Berufe im Wandel Wie 3 große Trends das Handwerk gerade umbauen

Dekarbonisierung, Digitalisierung, Demografie – die drei D verändern nicht nur einzelne Gewerke, sondern die gesamte Branche. Das Beispiel PV-Anlagen zeigt, wie Handwerker reagieren und welche Fragen zu Ausbildung, Arbeitsschutz und Rechtssicherheit bereits geregelt sind – und wo Betriebe noch auf Klarheit warten müssen.

Die Hand eines Monteurs auf einer PV-Anlage
Verschiedenste Gewerke sind mit der Planung, Montage, Instandhaltung und Reinigung von PV-Anlagen beschäftigt. Das wirft Fragen auf vielen Ebenen auf. - © Philip - stock.adobe.com

"Panta rhei – alles fließt": Schon die alten Griechen beobachteten, dass die Welt sich ständig verändert. Wandel, auch in der Arbeit, ist also nichts Neues. In den vergangenen zehn bis 20 Jahren treiben vor allem die drei D – Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie – den Wandel voran.

Die Folgen der Dekarbonisierung bekommen im Handwerk zahlreiche Gewerke zu spüren, allen voran Elektriker, Anlagenmechaniker SHK, Kfz-Mechatroniker, Dachdecker und Schornsteinfeger.

Die Digitalisierung wirkt sich in nahezu allen Handwerksbereichen auf die Art zu arbeiten aus, aber auch ganz konkret in neuen Aufträgen wie dem Verlegen von Glasfaserleitungen und der intelligenten Vernetzung von Gebäuden.

Demografischer Wandel betrifft alle

Der demografische Wandel betrifft vor allem die Gesundheitshandwerke unmittelbar. Sie versorgen nicht nur Senioren mit Brillen, Hörgeräten, orthopädischen Hilfen oder Zahnersatz. Aber auch Bau-, Ausbau- und Sanitärhandwerker müssen für immer mehr Kunden barrierefreie Lösungen entwickeln, damit alternde Bewohner möglichst lang ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten können.

Dass die Babyboomer den Arbeitsmarkt verlassen, wissen alle Chefs, die nach qualifiziertem Personal suchen. Es kommen weniger junge Menschen mit Berufsabschluss in den Arbeitsmarkt nach, als ältere Fachkräfte ihn verlassen – die Zahl der Erwerbstätigen mit berufsqualifizierendem Abschluss sinkt, insbesondere im Hochbau.

Gleichzeitig ist in jüngster Zeit die Zahl der Bewerber um einen Ausbildungsplatz wieder deutlich angestiegen. Das ist auch eine indirekte Folge der Einführung von KI. "Junge Menschen erkennen, dass das Handwerk eine echte Alternative bietet, wenn sie einen sicheren Job haben wollen", deutet der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich.

Neue Anforderungen an Arbeitssicherheit

Wo neue Aufgaben entstehen, entstehen auch neue Gefahren. Von 26 tödlichen Absturzunfällen im Jahr 2025 standen drei im Zusammenhang mit Arbeiten an PV-Anlagen, informiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Absturzunfälle, zum Beispiel bei Montage- oder Reinigungsarbeiten, sind hier das größte Risiko. Es bestehen aber auch elektrische Gefahren sowie die Gefahr durch herunterfallende Gegenstände.

Verschiedene Verbände und Berufsgenossenschaften setzen seit 2024 auf eine gewerkeübergreifende Branchenvereinbarung, um diese Gefährdungen zu minimieren und, wo möglich, ganz auszuschließen. Im Fokus sind gerade die Bereiche, die für das jeweilige Gewerk ungewohnt sind: Arbeiten in der Höhe für Elektriker sowie Arbeiten im Umfeld elektrischer Gefährdungen für Klempner zum Beispiel.

Außerdem geht es um die grundsätzliche Frage, wie Betriebe sicher zusammenarbeiten, was sie beim Arbeitsschutz beachten müssen, was für die Nutzung von Gerüsten gilt, wie Aufgaben im Nachunternehmerverhältnis verteilt werden und wer an den Schnittstellen die Verantwortung trägt. Voraussichtlich Ende August oder Anfang September wird eine aktualisierte Version dieser Vereinbarung erscheinen.

Zu den bisherigen Unterzeichnern, also dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima für das Klempnerhandwerk, dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, der BG Bau und der BG Etem sollen dann der Zentralverband Deutsches Baugewerbe für das Zimmererhandwerk, der Bundesverband Metall für das Metallbauerhandwerk sowie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall als weitere Berufsgenossenschaft hinzukommen.

Berufe im Wandel haben komplexe rechtliche Folgen

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, darf auch Arbeiten in anderen zulassungspflichtigen Handwerken ausführen. Voraussetzung ist, dass diese Arbeiten mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder sie dieses wirtschaftlich ergänzen. Das besagt § 5 der Handwerksordnung, der dann wichtig wird, wenn sich die Konturen einzelner Handwerke verschieben, erweitern oder grundlegend verändern.

Doch nicht alle Anbieter für PV-Anlagen sind in die Handwerksrolle eingetragen. Manche haben sich als nicht zulassungspflichtige Gewerbe angemeldet. Das Oberlandesgericht Koblenz hat jetzt in einem konkreten Fall entschieden, dass das nicht rechtmäßig ist. Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Dächern, seien wesentliche Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke im Sinne der Handwerksordnung. Wer solche Arbeiten selbstständig anbiete und ausführe, müsse grundsätzlich in die Handwerksrolle eingetragen sein, so das Gericht. Es bezog sich in seiner Entscheidung auf den Leitfaden zur Abgrenzung von Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Der besagt, dass auch die Montage einfacher PV-Anlagen – selbst ohne Eingriff in die Dachhaut – grundsätzlich als wesentliche Tätigkeit zulassungspflichtiger Handwerke eingestuft wird.

Das Koblenzer Gerichtsurteil benennt lediglich das Dachdecker- und das Elektrotechnikerhandwerk. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) reagierte prompt: "Die öffentliche Darstellung darf nicht den Eindruck erwecken, als seien nur zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig. Das wird der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht", erklärt Michael Kober, technischer Referent im ZVSHK. "Gerade das Klempnerhandwerk ist im Bereich der Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ebenfalls ausdrücklich für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt."

Die Handwerksorganisationen klären derzeit diese noch offenen Abgrenzungsfragen, die DHZ wird zeitnah dazu berichten. Handwerker, die sich unsicher sind, was das für ihren Betrieb bedeutet, sollten sich an die Berater ihrer Handwerkskammer wenden.

Aus- und Weiterbildungen wachsen mit

Ändern sich die Anforderungen an einen Beruf, so muss sich das auch in den zugehörigen Aus- und Weiterbildungen widerspiegeln. Trotzdem ist es nicht nötig, Ausbildungs-, Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungsverordnungen ständig zu novellieren. Diese Werke sind "gestaltungsoffen und technikneutral" formuliert und lassen Spielraum für Veränderungen, betont der ZDH. Viele Entwicklungen werden vorausgedacht. So enthält die aktuelle Ausbildungsordnung zum Kfz-Mechatroniker einen Schwerpunkt "System- und Hochvolttechnik", obwohl sie aus dem Jahr 2013 stammt – eine Zeit, in der Elektromobilität in Deutschland noch die Ausnahme war.

Erst wenn aus dem Arbeitsmarkt, oder konkreter: den Bundesinnungs- oder Zentralfachverbänden, die Rückmeldung kommt, dass Anpassungen im Ausbildungsberufsbild fällig sind oder gar ein neuer Ausbildungs- oder Fortbildungsberuf nötig ist, werden die Ordnungsmittel weiterentwickelt. Im Elektrohandwerk war das 2021 der Fall. Die bisherigen Ausbildungsberufe wurden umfassend novelliert, der Beruf des Systemelektronikers ganz aufgehoben und dafür der neue Beruf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration geschaffen. Seit 2024 gilt die dazu passende Elektromeisterverordnung.

Veränderungen lassen sich auch niedrigschwelliger anstoßen. So hat das Deutsche Dachdeckerhandwerk eine Weiterbildung zu Solargründächern nach dem "Train-the-trainer-Prinzip" entwickelt. Drei Tage lang vertiefen Ausbilder im überbetrieblichen Bereich und Lehrkräfte an Berufsschulen ihre Kenntnisse zu dieser Verbindung aus Dachbegrünung und Photovoltaik. Ihr neues Wissen sollen sie dann an Auszubildende weitergeben.

Chancen und Risiken an Schnittstellen verschiedener Gewerke

Pfiffige Handwerker reagieren, wenn sie sehen, dass der Markt sich verändert. "Im Handwerk stecken viel Kompetenz und Kreativität", betont der ZDH. Er verweist auf die Meisterqualifizierung und Betriebswirte-Fortbildung, wo die unternehmerische Fähigkeit, neue Geschäftsideen zu entwickeln und umzusetzen, vermittelt wird. "Wenn daraus neue unternehmerische Konzepte entstehen, unterstreicht dies die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Berufsbildungssystems", so der ZDH.

"Im Handwerk stecken viel Kompetenz und Kreativität."

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Bestes Beispiel dafür sind PV-Anlagen. Sie müssen geplant, installiert, in bestehende Haussysteme integriert, instandgehalten und gereinigt werden. Elektriker, Dachdecker, Klempner, Schornsteinfeger, Gebäudereiniger und weitere Gewerke teilen sich dieses Feld. Die fachlichen Berührungspunkte und Schnittstellen zwischen den Gewerken nehmen zu, dennoch lösen sich die klassischen Gewerke dadurch nicht auf, betont der Bundesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Kompetenzen müssten so miteinander verbunden werden, dass komplexe Anlagen effizient, sicher und fachgerecht errichtet werden können, auf Basis eindeutig definierter Schnittstellen.

Seit Jahren hat sich eine Verbändevereinbarung nach § 7a der Handwerksordnung zwischen ZVEH, dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima und dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks bewährt. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Handwerker des einen zulassungspflichtigen Gewerks bestimmte, wesentliche Tätigkeiten des anderen zulassungspflichtigen Handwerks ausführen darf.

Der jeweilige Betrieb muss dafür entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen und Sachkundenachweise vorlegen, um die Voraussetzungen für eine beschränkte Eintragung in die Handwerksrolle des jeweils anderen Handwerks zu schaffen. Für eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers oder Versorgers sind weitere Qualifikationsnachweise nötig. Ziel dieser Verbändevereinbarung ist es laut ZVEH, rechtssicheres gewerkeüber­greifendes Arbeiten zu ermöglichen, ohne die fachlichen Anforderungen des jeweils anderen Handwerks abzusenken.