Der Bundestag hat die Rückkehr der Hilfsmittelausschreibungen beschlossen. Laut Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) wurden sie 2019 nach erheblichen Qualitätsproblemen abgeschafft. Nun will der Verband die Länder mobilisieren. Was aus seiner Sicht für die Versorgung auf dem Spiel steht.

Krankenkassen sollen Hilfsmittel wieder ausschreiben dürfen. Das hat der Bundestag vergangene Woche mit dem Notfallreformgesetz beschlossen. Zugleich soll der sogenannte undifferenzierte Abschlag künftig auf §40 Pflege ausgeweitet werden. Beide Änderungen kamen über einen fachfremden Änderungsantrag in das Gesetz. Der Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Laut Gesetzentwurf ist es nicht zustimmungsbedürftig.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) will die Ausschreibungen trotzdem noch aus dem Gesetz bekommen. Er vertritt nach eigenen Angaben rund 4.500 Handwerksbetriebe und deren Filialen. In einem Brief vom 20. Oktober 2026 bittet er die Landesregierungen, sich im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen. Dort sollen die Länder darauf drängen, die Ausschreibungen zu streichen. Außerdem sollen sie sich dafür einsetzen, die pauschalen Belastungen individueller Hilfsmittelversorgungen zu korrigieren.
Was auf die Betriebe zukommen könnte
Bei Ausschreibungen vergeben Krankenkassen Versorgungsaufträge an ausgewählte Anbieter. Gewinnen nur einzelne Anbieter den Zuschlag, könnten regionale Betriebe ganze Versorgungsbereiche verlieren. Davor warnt der BIV-OT, vor allem mit Blick auf den ländlichen Raum.
Ob ihre Ausschreibungen zweckmäßig sind, sollen die Krankenkassen selbst prüfen. Eine verbindliche, unabhängige Kontrolle mit wirksamen Sanktionen fehlt, kritisiert der Verband.
Hinzu kommt der Abschlag von drei Prozent. Hochpreisige Hightech-Komponenten und Garantieleistungen kaufen die Betriebe bei Industrieanbietern ein. Nach Darstellung des BIV-OT wird der Kostenträger künftig nur noch 97 Prozent dieser Kosten übernehmen. Damit werde gerade die Hightech-Versorgung zum wirtschaftlichen Risiko, kritisiert der Verband. Dabei ermögliche sie Menschen mit schwersten Behinderungen Mobilität und Teilhabe in Beruf, Alltag und Familie. Der BIV-OT sieht darin einen Widerspruch, denn der Koalitionsvertrag bezeichnet die Medizintechnik-Branche als Leitwirtschaft.
Ausschreibungen schon einmal abgeschafft
Hilfsmittelausschreibungen gab es schon einmal. Der Gesetzgeber schaffte sie 2019 nach erheblichen Qualitätsproblemen ab. Schon 2016 hatte der Bundesrechnungshof Defizite in der Versorgung festgestellt.
Noch 2024 räumte die Bundesregierung ein, dass frühere Ausschreibungen nur begrenzt Geld sparten und erneut Qualitätsrisiken drohten. "Wir sind fassungslos, wie wenig diese Erkenntnisse heute zählen", schreibt der Verband.
Auch die Finanzkommission Gesundheit hat laut BIV-OT auf frühere Qualitätsmängel, unzureichende Kontrollen und mangelnde Transparenz hingewiesen. Patienten- und Fachverbände hätten in der Anhörung eindringlich gewarnt.
Streit um den "Wachstumsmarkt"
Bereits im Juni hatte der Verband die Länder vor den Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gewarnt. Auch der Bundesrat sah damals Risiken für das Gesundheitshandwerk:
- sinkende Bereitschaft zu investieren,
- gebremste Innovationen,
- mögliche Rückzüge von Anbietern aus dem Markt.
Diese Warnungen sind aus Sicht des BIV-OT folgenlos geblieben.
Die Bundesregierung hält dagegen. Marktrücknahmen seien nicht zu erwarten. Die Hilfsmittelversorgung bleibe wegen des demografischen Wandels ein Wachstumsbereich. Der Verband nennt das "zynisch". "Wachsender Bedarf schafft weder Fachkräfte noch finanziert er Werkstätten, Innovationen und wohnortnahe Versorgungsangebote", heißt es im Brief.
Versorgungslücken gibt es laut BIV-OT schon heute. Er verweist auf den REHACARE Report 2026, für den 1.527 Hilfsmittelnutzerinnen und -nutzer befragt wurden:
- 72 Prozent berichteten über belastende Wartezeiten bei Reparaturen oder Ersatzversorgungen.
- 54 Prozent berichteten über Hilfsmittel, die ihrem Bedarf nicht entsprachen, weil passende Alternativen nicht genehmigt wurden.
Orthopädie-Technik als Teil der Krisenvorsorge
Der Verband verweist auch auf die Krisen- und Verteidigungsplanung. Für Szenarien der Landes- und Bündnisverteidigung wird laut BIV-OT mit bis zu 1.000 Verwundeten und Erkrankten täglich gerechnet. Nach Annahmen, die dem Verband vorliegen, betreffen rund 57 Prozent der Verletzungen die unteren Extremitäten.
Ohne regionale Netze für Rehabilitation und orthopädietechnische Versorgung drohten Staus in den Traumakliniken. "Dass ausgerechnet ein fachfremder Antrag im Notfallreformgesetz diese Netze gefährden kann, macht uns sprachlos", schreibt der Verband.
Ländern und Kommunen drohen Mehrkosten
Der Verband argumentiert gegenüber den Ländern auch mit deren eigenen Kosten. Geschwächte Strukturen in der Hilfsmittelversorgung könnten Klinikentlassungen, Rehabilitation und häusliche Pflege verzögern. Die Folgen würden Länder und Kommunen tragen.
"Der Bundesrat hat im Juni gewarnt. Jetzt müssen daraus Konsequenzen folgen", schreibt BIV-OT-Präsident Alf Reuter. "Bund und Länder können nicht einerseits krisenfeste Gesundheitsstrukturen fordern und andererseits deren wirtschaftliche Basis im Regelbetrieb schwächen."
Hintergrund: Worum es in der Notfallreform außerdem geht
Im Kern soll das Gesetz die medizinische Notfallversorgung neu ordnen. Laut Bundesregierung sollen die Rufnummern 116 117 und 112 digital vernetzt werden. Außerdem sollen an ausgewählten Krankenhäusern sogenannte Integrierte Notfallzentren entstehen.
