Statt 19,6 Milliarden Euro sollen 2027 nur noch 16,3 Milliarden eingespart werden. Auch beim Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner und beim Bundeszuschuss für Bürgergeldempfänger gibt es neue Zahlen. Diese Änderungen sollen im Kabinett beschlossen werden.

Kurz vor der Abstimmung des Sparpakets für die gesetzlichen Krankenkassen im Kabinett zeichnen sich Änderungen ab. So soll sich das Einsparvolumen für 2027 jetzt auf 16,3 Milliarden Euro belaufen, wie es in einem der DHZ vorliegenden Referentenentwurf vom 28.4.2026 heißt. Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch von Einsparungen in Höhe von 19,6 Milliarden Euro und einem "Puffer" gesprochen. Denn das erwartete Defizit bei den Kassen für das kommende Jahr liegt bei 15, 3 Milliarden Euro. Der Gesetzesentwurf soll am 29.4. im Kabinett beschlossen werden. Ziel der Reform ist es die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren.
Weitere Änderungen bei der Mitversicherung
Änderungen an den bisherigen Plänen sind an verschiedenen Stellen vorgesehen: So soll es etwa Anpassungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern geben. Sozialversicherungspflichtige Ehepartner von bisher kostenlos Mitversicherten sollen künftig für diese einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent bezahlen. Bisher waren 3,5 Prozent geplant.
Eine beitragsfreie Mitversicherung soll es aber weiter geben für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sowie für Eltern, die sich um Kinder mit Behinderungen oder um pflegebedürftige Angehörige kümmern sowie für alle Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Staat will etwas mehr für Bürgergeldempfänger bezahlen
Anders als bisher geplant, will der Bund künftig etwas mehr für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern bezahlen. Wie es im jüngsten Referentenentwurf heißt, sollen die Krankenkassen im kommenden Jahr 250 Millionen Euro dafür bekommen. Ein Jahr darauf sollen es 500 Millionen Euro sein. 2029 soll es eine Milliarde und 2030 rund 1,5 Milliarden Euro sein. Dafür soll es aber auch Kürzungen beim Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beziehungsweise den Gesundheitsfonds geben. Jedes Jahr von 2027 bis 2030 sollen zwei Milliarden Euro eingespart werden.
Bei Steuerfinanzierung zahlen auch Privatversicherte mit
Zum Hintergrund: Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher, die generell gesetzlich versichert sind, einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem Jahr sind es 144 Euro im Monat. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein. Die Kassen bringen daher rund zwölf Milliarden Euro im Jahr dafür auf, die aber aus dem Bundeshaushalt kommen sollten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte dies zuletzt noch abgelehnt, sich aber auch offen für Ideen gezeigt. Bei einer Finanzierung über Steuergeld sind auch Privatversicherte daran beteiligt.
Zuckersteuer soll kommen
Kommen soll dem Entwurf zufolge nun auch ein Gesetzgebungsverfahren, mit dem eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden soll. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro soll dann auch der Krankenversicherung entlastend zukommen.
Mit Inhalten der dpa