Ab 2027 können Unternehmer staatliche Förderung für kapitalmarktorientiertes Sparen nutzen – doch Experten warnen vor einem vorschnellen Systemwechsel. Das Altersvorsorgedepot kann die betriebliche Altersversorgung nicht ersetzen, weil das mögliche Anlagevolumen zu gering ist. Wie Geschäftsführer beide Bausteine sinnvoll kombinieren.

Ab 2027 soll das Altersvorsorgedepot den langfristigen Vermögensaufbau in Deutschland um einen kapitalmarktorientierten, staatlich geförderten Baustein erweitern. Gerade für mittelständische Unternehmer klingt das zunächst attraktiv: Wer bereits regelmäßig in ETFs oder andere Wertpapiere investiert, könnte einen Teil der privaten Sparrate künftig in eine geförderte Struktur lenken. Doch für Geschäftsführer stellt sich nicht nur die Frage nach Rendite und Zuschüssen. Entscheidend ist Finanzexperten zufolge, welche Funktion das neue Instrument neben betrieblicher Altersversorgung, privaten Depots, Immobilien und weiteren Rücklagen übernehmen kann.
Sebastian Ohligschläger, Inhaber des Beratungsunternehmens Ohligschläger Consulting und Experte für die Geschäftsführerversorgung, sieht grundsätzlich eine breite Zielgruppe. "Das gilt sowohl für Gesellschafter-Geschäftsführer als auch für angestellte Geschäftsführer", sagt er. Besonders sinnvoll sei das Altersvorsorgedepot als Ergänzung zu vorhandenen Vorsorgestrukturen. Wer ohnehin privat ETFs bespare, könne prüfen, ob sich ein Teil dieser Sparrate in das geförderte Depot verlagern lässt. Der Kern des Modells: staatliche Förderung nutzen, ohne auf eine kapitalmarktorientierte Anlage zu verzichten.
Kein Ersatz für die betriebliche Altersversorgung
Vor einem vorschnellen Systemwechsel warnt Ohligschläger allerdings deutlich. "Aus meiner Sicht sollte ein Geschäftsführer seine betriebliche Altersversorgung nicht allein wegen des neuen Altersvorsorgedepots aufgeben. Dafür ist schon das mögliche Anlagevolumen im Altersvorsorgedepot zu gering." Für Führungskräfte und Unternehmer mit hohem Einkommen ist diese Begrenzung besonders relevant. Denn wer im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten will, wird die Versorgungslücke in der Regel nicht allein mit den geförderten Einzahlungen schließen können. Das Depot sei deshalb eher Zusatzbaustein als tragendes Fundament, so der Experte.
Auch in steuerlicher Hinsicht unterscheiden sich die Wege. Bei der betrieblichen Altersversorgung wird Vermögen über das Unternehmen aufgebaut, beim Altersvorsorgedepot auf privater Ebene. Gerade bei Geschäftsführern kann die betriebliche Lösung deshalb weiterhin erhebliche Vorteile mit sich bringen. Hinzu kommt ihre Größenordnung: "Ein wesentlicher Vorteil ist zunächst, dass sich über die betriebliche Altersversorgung deutlich größere Beträge für den Ruhestand aufbauen lassen", erklärt Ohligschläger. Kleine monatliche Sparraten reichen bei einer hohen Versorgungslücke selten aus.
Die betriebliche Versorgung bietet zugleich Gestaltungsspielraum beim Übergang aus dem Berufsleben. Mittelständische Unternehmer wissen oft Jahre im Voraus nicht, ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten oder ihr Unternehmen früher oder auch erst ein paar Jahre später an einen Nachfolger übergeben. Eine passend konzipierte betriebliche Altersversorgung kann beim Zeitpunkt und bei der Form der Auszahlung flexibler sein. Je nach Ausgestaltung kann auch eine vollständige Kapitalauszahlung möglich sein. Das ist etwa dann wichtig, wenn für eine Nachfolge, eine Investition oder eine private Veränderung kurzfristig ein größerer Betrag benötigt wird. In solchen Situationen kann Verfügbarkeit höher gewichtet werden als die maximal mögliche Steuerersparnis.
Die Stärke liegt in der Kombination
Für die Praxis folgt daraus kein Duell der Systeme. "Für die meisten Geschäftsführer ist es aus meiner Sicht kein Entweder-oder", sagt Ohligschläger. Die betriebliche Altersversorgung könne den größeren Teil abdecken, während das Altersvorsorgedepot als zusätzlicher geförderter Baustein hinzukomme. Damit lassen sich unterschiedliche Aufgaben verteilen: Das Betriebsrentenkonzept sorgt für das notwendige Volumen und mögliche Auszahlungsflexibilität; das private Depot eröffnet eine geförderte Beteiligung am Kapitalmarkt.
Dabei muss das Altersvorsorgedepot nicht allein offensiven Anlegern vorbehalten sein. Neben ETFs können innerhalb einer solchen Struktur auch stärker anleiheorientierte Anlagen infrage kommen. Zugleich sollten bestehende Verträge in die Bestandsaufnahme einbezogen werden. Bei älteren Riester-Verträgen kann es sinnvoll sein, einen Wechsel vorzunehmen. Pauschal sagen lässt sich das aber nicht: Kosten, Garantien und Vertragsbedingungen geben hier den Ausschlag. Geschäftsführer sollten deshalb nicht mit einem einzelnen Produkt beginnen, sondern mit einer Bilanz ihrer Versorgung: Welche Ansprüche bestehen bereits, wann soll Kapital verfügbar sein, welche laufenden Verpflichtungen bleiben im Ruhestand – und wie groß ist dann die tatsächliche Lücke?
Geförderter Puffer für die private Krankenversicherung
Ein konkreter Einsatzzweck ist für privat krankenversicherte Gesellschafter-Geschäftsführer und Selbstständige besonders interessant. Tobias Vetter, Finanzberater und Geschäftsführer der Vetter Group, empfiehlt, das Depot gezielt als Puffer für im Alter steigende Beiträge zur privaten Krankenversicherung aufzubauen. "Die Idee ist so einfach wie wirkungsvoll: Das geförderte Depot gezielt zu nutzen, um einen Puffer für die privaten Krankenversicherungsbeiträge im Alter aufzubauen." Damit erhält das neue Instrument eine klar abgegrenzte Aufgabe, statt unspezifisch als weitere Sparschublade zu dienen.
Die Logik dahinter ist für Unternehmer gut nachvollziehbar: Geförderte Einzahlungen bilden den Ausgangspunkt, langfristige Kapitalmarkterträge sollen das Polster über Jahrzehnte vergrößern, und die spätere Verwendung wird gedanklich bereits heute für einen erwartbaren Kostenblock reserviert. Das schafft zwar keine Garantie über künftige Beitragshöhen oder Renditen. Es zwingt aber dazu, Gesundheitskosten im Alter in der Vorsorgeplanung sichtbar zu machen. Gerade wer im Ruhestand nicht zwischen medizinischer Absicherung und frei verfügbarem Einkommen abwägen möchte, kann so einen Teil des Risikos systematisch abfedern. Der Vorteil dieser Zwecksetzung liegt in ihrer Klarheit: Die Förderung wird für einen der größten potenziellen Kostenfaktoren des Ruhestands eingesetzt, während andere Bausteine wie die betriebliche Versorgung, aber auch Immobilien oder private Depots, den Lebensstandard absichern.
Kapitalmarkt als Teil der Vorsorgezukunft
Über die individuelle Planung hinaus steht das Altersvorsorgedepot für einen Richtungswechsel in der Rentenpolitik: Private Altersvorsorge soll stärker an der Entwicklung der Kapitalmärkte und damit am Wirtschaftswachstum teilhaben. Heiko Hauser, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur, begrüßt die Stoßrichtung: "Eine steuerliche Besserstellung der privaten Altersvorsorge durch Fonds ist seit langem überfällig." Aus seiner Sicht ist eine Beteiligung am Wirtschaftswachstum für einen finanziell gesicherten Lebensabend unerlässlich.
Damit das Konzept langfristig trägt, müsse allerdings auch der Förderrahmen mitwachsen, betont Hauser. "Nur, wenn der Förderrahmen jährlich mindestens in Höhe der Inflation angepasst wird, steht beim Eintritt ins Rentenalter ein Betrag zur Verfügung, der eine angemessene finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet." Der Hinweis ist für Mittelständler wichtig: Nicht nur die Anlageentscheidung, sondern vor allem die Ausgestaltung der Förderung und ihr realer Wert über Jahrzehnte bestimmen, welchen Beitrag das Depot später tatsächlich leisten kann.
Für Geschäftsführer und Selbstständige lautet die praktische Konsequenz deshalb, das Altersvorsorgedepot nicht isoliert zu bewerten. Zuerst gehören die bestehende betriebliche Versorgung, private Kapitalanlagen, Immobilien, Altverträge und die erwartbaren Ausgaben im Ruhestand auf den Tisch. Danach lässt sich entscheiden, welcher Baustein welche Aufgabe übernimmt. Wer bereits in ETFs spart, kann eine teilweise Verlagerung prüfen. Wer privat krankenversichert ist, kann das geförderte Depot gezielt als Beitragsreserve betrachten. Und wer Flexibilität oder ein höheres Vorsorgevolumen benötigt, wird die betriebliche Lösung weiterhin brauchen. Die Frage laute nicht "Altersvorsorgedepot oder betriebliche Altersversorgung", betont Finanzexperte Ohligschläger. Vielmehr gehe es darum, welche Aufgabe jeder Baustein im Gesamtplan erfüllt. Das neue Depot kann dabei Förderung, Kapitalmarktchancen und einen klaren Verwendungszweck verbinden. Die betriebliche Altersversorgung bleibe dagegen für viele Geschäftsführer das Instrument, mit dem sich größere Summen und individuelle Übergänge gestalten lassen, so Ohligschläger. "Wer beides koordiniert, statt vorschnell umzuschichten, macht aus einem neuen Produkt eine belastbare Vorsorgearchitektur."
