Ein Vergleich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zwingt den Brillenhändler Supervista (Brillen.de) dazu, seine sogenannten Hybrid-Filialen bis Mitte 2027 handwerksrechtlich zu registrieren. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen hatte geklagt.

Bestandteil des Augenoptikerhandwerks – und bedingt eine
Eintragung der Filiale in die Handwerksrolle, in der die Messung am Kunden erfolgt. - © ZVA/Peter Boettcher
Der Online-Brillenhändler Supervista (Brillen.de) muss 226 seiner Refraktions-Filialen bis spätestens 1. Juli 2027 in die Handwerksrolle eintragen lassen beziehungsweise den entsprechenden handwerksrechtlichen Status herstellen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den Supervista und der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geschlossen haben. Damit endet ein wettbewerbsrechtlicher Rechtsstreit zwischen beiden Parteien.
Brillen.de: Meister per Fernzugang
Streitpunkt war das Geschäftsmodell der sogenannten Hybrid-Filialen von Brillen.de. In diesen Geschäften führt kein Meister vor Ort die Refraktionsbestimmung durch – also die Messung der Sehstärke, die zur Anpassung einer Sehhilfe nötig ist. Stattdessen schaltet sich ein Meister per Fernzugang zu. Supervista betrieb diese Filialen ohne Eintragung in die Handwerksrolle.
Was der Vergleich konkret festlegt
Der Vergleich enthält klare Fristen: Bis Ende 2026 muss Supervista mindestens 125 Filialen eintragen lassen. Weitere Eintragungen sind laut Vergleich bis Ende März 2027 sowie bis Ende Juni 2027 vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2027 darf Supervista keine Refraktions-Filialen mehr betreiben, die nicht in der Handwerksrolle stehen.
Der Vergleich ersetzt kein Urteil in der Hauptsache. Stattdessen erkennt Supervista eine einstweilige Verfügung – eine vorläufige gerichtliche Anordnung – des Landgerichts Düsseldorf als dauerhaft verbindlich an.
"Mit der nun erzielten Einigung ist klargestellt: Digitalisierung kann Abläufe verändern, sie ersetzt aber nicht die fachliche Verantwortung und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen", sagt ZVA-Präsident Kai Jaeger.
Gericht: Remote-Messung ersetzt keine Eintragung
Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist die rechtliche Einordnung der Refraktionsbestimmung. Sie gilt als wesentliche Tätigkeit des Augenoptikerhandwerks. Maßgeblich ist dabei der Ort, an dem die Messung am Kunden stattfindet – nicht der Standort des zugeschalteten Meisters. Das Landgericht Düsseldorf stellte im Juli 2026 außerdem fest: Auch wenn ein externer Arzt oder Dienstleister telemedizinisch eingebunden ist, bleiben die vor Ort erbrachten Leistungen handwerksrechtlich relevant.
"Dieses Ergebnis schafft Klarheit für die gesamte Augenoptik. Unterschiedliche Geschäftsmodelle und digitale Lösungen bereichern unsere Branche – aber fairer Wettbewerb setzt voraus, dass für alle dieselben Regeln gelten", sagt ZVA-Präsident Kai Jaeger.
Der ZVA betont, dass die Augenoptik digitalen Entwicklungen gegenüber offen ist. Neue Versorgungsmodelle – auch mit Unterstützung durch Künstliche Intelligenz – könnten Prozesse vereinfachen und künftig eine wichtige Rolle spielen. Die handwerksrechtlichen Voraussetzungen blieben davon aber unberührt.
Der Weg zum Vergleich: Eine Chronologie
Januar 2026: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt die Schließung einer nicht eingetragenen Brillen.de-Filiale in Homburg. Das Gericht stellt fest, dass die Refraktionsbestimmung eine wesentliche Tätigkeit des Augenoptikerhandwerks ist und eine Remote-Zuschaltung die handwerksrechtlichen Voraussetzungen nicht ersetzt.
Februar 2026: Supervista kündigt eine Änderung seines Geschäftsmodells an. Statt des bisherigen Remote-Verfahrens soll künftig ein telemedizinisches Modell mit einem externen Dienstleister eingesetzt werden.
Juli 2026: Das Landgericht Düsseldorf gibt dem ZVA in einem wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren recht. Es stellt fest, dass auch bei telemedizinischer Einbindung eines externen Arztes oder Dienstleisters die vor Ort erbrachten Leistungen wesentliche Tätigkeiten des Augenoptikerhandwerks bleiben.
September 2026: Supervista und der ZVA schließen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Vergleich. Supervista verpflichtet sich, alle betroffenen Filialen bis Mitte 2027 in die Handwerksrolle einzutragen.
