Trockenbauprofile aus recyceltem Zellstoff haben es gerade geschafft – sie haben eine bauaufsichtliche Zulassung erhalten. Für viele innovative Bauprodukte ist dieser Schritt eine wichtige Hürde vor dem Markteintritt. Was hinter dieser Zulassung steckt: Ablauf, Anforderungen und Dauer des Verfahrens im Überblick.

Erst kürzlich veröffentlichte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft auf ihrem Bauportal einen Beitrag über Trockenbauprofile aus recyceltem Zellstoff. Diese Innovation auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen versucht, gleich mehrere Praxisprobleme zu lösen: Die normalerweise im Trockenbau verwendeten Stahlprofile weisen scharfe Schnittkanten auf, was zu Herausforderungen beim Arbeitsschutz führt. Außerdem haben sie eine vergleichsweise ungünstige CO₂-Bilanz.
Da die neuen, nachhaltigen Trockenbauprofile ihre Eigenschaften in intensiven Prüfungen belegen konnten, haben sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erhalten. Damit kann das Start-up Soriwa, das die Profile entwickelt hat, belegen, dass sein Produkt sicher auf dem Bau eingesetzt werden kann – auch wenn es in der Praxis noch wenig erprobt ist.
Wie den Trockenbauprofilen aus recyceltem Zellstoff geht es vielen innovativen, nachhaltigen und alternativen Bauprodukten, die sich auf dem Markt etablieren möchten: Bevor diese Produkte in der Praxis überzeugen können, brauchen die Hersteller in vielen Fällen eine Zulassung – nämlich dann, wenn die Produkte keiner Technischen Baubestimmung unterliegen und es für sie noch keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt. Zuständig für die abZ ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
Doch wie sieht der Weg zur abZ aus? Und was gehört alles dazu? Fragen und Antworten im Überblick.
Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) regelt die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauprodukts, dessen Verwendungsbereiche sowie Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung.
Ist die Zulassung eine Hürde für alternative, nachhaltige und neue Bauprodukte?
Ziel der abZ ist es, festzustellen, ob ein innovatives Produkt sicher im Bauwesen eingesetzt werden kann. Dabei wird überprüft, ob die (Mindest-)Anforderungen der Bauordnungen, etwa in Bezug auf die Standsicherheit, den Brandschutz, den Umwelt-, Schall- und Wärmeschutz, erfüllt sind.
Das Zulassungsverfahren ist also gerade dafür da, Innovationen den Weg in die Baupraxis zu ermöglichen, wenn sie (noch) nicht von bestehenden Regeln erfasst bzw. im breiten Einsatz erprobt sind. Das DIBt begleitet die Antragsteller dabei fachlich und prüft individuell, welche Prüfungen und Nachweise erforderlich sind. Das gilt auch für innovative Bauprodukte, die gegenüber herkömmlichen bzw. etablierten Lösungen Nachhaltigkeitsvorteile bieten, z. B. biobasierte Bauprodukte.
Was müssen Hersteller für die Zulassung nachweisen?
Am Anfang steht die Frage, wo und wie das Bauprodukt verwendet werden soll (drinnen, draußen, tragend, nicht tragend usw.) und welche Eigenschaften hierfür wesentlich sind. Dazu benötigt das DIBt genaue Angaben zum Produkt sowie zum vorgesehenen Verwendungsbereich. Bei Bauarten ist außerdem wichtig, wie die Konstruktion aufgebaut ist und wie die einzelnen Komponenten zusammenwirken.
Je nach Produkt oder Bauart können dabei unterschiedliche Anforderungen eine Rolle spielen, etwa Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Schall- und Wärmeschutz. Relevant ist auch, inwieweit das Bauprodukt oder die Bauart von den bestehenden Technischen Baubestimmungen abweicht oder ob es gegebenenfalls gar keine abschließenden technischen Regelungen gibt. Auf dieser Grundlage legt das DIBt fest, welche Prüfungen und Nachweise für den konkreten Fall erforderlich sind.
Ergänzung der Redaktion: Technische Baubestimmungen sind verbindliche technische Regeln für die Planung, Berechnung, Ausführung und den Betrieb von Bauwerken sowie für Bauprodukte. Technische Baubestimmungen konkretisieren die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten, die die Landesbauordnungen festlegen. Für neue, innovative Produkte gibt es diese Baubestimmungen oft noch nicht, da Erfahrungswerte aus der Praxis fehlen.
Wie lange dauert der Prozess bis zur abZ?
Die Dauer eines Zulassungsverfahrens hängt nach Angaben des DIBt davon ab, um welche Bauprodukte es sich handelt und welche Prüfungen erforderlich sind. Die Prüfungen führt nicht das DIBt selbst durch, sondern von ihm benannte sachkundige Stellen.
Wie viele Produkte schaffen es, diese Zulassung zu bekommen?
Das DIBt erteilt jährlich rund 2.000 nationale Bescheide für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen. Letztere regeln Aspekte der Planung, Bemessung und Ausführung sowie des Betriebs und der Wartung. Häufig werden beide als Kombi-Bescheid erteilt. Dass Anträge letztlich abgelehnt werden müssen, kommt laut DIBt nur in den seltensten Fällen vor.
Aktuell gültige Zulassungen kann man im Informationsportal Bauprodukte und Bauarten recherchieren.
Ist ausschließlich das DIBt für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zuständig?
Für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und/oder die allgemeine Bauartgenehmigung ist das DIBt die zentrale Anlaufstelle in Deutschland. Die Erteilung von Zulassungen gehört seit seiner Gründung 1968 zu den Kernaufgaben des Instituts.
Die Bescheide werden von den drei technischen Abteilungen des DIBt erarbeitet. Sie betreuen die Schwerpunkte Konstruktiver Ingenieurbau, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung. Gemeinsam decken diese drei Abteilungen die gesamte Spannbreite des Bauwesens ab.
Was bedeutet die Zulassung für die Baupraxis?
Das Gros der Bauprodukte ist von etablierten technischen Regeln erfasst, etwa europäischen oder DIN-Normen. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung kommt laut DIBt dann in Betracht, wenn es für ein Bauprodukt
a) keine Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt,
b) es von den Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht oder
c) eine Verordnung es explizit vorsieht.
Auch Bauprodukte, die bauaufsichtlich von "untergeordneter Bedeutung" sind, brauchen keinen Verwendbarkeitsnachweis, also keine Zulassung. Die Zulassung ist also ein Instrument für bestimmte, regelungsbedürftige Produkte. Sie hat unmittelbare praktische Bedeutung für Hersteller, Planer und andere am Bau Beteiligte sowie für die Innovation beim Bauen.
