Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat für einen ersten Schritt in Richtung Erleichterungen bei der EU-Verpackungsverordnung gestimmt. Was die Ausschussposition vorsieht – und wie es weitergeht.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Oktober mit großer Mehrheit eine Position verabschiedet, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten soll. Aktuell besteht für Hersteller in den betroffenen Produktbereichen die Pflicht, in den jeweiligen Mitgliedstaaten einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.
Der Ausschuss schlägt vor, diese Pflicht für KMU vorübergehend auszusetzen. Die Ausschussposition ist noch keine endgültige Regelung. Zunächst soll das Plenum die Positionen bestätigen, danach ist das Parlament bereit für Verhandlungen mit dem Rat.
Was der Ausschuss vorschlägt
Die Aussetzung soll für in der EU ansässige Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro gelten. Sie soll sechs Produktbereiche umfassen: Batterien, Verpackungen, Textilien, Schuhe, Elektrogeräte und Einwegkunststoffprodukte. Unternehmen aus Drittstaaten sollen Bevollmächtigte weiterhin benennen müssen. Die Aussetzung soll automatisch enden, sobald umfassende Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft in Kraft treten. Die Kommission will einen entsprechenden Rechtsakt voraussichtlich später im Jahr 2026 vorschlagen.
Was das Handwerk fordert
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt die Ausschussposition, macht aber deutlich, dass die Anpassungen weitergehen müssen: "Es ist nicht hinnehmbar, dass Kleinst- und Kleinunternehmen in jedem Land, in das sie exportieren, einen Bevollmächtigten benennen müssen." Als erste kurzfristige Maßnahme sei die vorgeschlagene Aufschiebung der Bevollmächtigten ein wichtiger Schritt. "Allerdings sehen sich auch mittelgroße Handwerksbetriebe übermäßigen Verpflichtungen ausgesetzt. Langfristig muss die Benennung eines Bevollmächtigten im EU-Ausland daher freiwillig bleiben", so Schwannecke.
Er fordert zudem wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer Betriebe von den Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung ausgenommen sind. Außerdem sollen Betriebe ihre EU-Lieferungen über nationale Systeme melden können, die die Daten automatisch in ein EU-weit einheitliches Portal übertragen.
Mit Blick auf die anstehenden Ratsverhandlungen warnt Schwannecke: "Die Verhandlungen im Rat waren zuletzt eingefroren, müssen jetzt aber zügig abgeschlossen werden, damit die vorgeschlagenen Vereinfachungen endlich greifen. Die Regelungen müssen praxistauglich und verhältnismäßig gestaltet werden. Andernfalls könnten gerade Betriebe in Grenzregionen den Zugang zum EU-Binnenmarkt verlieren."
Wie es weitergeht
Das Plenum des Europäischen Parlaments soll die Ausschussposition voraussichtlich in der Woche vom 19. bis 22. Oktober 2026 bestätigen. Nach der Bestätigung durch das Plenum ist das Parlament bereit für Verhandlungen mit dem Rat.
