Neue Verbrauchssteuer Kabinett beschließt Zuckersteuer auf Getränke

Das Kabinett hat die Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke auf den Weg gebracht – geplanter Start: 1. Juli 2027. Kleine Hersteller sollen ausgenommen werden. Ob das Gesetz so kommt, ist aber noch nicht entschieden. Warum der Deutsche Brauer-Bund die Steuerpläne – trotz geplanter Ausnahmen – mit großer Sorge beobachtet.

Limonaden, Schorlen, Erfrischungsgetränke: Zuckerhaltige Getränke wie diese sollen ab 2027 mit der neuen Zuckersteuer belastet werden. - © Michael - stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat sich im Streit um die Steuer auf zuckerhaltige Getränke geeinigt und diese etwas abgemildert. Das Kabinett habe einen Regelungsvorschlag beschlossen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Jetzt müssen noch die Parlamentarier darüber beraten. Mit den Einnahmen will der Bund die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, heißt es weiter. Zudem soll die Steuer den Konsum zuckerhaltiger Getränke senken. Sie soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Dabei ist ein zweistufiger Steuertarif vorgesehen.

Handwerksverband kritisiert neue Steuer

Kritik kommt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks: "Die Steuerpolitik der Regierungskoalition läuft ihren eigenen Zielen zunehmend zuwider. Statt den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen, Betriebe zu entlasten und Bürokratie abzubauen, bringt die Regierungskoalition immer neue Steuern auf den Weg. Jüngstes Beispiel ist die vom Bundeskabinett beschlossene Zuckersteuer", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.  

Einnahmen von 690 Millionen Euro für 2027 erwartet

Laut Kabinettbeschluss soll auf gezuckerte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro 100 Milliliter eine Steuer von 26 Cent pro Liter erhoben werden. Ab acht Gramm sollen es 32 Cent pro Liter sein. Ursprünglich waren drei Stufen geplant – in der dritten sollten ab zehn Gramm Zucker pro 100 Milliliter 38 Cent pro Liter fällig werden.

Der Bund rechnet jetzt mit einem insgesamt etwas niedrigeren Steueraufkommen als ursprünglich geplant. Für 2027 erwartet er demnach 690 Millionen Euro, für 2028 dann 925 Millionen Euro. Für 2029, 2030 und 2031 sind Einnahmen von 875, 880 beziehungsweise 890 Millionen Euro veranschlagt.

Alkoholhaltige Getränke wie Bier oder Wein nicht betroffen

Erhoben werden soll die Steuer etwa auf gesüßte Fruchtschorle, Eistees, Energydrinks oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz. "Nicht erfasst werden alkoholhaltige Getränke wie Wein oder Bier, weil diese in der Regel bereits anderen Verbrauchssteuern unterliegen", teilte das Ministerium weiter mit. Auch alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollen von der Steuer ausgenommen sein. Gleiches soll für Milch, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorle gelten. Getränke, die statt Zucker Süßungsmittel enthalten, sollen ebenfalls nicht unter die Steuer fallen.

Mehr Geld für das Gesundheitssystem

Dass die Einnahmen die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten sollen, sehe auch das im Juli vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vor, so das Ministerium. Zudem soll die Steuer langfristig die Kosten senken, die übermäßiger Zuckerkonsum im Gesundheitssystem verursacht – nach Angaben des Ministeriums rund 2,1 Milliarden Euro pro Jahr.

Ausnahmen für kleine Hersteller

Die Steuer soll nicht für kleine und unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern gelten. Zusätzlich habe das Kabinett eine Befreiung für Betriebe bis eine Million Liter in den Entwurf aufgenommen, so das Ministerium. Diese Beihilfe muss aber noch durch die EU-Kommission genehmigt werden.

Widerstand aus der Union – CSU für späteren Starttermin

Während die SPD die Zuckersteuer unterstützt, gibt es vor allem in der Union Gegner. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie in einem Interview vor der Koalitionseinigung als "Teuer-Steuer". Steigende Lebenshaltungskosten seien eines der größten Probleme in Deutschland, sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Die CSU trägt die Steuer im Grundsatz zwar mit, wünscht sich aber einen späteren Starttermin. "Unser Wunschtermin ist der 1. Januar 2028. Dann hätten die Unternehmen Zeit, die Rezepturen umzustellen", sagte der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten, Alexander Hoffmann, im "Frühstart" von RTL und ntv. Den bislang vorgesehenen Start zum 1. Juli 2027 sehe die CSU weiterhin "sehr, sehr kritisch".

Scharfe Kritik vom Deutschen Brauer-Bund

Heftige Kritik kommt derweil vom Deutschen Brauer-Bund: "Brauereien sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken", sagte Hauptgeschäftsführer Holger Eichele. Wegen des rückläufigen Bierabsatzes setzten viele der 1.400 Brauereien in Deutschland seit Jahren verstärkt auf alkoholfreie Getränke und bauten ihr Angebot aus – von Mineralwasser und Schorlen über Limonade und Cola bis hin zu Eistee. Erfrischungsgetränke seien für viele zu einem zweiten Standbein geworden. "Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Steuerpläne mit großer Sorge und hoffen, dass es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen kommt", sagte er.

Mit Inhalten der dpa