Im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie beschlagnahmte der Zoll im vergangenen Jahr Waren im Wert von 445,8 Millionen Euro. Gerhard Rittenauer, Leiter der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz bei der Generalzolldirektion in München, über Maßnahmen zum Schutz gegen Produktpiraterie.

Ab wann spricht man von Produktpiraterie, also ab wann ist sozusagen der "Tatbestand" erfüllt?
Gerhard Rittenauer: Von Produktpiraterie spricht man, wenn Dritte ohne Zustimmung des Inhabers eines Patents, Gebrauchsmusters, Urheberrechts oder Designrechts im geschäftlichen Verkehr Handlungen begehen, die diese Rechte verletzen. Ein Beispiel dafür wäre der Verkauf von Arzneimitteln, die einen Wirkstoff enthalten, der von einem Patent geschützt ist, ohne dass der Patentinhaber dem zugestimmt hat. Ein anderer Beispielfall wäre der Verkauf eines Werkzeugs dessen Form einem eingetragenen Design entspricht, ohne dass der Designinhaber dem zugestimmt hat.
Wenn Dritte ohne Zustimmung des Markeninhabers eine Marke im geschäftlichen Verkehr benutzen, spricht man von Markenpiraterie – zum Beispiel, wenn ein Elektrogerät ohne Zustimmung des Markeninhabers mit dessen Logo versehen und zum Verkauf angeboten wird. Für einen globalen fairen Wettbewerb sind die Kontrollen des Zolls unverzichtbar. Denn es gilt, Innovationen zu schützen, die deutschen Unternehmen mit großem finanziellem Einsatz und unternehmerischem Risiko entwickelt haben.
Wie wird bei Verdacht auf Produktpiraterie vorgegangen?
Hat eine Zollstelle, zum Beispiel bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land, den Verdacht, dass es sich um Waren handelt, die Rechte geistigen Eigentums - wie Markenrechte oder Designrechte - verletzen, so hält sie diese Waren an und benachrichtigt den Rechteinhaber. Bestätigt sich der Verdacht, dass Rechte verletzt wurden, werden die Waren, gegebenenfalls nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens, anschließend vernichtet.
Welche Maßnahmen werden zum Schutz gegen Produktpiraterie ergriffen?
Inhaber von Rechten geistigen Eigentums haben jederzeit die Möglichkeit, sich an die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls zu wenden und einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden zu stellen. Der deutsche Zoll stellt dazu im Zoll-Portal die Anwendung ZGR-online als Dienstleistung "Gewerblicher Rechtsschutz" zur Verfügung und ermöglicht den Rechteinhabern damit einen schnellen, unkomplizierten und komplett digitalen Antragstellungsprozess.
Bei der Antragstellung geben die Rechteinhaber genaue Informationen zu den Originalprodukten, zum Beispiel zu Lieferwegen oder Hinweise zu besonderen Merkmalen von Originalen an. Diese Informationen geben den Zollbeamtinnen und -beamten Anhaltspunkte dafür, ob es sich um ein gefälschtes Produkt handelt. Sobald einem Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden durch die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz stattgegeben wurde, halten die Zollstellen bei einem Verdacht auf Basis dieser Bewilligung in Deutschland oder sogar EU-weit (bei unionsweit gültigen Rechten, wie zum Beispiel Unionsmarken) die betreffenden Waren an.
Wie hoch ist der Schaden durch Produktpiraterie in Deutschland?
Eigene Schätzungen liegen uns nicht vor. Die OECD spricht von einem weltweiten Markt mit gefälschten Produkten im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar jährlich. Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität. Für deutsche Unternehmen ist dies besonders bedeutend. Schließlich sichern sie ihre Wettbewerbsvorteile auf den globalen Märkten über Produktinnovationen und Spitzentechnologie. Allein im letzten Jahr hat der Zoll über 4,6 Millionen Waren im Wert von 445,8 Millionen Euro - das ist der Wert vergleichbarer Originalprodukte - im Zusammenhang mit Marken- und Produktpiraterie aufgegriffen.
Wie können Unternehmen ihre Rechte durchsetzen, wenn sie von Produktpiraterie betroffen sind?
Um Marken- und Produktpiraterie wirksam zu bekämpfen, haben Unternehmen neben der von mir bereits erwähnten engen Zusammenarbeit mit dem deutschen Zoll zusätzlich zivilrechtliche und strafrechtliche Möglichkeiten.
