Kleine PV-Anlagen Handwerk warnt vor Folgen der EEG-Novelle für PV-Markt

Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt: Sollte das EEG wie geplant umgesetzt werden, könnte die Nachfrage nach PV-Anlagen bei Privathaushalten und Kleingewerbe um mehr als zwei Drittel einbrechen. Was Dachdecker- und Elektrohandwerk kritisieren – und was sie im parlamentarischen Verfahren noch erreichen wollen.

Montage einer PV-Anlage: Laut Branchenverbänden könnte die geplante EEG-Novelle die Nachfrage nach solchen Installationen drastisch verringern. - © angelo esslinger - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will die Förderung von erneuerbaren Energien begrenzen. "Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen", heißt es in einem Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), den das Kabinett am 29. Juli mit dem Netzpaket verabschieden will. Er wurde zuletzt nochmals leicht korrigiert. Jetzt soll die Förderung von kleinen Solaranlagen innerhalb von drei Jahren vollständig zurückgefahren werden. In den betroffenen Branchen wird die Kritik immer lauter. Die Betroffenen hoffen auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten.

Reiche will Förderkosten senken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die hohen Förderkosten der erneuerbaren Energien senken, die mittlerweile aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Außerdem will sie den Ausbau der erneuerbaren Energien besser mit dem Netzausbau verzahnen. Das bisherige Ausbauziel für die Erneuerbaren bleibt bestehen. So soll bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren stammen. Daneben sollen die so genannten Redispatch-Kosten in Milliardenhöhe gesenkt werden. Sie fallen an, wenn Wind- und Solaranlagen gedrosselt beziehungsweise abgeregelt werden müssen, um Netzengpässe zu vermeiden.

Das sehen die Pläne für kleine PV-Anlagen vor

Für kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 25 kWp soll es nach dem Gesetzesentwurf vom nächsten Jahr an keine Einspeisevergütung mehr geben. Für größere Anlagen soll es nach Absprachen zwischen den Ministerien in einer Übergangszeit von drei Jahren noch eine Förderung geben. 2027 ist sie für Anlagen bis zu 50 kWp vorgesehen. 2028 soll diese Förderung nur noch für Anlagen bis zu 25 kWp und ab 2029 nur noch für Anlagen bis zu 7 kWp gelten. Danach ist keine Förderung mehr geplant. Wer weiter Strom ins Netz einspeisen möchte, muss diesen künftig selbst vermarkten.

Deutliche Kritik von Handwerksverbänden

Die Kritik aus dem Handwerk ist deutlich: "Wer Dach-Photovoltaik jetzt ohne verlässliche Übergänge in ein neues Marktsystem führt, riskiert einen Investitionsknick", warnt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). "Für eine funktionierende Energiewende brauchen wir Verlässlichkeit", betont Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Die Novelle sei das Gegenteil – mit entsprechenden Folgen für die regionale Wertschöpfung, warnt er.

Verbände: Belastbare Vermarktungsangebote fehlen

Der ZVEH spricht sich deshalb dafür aus, die Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kWp beizubehalten. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Übergangszahlung von 5,2 Ct/kWh für drei Jahre sei zu niedrig. Auch die Möglichkeit einer Verlängerung durch die Bundesnetzagentur biete keine hinreichende Sicherheit. Beide Verbände bemängeln zudem, dass es noch keine belastbaren Vermarktungsangebote gibt. Auch der auf maximal vier Jahre angelegte Direktvermarktungsbonus helfe da wenig.

Mit Blick auf die vorgesehene Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent braucht es nach Auffassung des ZVDH einen wirtschaftlichen Speicherhochlauf. "Kostenbelastungen müssen abgebaut und Nachrüstspeicher gezielt gefördert werden", erklärt Marx.

Regionale Wertschöpfung gefährdet

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht bei den Referentenentwürfen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 und das Netzanschlusspaket erheblichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht des BEE fehlt es an verlässlichen Investitionsbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. "Die Gesetzesentwürfe gefährden nicht nur die Klimaziele des Koalitionsvertrags, sondern auch hunderttausende Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung", urteilt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.

Der Bundesverband Solarwirtschaft rechnet damit, dass die Nachfrage nach PV-Anlagen bei Privathaushalten und im Kleingewerbe um mehr als zwei Drittel einbrechen könnte, sollte das EEG wie bisher geplant umgesetzt werden.