Spitzensportler sind ehrgeizig, sie brauchen Disziplin und auch viel Zeit für ihr Training. Absolvieren sie gleichzeitig eine Berufsausbildung, bringt das Vorteile und Herausforderungen mit sich. Ausbildungsberater Peter Braune berichtet, welche Optionen es für die Vereinbarkeit gibt.

Wer Spitzensport betreibt, zeichnet sich durch besondere Merkmale und Kompetenzen aus. Dazu gehören zum Beispiel eine sehr starke Leistungsorientierung, eiserne Selbstbeherrschung und auch eine geistige Belastbarkeit. Spitzensportler wollen sich ständig verbessern, um erfolgreich zu sein. Nur mit Fleiß und einem entsprechenden Lebensstil ist das tägliche Training zu bewältigen. Durchsetzungsvermögen, Unabhängigkeit und Willensstärke helfen beim Erreichen von großen Zielen. Aktivitäten in Gruppen und Einfühlungsvermögen gehören ebenso zu ihren Merkmalen wie die Fähigkeit, Niederlagen zu verarbeiten und sich neu zu motivieren.
Spitzensport: Eigenschaften bieten Vorteile für die Ausbildung
Welche Ausbildenden hätten nicht gerne Auszubildende mit solchen herausragenden Eigenschaften? Doch nicht nur die Eigenschaften der Sportler, die manchmal auch Azubis sind, spielen eine Rolle, wenn beides vereinbart werden soll. Das zeigt sich, wenn etwa eine Spitzensportlerin oder ein Spitzensportler die Vereinbarkeit von Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule sowie ihrem Training sucht.
Denn das erfordert eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Nur so klappt es, harte Trainingseinheiten, Wettkämpfe sowie Pflichten von Ausbildung und Berufsschule in Einklang zu bringen.
Überall dort, wo es zum Beispiel einen Olympiastützpunkt gibt, arbeiten in der Regel die Fachkräfte der Ausbildungsberatung mit der Laufbahnberatung zusammen. Es geht darum, Ausbildende zu finden, die bereit sind, einen Ausbildungsvertrag zu schließen und die Ausbildung im Rahmen flexibler Arbeitszeit- und Unterrichtsmodelle durchzuführen.
Optionen für die Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung
Die Ausbildenden ermöglichen eine Anpassung der betrieblichen Ausbildungszeiten. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist unter bestimmten Voraussetzungen eine bewegliche, digitale sowie mobile Ausbildung erlaubt. Möglich ist auch, Stunden für die Ausbildung zu vermindern oder für Trainingslager und Wettkämpfe zu stunden.
Eine weitere Option ist die Teilzeitausbildung mit verringerter täglicher oder wöchentlicher Arbeitszeit. Auf Antrag der Auszubildenden kann auch die Dauer der Berufsausbildung verlängert werden, sofern diese Verlängerung erforderlich ist, um das Ziel der Berufsausbildung zu erreichen.
Für den Berufsschulunterricht helfen passgenaue Absprachen. Oft wird man für Kadertrainings, Wettkämpfe oder medizinische Maßnahmen freigestellt.
Solche Aktivitäten leisten einen positiven Beitrag zum Erscheinungsbild des Betriebes in der Öffentlichkeit. Dazu dienen regelmäßige Nachrichten in den sozialen Medien.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.
