Datenflatrates bei den Kunden äußerst beliebt, da sie eine weitgehende Kostenkontrolle für die Verbraucher schaffen.
Die Telekom will das nun ändern und behält sich in DSL-Neuverträgen ab dem 2. Mai 2013 das Recht vor, die Geschwindigkeit der Internetverbindung ab dem Erreichen eines gewissen Datenvolumens zu drosseln. Der Konzern begründet den Schritt mit dem steigenden Datenverkehr in den deutschen Netzen, der einen Ausbau der Leitungen nötig mache. Mit den derzeitigen DSL-Preisen ließe sich das langfristig nicht finanzieren. 15 bis 20 GB soll die durchschnittliche Datenmenge sein, die ein Kunde im Monat nutzt.
Die DSL-Begrenzungen im Überblick:
- Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GByte
- Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GByte
- Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GByte
Setzt eine Begrenzung ein, wird das Datennetz auf 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt. Allerdings dürfen Verbraucher mit hohem Datenverbrauch momentan noch beruhigt sein. Auch wenn die Drosselung schon in den Verträgen festgehalten ist, dürfte es noch einige Zeit dauern, bis diese auch praktisch angewendet werden. Vor 2016 kann die Limitierung aus technischen Gründen nicht umgesetzt werden, heißt es von Seiten der Telekom. Das gilt auch für VDSL-Verträge in denen die Drosselung ebenfalls im Vertrag vermerkt wird.
Zudem sollen die Kunden die Möglichkeit haben, die Drosselung gegen eine Zusatzgebühr für den restlichen Monat aufzuheben, bis ohnehin wieder die volle Datengeschwindigkeit nutzbar ist.
Neue Banknoten
Ab dem 2. Mai 2013 gibt die Europäische Zentralbank neue Euro-Scheine in den Umlauf. Zunächst gibt es nur neue Fünf-Euro-Scheine, die anderen sollen nach und nach eingeführt werden. Als letztes soll der neue 500-Euro-Schein auf den Markt kommen. Die Banknoten sollen sich optisch zwar kaum von den derzeit im Umlauf befindlichen Scheinen unterscheiden, aber deutlich schwerer von Fälschern zu kopieren sein. Zudem sollen die Scheine langlebiger sein.
Im Hologrammband sollen die neuen Scheine ein Porträt der Europa – einer Gestalt aus der griechischen Mythologie und Namensgeberin des Kontinents – tragen. Europa ist unter anderem als Hologramm im Sicherheitsstreifen zu sehen. Dieser wurde neu gestaltet und verbessert.
Der aufgedruckte Wert des Scheins soll seine Farbe von smaragdgrün in ein tiefes Blau ändern, wenn der Geldschein geneigt wird.
Zur Einführung des Euros vor über zehn Jahren wurden die Scheine zwar als fälschungssicher bezeichnet, inzwischen können Kriminelle auch dank neuer technologischer Möglichkeiten aber immer bessere Kopien anfertigen.
In den nächsten Jahren sollen die neuen und alten Euro-Scheine noch parallel als Zahlungsmittel gültig sein. Langfristig plant die EU jedoch die alten Banknoten aus dem Verkehr zu ziehen.
Seite 2: Mehr Geld für Maler und neue Förderung der Photovoltaik.
Neues Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen
Wer im eigenen Haus eine Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeichersystem einrichtet oder eine
vorhandene Solarstrom-Anlage umrüstet, erhält finanzielle Hilfe. Ab dem 1. Mai stellt die
staatliche Förderbank KfW einen zinsgünstigen Kredit bereit. Darüber hinaus gewährt das
Bundesumweltministerium einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten für das
Solar-Speichersystem. Förderfähig sind Anlagen, die maximal 30 Kilowatt Peak leisten.
Neue Mindestlöhne
Ab dem 1. Mai 2013 gelten verbindliche Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Der
Mindeststundenlohn für gelernte Arbeitnehmer in den alten Bundesländern einschließlich Berlin
erhöht sich um 1,25 Prozent auf 12,15 Euro.
Für ungelernte Arbeitnehmer in den alten und einheitlich für alle Arbeitnehmer in den neuen Ländern
steigt der Mindestlohn um 1,54 Prozent auf 9,90 Euro.
Neues Mietrecht
Das neue Mietrecht gibt Anreize zur energetischen Sanierung, schafft Abhilfe gegen das sogenannte
Mietnomadentum und stärkt den Mieterschutz bei der Umwandlung von Miete in Eigentum. Die
Mietrechtsreform erleichtert energetische Modernisierungen und verteilt die Vorteile und Lasten
fairer zwischen Vermieter und Mieter auf. Darüber hinaus können die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg von Bestandsmieten begrenzen und so flexibel auf Mietsteigerungen besonders in Ballungsräumen reagieren.
Seite 3: Lotto und eBay werden teurer
Lotto wird teurer
Wer ab dem 4. Mai sein Glück versuchen möchte und bei Lotto 6 aus 49 tippt, muss tiefer in die Tasche greifen als bisher. Demnach wird das Spielfeld um ein Drittel teurer und kostet künftig einen Euro statt wie bisher 75 Cent.
Es ist damit die erste Preiserhöhung seit 14 Jahren. Bei der Euro-Einführung war der Preis von damals 1,50 D-Mark – umgerechnet 77 Cent – sogar leicht auf 75 Cent abgerundet worden.
Doch es gibt auch gute Nachrichten für Lottospieler. Die Gewinnchance soll ebenfalls steigen, weil eine weitere Gewinnklasse eingeführt wird. Für zwei Richtige plus Superzahl gibt es dann einen garantierten Gewinn von mindestens fünf Euro. Die Superzahl wird nur aus den Ziffern null bis neun ermittelt, während die Zusatzzahl alle 49 Ziffern beinhaltet. Die Ziehung der Zusatzzahl soll abgeschafft werden.
Die Wahrscheinlichkeit den Jackpot zu knacken ändert sich jedoch nicht. Sie beträgt weiter 1:140 Millionen.
Von der Preisanpassung verspricht sich der Deutsche Lotto- und Totoblock wieder steigende Umsatzzahlen. 2012 sanken die Einsätze um 3,7 Prozent auf 6,41 Milliarden Euro.
Steigende eBay-Gebühren
Wer Artikel auf dem Online-Marktplatz eBay verkauft und diese als Premium-Angebot in der eingestellten Kategorie bewerben möchte, muss ab dem 15. Mai deutlich mehr bezahlen. Bei Auktions- und Festpreisangeboten mit einer Angebotsdauer von drei bis 10 Tagen steigt die Gebühr von 24,95 Euro auf 49,95 Euro und bei Festpreisangeboten mit einer Angebotsdauer von 30 Tagen von 59,95 Euro auf 119,95 Euro.
Auch die Verkaufsprovision für Elektronikartikel ändert sich zum 15. Mai. Für Waren mit einem Endverkaufspreis von unter 150 Euro müssen künftig sechs statt wie bisher fünf Prozent Gebühren entrichtet werden. Günstiger wird dagegen der Verkauf teurer Elektronikartikel. Unabhängig vom Verkaufspreis beträgt die Gebühr maximal neun Euro. Ob also ein Handy für 150 Euro oder ein Fernsehgerät für 2.000 Euro verkauft wird, hat auf die eBay-Gebühren künftig keine Auswirkung mehr.
Das sind allerdings nicht die einzigen Änderungen, auf die sich eBay-Verkäufer einstellen müssen. Was Sie im Laufe des Jahres noch erwartet lesen Sie hier.
Seite 4: Schärfere Kontrollen für Apps und ein Rauchverbot in NRW
Apple verschärft App-Kontrollen
Zum 1. Mai 2013 werden vermutliche einige Programme aus dem App-Store von Apple verschwinden. Konkret ausschließen will der Konzern alle Apps, die die Geräteidentifikation eines iPhones oder iPads auslesen. Apple sieht darin eine Schutzmaßnahme für seine Kunden. Bisher nutzen Werbevermarkter die Geräteidentifikation mittels App um den Verbrauchern interessengerichtet Werbeangebote zu unterbreiten, die nicht nur während der Anwendung der App, sondern zum Beispiel auch beim Surfen im Internet eingeblendet werden. Apple will künftig auch Updates blockieren, die es einer bereits installieren App nachträglich ermögliche, auf die Geräteidentifikation zuzugreifen.
Rauchverbot in NRW
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wird ab dem 1. Mai 2013 ein allgemeines Rauchverbot in gastronomischen Einrichtungen eingeführt. Davon betroffen sind also nicht nur Einheimische, sondern auch Urlauber und Geschäftsreisende.
Bislang sieht das Nichtraucherschutzgesetz eine Reihe von Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot für den Gaststättenbereich vor. So darf zum Beispiel derzeit in Gaststätten, die über mehrere Räumlichkeiten verfügen, unter bestimmten Voraussetzungen in einen abgeschlossenen Raum geraucht werden. Eine weitere Ausnahme betrifft Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche, in denen keine zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, und bei denen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Zutritt gewährt wird.
Aus Gründen des konsequenten Gesundheitsschutzes, der Vollzugstauglichkeit des Gesetzes sowie der Wettbewerbsfähigkeit für den Gaststättenbereich soll sich dies nun ändern. Nach dem Änderungsgesetz gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot für Gaststätten und Restaurants. Auch Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte oder sogenannte Raucherclubs wird es dann nicht mehr geben. Lediglich für geschlossene Gesellschaften soll das Rauchverbot keine Anwendung finden.
