GKV-Reform Verbände kritisieren Vorgehen als gesundheitspolitisch fahrlässig

Die Gesundheitshandwerke leiden seit Jahren unter der schlechten Vergütung durch Krankenkassen und hoher Bürokratielast. Die Pläne zur Beitragsstabilisierung der GKV würden die Betriebe noch stärker unter Druck bringen.

Ein Zahntechniker macht einen Abdruck an einem Gebiss-Modell
Keine Leistungen von der Stange: Zahntechniker und andere Gesundheitshandwerker müssen ihre Arbeit individuell auf ihre Kunden abstimmen. - © www.amh-online.de

Die Gesundheitshandwerke kritisieren den Kabinettsbeschluss zum Beitragsstabilisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenkassen massiv. Nach Erscheinen des Referentenentwurfs zum GKV-BStabG, so die Abkürzung, hatten die fünf Gewerke der Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädie­schuhtechniker, Orthopädietech­niker und Zahntechniker in einem gemeinsamen Statement dringend Nachbesserungen gefordert. "Es besteht die konkrete Gefahr, dass sich das neue Festbetragssystem nicht als das gewünschte und notwendige Instrument zur Wirtschaftlichkeit erweist, sondern zu einer Unterfinanzierung komplexer Versorgungen führt", warnten sie gemeinschaftlich. Doch keiner der Kritikpunkte wurde im Kabinettsentwurf berücksichtigt.

Gesundheitspolitisch fahrlässig

Kirsten Abel und Henning Schweer, die beiden Generalsekretäre von "Wir versorgen Deutschland" (WvD), reagieren empfindlich. "Dass alle Hinweise aus der Versorgungspraxis ungehört verhallen, ist gesundheitspolitisch fahrlässig." WvD ist ein Zusammenschluss aus dem Bundesinnungsverband der Orthopädie-­Technik mit weiteren Leistungserbringern aus dem Hilfsmittelbereich.

Abel und Schweer bemängeln, dass ihre Branche im Gesetzentwurf bereits durch eine Festbetragsbindung und die Kopplung an die Entwicklung der Grundlohnrate belastet sei. Diese Grundlohnrate ist die Summe der beitragspflichtigen Löhne aller GKV-Versicherten. Weil im GKV-System die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen, sollen laut Gesetz­entwurf Vergütungen nur noch im Tempo der Grundlohn­summe wachsen. Zusätzlich plant das Gesetz für 2027 bis 2029, von dieser Grundlohnsumme ein weiteres Prozent abzuziehen. Außerdem droht ein pauschaler Abschlag um drei Prozent im Hilfsmittelbereich 2027 und 2028.

Gesundheitshandwerke leiden unter Preisdumping

Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhtechniker kritisieren, dass bereits in den letzten Jahren die Vertragspreise durch rechtswidrig zu niedrig angesetzte Festbeträge vorgegeben worden seien. Dies habe zur Folge, dass die auf Festbeträgen be­­ruhenden Vertragspreise zum Teil mehr als 30 Prozent unter den Marktpreisen lägen. Hiervon weitere drei Prozent abzuziehen, sei willkürlich und belohne die Krankenkassen für eine rechtswidrige Praxis.

Im Zahntechnikerhandwerk, das bereits seit über 20 Jahren strikt an die Entwicklung der Grundlohn­summe gebunden ist, lägen Vergütungssteigerungen ebenfalls regelmäßig unterhalb der tatsächlichen Kostenentwicklung. Steigende Ausgaben für Personal, Materialien, Energie und Investitionen könnten nur unzureichend refinanziert werden. "Die Gefahr ist real, dass sich zahntechnische Labore zunehmend aus der Versorgung gesetzlich Ver­sicherter zurückziehen", so die Verbände.

Seit Jahren verschärft die finanzielle Abhängigkeit der Gesundheitshandwerke von den Krankenkassen den Fachkräftemangel der Branche. Der Bundesinnungsverband Orthopädie-Technik rechnet vor, dass ein Sanitätshaus im Mittel seinen Orthopädietechnikern ein niedrigeres Gehalt zahlen muss, als Mitarbeiter einer Krankenkasse in der niedrigsten Gehaltsstufe verdienen. "Dringend benötigte Fachkräfte werden immer mehr in die Verwaltung abgeworben", stellt der BIV-OT fest.

Ungleiches wird in Reformvorhaben gleich behandelt

Ein zentrales Problem im Gesetzes­entwurf ist aus Sicht der Handwerke, dass ihre personalintensive und auf den Patienten individuell angepasste Arbeit gleich behandelt wird wie standardisierte Leistungen. Die Kürzungen widersprächen auch der Analyse der Finanzkommission Gesundheit, die im Auftrag des Gesundheitsministeriums nach Einsparmöglichkeiten im Gesundheitssystem suchen sollte. Die Kommission attestiert dem Hilfsmittelbereich eine unterdurchschnittliche Ausgabenentwicklung.

Entsprechend verständnislos reagiert Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-­Technik, auf die Pläne. "Wir fühlen uns abgestraft. Wenn pauschale Abschläge von drei Prozent und die Kopplung an die Grundlohnsumme plus ein Minus von einem Prozent wirklich kommen, dann wird das massive Auswirkungen haben auf die Handwerksbetriebe und am Ende für die Patienten."

Jetzt kämpfen die Gewerke dafür, dass im parlamentarischen Verfahren wenigstens die pauschale Kürzung um drei Prozent bei Hilfsmitteln in den Jahren 2027 bis 2028 aus dem Kabinettsentwurf gekippt wird. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.