Einigung im Bundestag Deutschland bekommt ein neues Wahlrecht

Der Bundestag hat sich auf ein neues Wahlrecht geeinigt. Künftig sollen Überhangmandate vollständig ausgeglichen werden. Gewählt wird nach dem neuen Recht schon am 22. September.

Die Koalition hat den 22. September als Termin für die Bundestagswahl festgelegt. - © Foto: Michael Urban/dapd

In Deutschland werden zur kommenden Bundestagswahl am 22. September nach Angaben des Statistischen Bundesamts 61,8 Millionen Menschen wahlberechtigt sein – darunter drei Millionen Erstwähler. Wie der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, werden sie nach einem neuen Wahlrecht wählen.

Nach monatelangen Verhandlungen verständigten sich die Parteien auf einen Kompromiss. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach 2008 war dies bereits das zweite Mal, dass das Verfassungsgericht das deutsche Wahlrecht kassiert hatte.

So funktioniert die Neuregelung

Nach dem neuen Wahlrecht sollen die Überhangmandate künftig vollständig ausgeglichen werden. Die Parteien erhalten dazu auf Basis der Zweitstimmenergebnisse Ausgleichssitze. So soll  das Größenverhältnis der Fraktionen auch dann erhalten bleiben, wenn eine Partei besonders viele Überhangmandate auf sich vereint.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Direktmandate mehr Sitze gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dabei kann ein sogenanntes negatives Stimmgewicht entstehen: Eine Partei verliert Sitze, obwohl sie Wählerstimmen gewonnen hat. Experten bemängeln, dass sich der Bundestag durch den Stimmenausgleich von aktuell 620 auf bis zu 700 Abgeordnete vergrößern könnte. Sie fordern deshalb eine weitere Neuregelung zu Beginn der neuen Legislaturperiode. jtw/dapd