Ob Verkehrsunfall, Streit ums Arbeitsrecht oder unbezahlte Rechnungen – Handwerksbetriebe geraten schnell in kostspielige Konflikte. Worauf es beim Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzpolice ankommt, welche Bausteine sinnvoll sind und mit welchen Jahresbeiträgen Betriebe rechnen müssen.

Die betriebliche Rechtsschutzversicherung zählt nicht zu den Policen, die für Unternehmen zwingend empfohlen werden. Dennoch kann der Abschluss den Unterschied machen: zehn Fragen – zehn Antworten.
1. Wer ist durch eine gewerbliche Rechtsschutzpolice versichert?
Der Gewerbetreibende selbst, sein Unternehmen und seine Mitarbeiter bei Rechtsstreitereien, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben. Gleichzeitig ist oft auch der Privat- und Verkehrsrechtsschutz des Betriebsinhabers enthalten.
2. Welche Kosten werden übernommen?
Ein guter gewerblicher Rechtsschutz übernimmt Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Gutachter und Sachverständige, Zeugengelder sowie im Fall des Unterliegens die Kosten der Gegenseite. Moderne Tarife, erläutert Kai Becker, der bei dem Spezialversicherer Roland Rechtsschutz für die Gewerbekundenprodukte zuständig ist, bieten zudem weitere Services wie telefonische Rechtsberatung, Vertragsprüfungen und rechtssichere Möglichkeiten, selbst Verträge zu generieren. "Und immer wichtiger werden auch alternative Möglichkeiten zur Konfliktlösung, etwa Wirtschaftsmediation oder außergerichtliche Unterstützungsleistungen – zum Beispiel bei offenen Zahlungsforderungen." Roland gehört nach Marktführer Arag und Allianz zu den größten Playern in Sachen Rechtsschutz.
3. Für welche Handwerksbetriebe ist die RSV besonders wichtig?
Grundsätzlich empfehlen Handwerksexperten den gewerblichen Rechtsschutz unabhängig von Größe und Gewerk. Besonders wichtig ist er aber für Betriebe mit eigenem Fuhrpark, Unternehmen, die mehrere Mitarbeitenden beschäftigen, alle Bau- und Ausbaugewerke mit hohem Konfliktpotenzial sowie Klein- und Kleinstbetriebe. "Auch für ein 1-Mann-Unternehmen können rechtliche Auseinandersetzungen schnell existenziell werden", betont Andreas Hamm, Produktmanager bei der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft (NRV) in Hannover, die sich in Kooperation mit der VHV Versicherung insbesondere um das Ausbaugewerbe kümmert.
4. In welchen Bereichen wird denn überhaupt am meisten gestritten?
Auswertungen der Versicherungsbranche zeigen, dass Handwerksbetriebe ihre Policen am häufigsten nach Unfällen im Straßenverkehr, bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten sowie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Anspruch nehmen.
5. Um welche Streitfälle und Kosten geht es da in der Regel?
- Im Verkehrsrecht geht es neben Unfällen, bei denen nicht selten kostspielige Sachverständigengutachten benötigt werden, auch oft um Bußgelder oder drohende Fahrverbote im Außendienst.
- Im Arbeitsrecht wird um Überstunden, Abmahnungen oder auch Kündigungen oder Sozialpläne gestritten. Wobei hier zu beachten ist, dass in der ersten Instanz immer jede Partei ihre Kosten selbst trägt – egal, ob sie gewinnt oder verliert. Mit welchen Kosten das verbunden sein kann, lässt sich mit dem Kostenrechner des Arbeitsgerichts Hamm berechnen (https://www.arbg-hamm.nrw.de/infos/kosten/rechner1/index.php). Grundlage ist der Streitwert, der beispielsweise bei Kündigungen drei Monatsgehältern entspricht.
- Bei Vertragsstreitigkeiten geht es oft um unbezahlte Rechnungen, Mängel oder Streit mit Lieferanten.
- Ebenfalls eine große Rolle spielen Schadenersatzforderungen zum Beispiel bei beschädigter Ware oder mangelhafter Arbeit.
- Und oft unterschätzt, so noch einmal Experte Becker, werden strafrechtliche Risiken. "Schon ein Anfangsverdacht, etwa bei Schwarzarbeit, steuerlichen Themen oder Sozialversicherungsfragen, kann zu langwierigen und kostenintensiven Verfahren führen."
6. Worauf sollten Firmenkunden beim Abschluss unbedingt achten?
Entscheidend ist, dass der Rechtsschutz zur betrieblichen Realität passt. Dabei besonders wichtig: eine ausreichend hohe Versicherungssumme (möglich ist sogar unbegrenzte Deckung). Viele Versicherungen arbeiten mit dem Bausteinprinzip, was oft noch das Zubuchen im Einzelfall sinnvoller Serviceleistungen wie Anwaltshotline oder die Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ermöglicht. Das kann insbesondere für Betriebe ohne Rechtsabteilung sinnvoll sein. Zudem machen auf Versicherungen spezialisierte Anwälte immer wieder darauf aufmerksam, dass immer geprüft werden muss, welche Leistungen konkret enthalten sind. So sind Probleme mit Versicherungsverträgen oft ausgeschlossen.
7. Wie sieht es mit Gewährleistungsfragen oder Werklohnforderungen aus, die gerade im Handwerks häufig zu Streitereien führen?
Auch hier gilt, dass sie in der Regel ausdrücklich vereinbart oder zugebucht werden müssen. Ebenso sind mitunter zwar Streitereien mit Kunden versichert, aber nicht Konflikte mit Zulieferbetrieben oder Personaldienstleistern. Der Blick ins Kleingedruckte ist daher immer Pflicht. Mitunter kann auch der Baustein Forderungsmanagement/Inkassorechtsschutz für unstrittige Forderungen sinnvoll sein, der oft auch noch Bonitätsprüfungen der Kunden beinhaltet.
8. Ist eine gute Rechtsschutzversicherung überhaupt finanzierbar? Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Maßgebliche Größen sind Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, gewählte Bausteine und Selbstbeteiligung. Laut aktueller Modellrechnung der Roland-Versicherung zahlt ein Elektroinstallationsbetrieb mit sechs Mitarbeitern und einem Umsatz von 500.000 Euro für die Grundabsicherung inklusive Arbeit, Verkehr und Immobilie rund 500 Euro pro Jahr. Will er auch Vertragsrecht- und Strafrecht absichern, werden es cirka 1.600 Euro*.
9. Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung?
Möglich sind in der Regel Selbstbeteiligungen zwischen 0 und 1.000 Euro. Welche unterschiedlichen Gebühren sich daraus ergeben können, rechnet Experte Hamm vor: So kostet die NRV-All-in-Police für einen Betrieb mit drei Mitarbeitern ohne Selbstbeteiligung rund 1.820 Euro pro Jahr, bei 500 Euro SB sind es etwa 955 Euro und bei 750 Euro SB sogar nur 506 Euro.
10. Und was ist sonst noch wichtig zu wissen?
Bei Neuverträgen greift der Versicherungsschutz in der Regel erst nach einer dreimonatigen Wartezeit und auch aktuell bestehende Konflikte sind nicht versichert. Es gibt aber auch Anbieter, die auf die Wartezeit verzichten. Rückwirkenden Schutz im gewerblichen Bereich bietet unter bestimmten Bedingungen derzeit nur die Rechtsschutzversicherung.
Grundsätzlich hat der Versicherer die Möglichkeit, nach einem Schadensfall zu kündigen. Gute Anbieter verzichten jedoch bei bis zu drei Schäden im Jahr auf dieses Sonderkündigungsrecht. Sinnvoll ist außerdem, eine Leistungs-Update-Garantie zu vereinbaren, wodurch bestehende Verträge automatisch und beitragsneutral an verbesserte Bedingungen für Neukunden angepasst werden.
*jeweils mit der Selbstbeteiligung Flex 500/250. Das bedeutet, dass sich Selbstbeteiligung reduziert, wenn der Schaden vorab telefonisch gemeldet wird. Eine Handhabung, die auch von anderen Versicherungsunternehmen angeboten wird.