Wohnungsbau-Förderung KfW verlängert EH-55-Plus-Förderung über Juni hinaus

343 Millionen Euro stehen noch im Topf – und die sollen abfließen: Bundesbauministerin Verena Hubertz verlängert das Förderprogramm für baureife Neubauprojekte bis maximal Jahresende.

3,2 Milliarden Euro Kredit- und Zuschussvolumen sind seit Dezember 2025 in baureife Projekte geflossen. Jetzt verlängert das Bundesbauministerium die EH-55-Plus-Förderung, um auch die letzten Mittel an den Markt zu bringen - © Bildagentur-o - stock.adobe.com

Das Bundesbauministerium und die staatliche Förderbank KfW verlängern die ursprünglich bis Ende Juni befristete EH-55-Plus-Förderung. "Es ist noch Geld im Fördertopf, und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). Das Programm laufe so lange weiter, bis die Mittel zur Zinsverbilligung aufgebraucht seien – längstens bis zum Jahresende, hieß es bei der KfW. Derzeit stehen noch 343 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Zum Start des Förderprogramms Mitte Dezember 2025 waren es 800 Millionen Euro. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht geplant.

Programm zielt auf baureife Projekte ab

Das Programm zielt auf baureife Projekte mit vorliegender Baugenehmigung ab. Von ihnen konnten nach Angaben des Ministeriums bis zum 15. Juni 2025 insgesamt rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von 3,2 Milliarden Euro gefördert werden. Damit habe ein Teil des Bauüberhangs abgebaut werden können. "Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß", betonte Hubertz.

Förderkredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit

Nach Angaben der KfW können bei diesem Förderprogramm pro Wohneinheit zinsverbilligte Förderkredite in Höhe von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Dabei orientiere sich der Zinssatz grundsätzlich an der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen und werde durch Bundesmittel verbilligt. Aktuell liege er für ein Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung bei 1,0 Prozent effektivem Jahreszins. Diese Förderung solle "weiterhin möglichst" abrufbar sein, hieß es im Ministerium weiter.

Gebäude müssen vollständig mit Erneuerbaren geheizt werden

Wie die KfW weiter mitteilte, werden so der Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden von privaten und gewerblichen Investoren gefördert. Kommunen könnten einen Zuschuss erhalten. Dabei müsse das zu errichtende Gebäude den technischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen und außerdem zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Fossile Energieträger wie Gas und Öl seien ausgeschlossen, Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder auch Biomasse-Heizungen dagegen förderfähig. Das Ministerium weist auch darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen muss; dem Bauvorhaben darf aber noch nicht begonnen worden sein.