Die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen ist dramatisch. Entsprechend hart sind die Einschnitte, die der Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV vorsieht. Die Gesundheitshandwerke wären besonders betroffen. Sie warnen vor massiven Folgen, sollten die Pläne so umgesetzt werden. Was sie kritisieren.

Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen weniger Geld ein, als sie ausgeben, bis 2027 werden ihnen 15 Milliarden Euro fehlen. Dass eine Reform nötig ist, finden auch die Arbeitgeberverbände der fünf personalintensiven Gesundheitshandwerke der Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und der Zahntechniker. Mit dem konkreten Entwurf des "Beitragssatzstabilisierungsgesetzes" (BStabG) sind sie allerdings in vielen Punkten nicht einverstanden.
"Wir fühlen uns abgestraft. Wenn pauschale Abschläge von drei Prozent und die Kopplung an die Grundlohnsumme plus ein Minus von einem Prozent wirklich kommen, dann wird das massive Auswirkungen haben auf die Handwerksbetriebe und am Ende für die Patienten", warnt Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik.
Bereits heute leiden die Gewerke unter einem hohen Fachkräftemangel, die Fachkräfte verdienten im Vergleich zu anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen deutlich schlechter. "Diese Pläne werden die wohnortnahe Versorgung gefährden", stellt der BIV-OT-Präsident klar.
Folgende Kritikpunkte haben die Gesundheitshandwerke an den Plänen der Bundesregierung:
Kritikpunkt 1: Festbeträge berücksichtigen die Dienstleistung nicht
Der Gesetzesentwurf sieht im neuen § 36 SGB V Festbeträge für Hilfsmittel vor, also Höchstpreise, die der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Dachverband) festlegt. "Dabei wird die Hilfsmittelversorgung offenbar rein produktbezogen verstanden", kritisieren die Gesundheitshandwerke. "Eine Versorgung ist aber kein bloßer Produktverkauf, sondern Produkt plus handwerkliche Dienstleistung", weisen die Gewerke auf die zentrale Bedeutung einer guten Anpassung, Beratung und individuellen Fertigung beispielsweise von Prothesen hin. Wenn solche Dienstleistungen nicht mitgerechnet würden, drohe eine chronische Unterfinanzierung.
Hilfsmittel ist nicht gleich Hilfsmittel
Der Gesetzesentwurf zur Beitragsstabilisierung der Krankenkassen sieht Kürzungen bei den Hilfsmitteln vor. Bei der Hilfsmittelversorgung gibt es drei verschiedene Ebenen.
- Industrie und Hersteller
Sie entwickeln und produzieren serienmäßig Medizinprodukte vom Rollstuhl über das Hörgerät bis zur Bandage und müssen dabei bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um ins Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitenverbands aufgenommen werden zu können. - Leistungserbringer
Der Rollstuhl, das Hörgerät oder die Bandage allein helfen dem Patienten wenig, wenn sie nicht zur Person passen. Beratung, Auswahl und Anpassung gehören zu den Aufgaben der Gesundheitshandwerke, der Augenoptiker, Hörakustiker, Orthpädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker. Sie müssen mit den Krankenkassen Verträge abschließen und sich präqualifizieren, um Patienten im Rahmen der GKV versorgen zu dürfen. Das bedeutet einen extrem hohen bürokratischen Aufwand. Der Bundesinnungsverband Orthopädie-Technik gibt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf ein griffiges Bild: Ein einzelner Meisterbetrieb bzw. Sanitätshaus müsse für die Versorgung aller Versicherten aktuell etwa 700 Verträge pflegen – wenn man die betreffenden Aktenordner neben- und aufeinander stellen würde, könnte man damit ein DFB Fußballtor füllen. Der Bundesinnungsverband verwaltet auf dem Vertragsportal aktuell etwa 380.000 einzelne Beitrittsverträge. - Handwerkliche Fertigung und Individualisierung
Eine weitere zentrale Aufgabe der Gesundheitshandwerke ist es, selbst Hilfsmittel maßzufertigen oder sie handwerklich zu individualisieren. Eine Beinprothese beispielsweise ist zwar industriell vorgefertigt. Ohne ein individuell gefertigtes Passstück, das den optimalen Übergang vom Beinstumpf zur Prothese herstellt, nutzt die Prothese dem Patienten aber nichts. Diese Anfertigungen sind extrem aufwendig und lassen sich nicht standardisieren.
Kritikpunkt 2: Auskunftspflicht greift Betriebsgeheimnisse an
Um die Festbeträge zu ermitteln, soll der GKV-Spitzenverband künftig auch von einzelnen Betrieben Daten zu Stundensätzen, Arbeitszeiten, Rabatten und Einkaufspreisen verlangen können – notfalls per Gericht. Das, so kritisieren die Gesundheitshandwerke, sei ein Eingriff in das unternehmerische Know-how. Sie befürchten, dass die Krankenkassen diese Daten in späteren Vertragsverhandlungen einseitig zu ihren Gunsten – und gegen die Betriebe - nutzen könnten und sehen ihre Verhandlungsposition dadurch massiv geschwächt.
Kritikpunkt 3: Scheinbeteiligung der Leistungserbringer und kein wirksamer Rechtsschutz
Im Verfahren, mit dem die Festbeträge ermittelt werden, haben die Leistungserbringer nach den aktuellen Plänen kein Mitbestimmungsrecht, bemängeln die Gesundheitshandwerke. "Wie in der Vergangenheit werden die Festbeträge oftmals von den Krankenkassenvertretern im GKV-Spitzenverband festgelegt", warnen die Gewerke. Es seien dieselben Vertreter, die hinterher in den Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern über die Vertragspreise verhandeln. Sie hätten also ein direktes Interesse an möglichst niedrigen Festbeträgen, um den Verhandlungsspielraum zulasten der Leistungserbringer von vornherein zu verengen.
Die Handwerker könnten sich auch nicht effektiv wehren, die Festbeträge gelten sofort. Wer klagt, muss mit monate- bis jahrelangen Verfahren rechnen, so lange gilt der niedrigere Preis. Dabei hat das Bundessozialgericht bereits 2022 entschieden, dass solche Festbetragsregelungen in die Berufsfreiheit der Leistungserbringer eingreifen (Urteil vom 7. April 2022, B 3 KR 4/20 R).
Kritikpunkt 4: Pauschaler 3-Prozent-Abschlag auf Vertragspreise
Um zu sparen, sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln in den Jahren 2027 bis 2028 pauschal drei Prozent abgezogen werden. Schon jetzt seien Vertragspreise in den Bereichen Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik durch zu niedrig angesetzte Festbeträge vorgegeben. Laut den Gewerken liegen sie zum Teil mehr als 30 Prozent unter den Marktpreisen. "Von diesen nicht auskömmlichen Vertragspreisen weitere drei Prozent abzuziehen, ist willkürlich und belohnt die Krankenkassen zusätzlich für ihre rechtswidrige Praxis der Festbetragsfestlegung der vergangenen Jahre", üben die Gesundheitshandwerke massiv Kritik an diesem Plan. Betroffen seien am stärksten individuelle handwerkliche Versorgungen, die nicht standardisierbar sind.
Kritikpunkt 5: Preissicherungsklausel reicht nicht aus
Der Gesetzesvorschlag sieht eine Preissicherungsklausel vor.Vertragspreise dürfen demnach nur 10 Prozent über beziehungsweise unter dem Festbetrag liegen. Wenn aber der Festbetrag selbst zu niedrig kalkuliert sei, würde dieser Korridor unbrauchbar, argumentieren die Gesundheitshandwerker. Die Betriebe können dann beispielsweise die Inflation nicht mehr ausgleichen.
Kritikpunkt 6: Inkasso-Risiko bei Zuzahlungen
Der Gesetzesentwurf sieht auch höhere Zuzahlungen der Patienten zu Medikamenten und Hilfsmitteln vor. Allerdings sehen die Gesundheitshandwerke ein Risiko auf sich zukommen. Denn Hilfsmittelleistungserbringer sind vom § 43c Abs. 1 SGB V ausgenommen. Der Paragraf im Sozialgesetzbuch regelt, dass die Krankenkasse die Zahlung einziehen muss, wenn der Versicherte trotz schriftlicher Aufforderung nicht gezahlt hat. Für die Gesundheitshandwerke bedeutet das, dass sie hinter säumigen Zahlern herrennen müssen oder auf ihren Forderungen sitzenbleiben.
Kritikpunkt 7: Kopplung an Grundlohnsumme minus ein Prozent
Im GKV-System steigen seit Jahren die Ausgaben schneller als die Einnahmen. Deswegen sollen laut Gesetzentwurf Vergütungen nur noch im Tempo der Grundlohnsumme wachsen. Diese Grundlohnsumme ist die Summe der beitragspflichtigen Löhne aller GKV-Versicherten. Von ihr soll pauschal noch einmal ein Prozentpunkt abgezogen werden.
Allerdings: Ausgerechnet die Hilfsmittelleistungserbringer waren in den letzten Jahren sehr diszipliniert und haben die Zuwächse der Ausgaben unter fünf Prozent gehalten. Die Finanzkommission Gesundheit attestiert ihnen eine gute Vergütungsdisziplin. "Wir fordern daher, dass die beabsichtigte Kürzung durch Kopplung des Vergütungsanstiegs an die Grundlohnsumme abzüglich eines Prozentpunktes keine Anwendung findet", so die Gesundheitshandwerke.
Kritikpunkt 8: Absenkung der Festzuschüsse beim Zahnersatz
Auch beim Zahnersatz soll laut Gesetzesentwurf gespart werden, um zehn Prozentpunkte bei den Festzuschüssen. Diese Empfehlung hat die Finanzkommission Gesundheit zwar als nicht zwingend eingeordnet, es sei aber "politisch priorisiert", kritisieren die Gesundheitshandwerke. Zahntechniker befürchten, dass Patienten angesichts höherer Eigenbeteiligung notwendige Versorgungen aufschieben könnten oder sogar ganz darauf verzichten.
Bereits seit 20 Jahren ist das Zahntechniker-Handwerk durch den § 71 SGB V an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden. "Vor diesem Hintergrund wirkt der nun vorgesehene zusätzliche Abschlag faktisch wie ein Zwangsrabatt, der die wirtschaftliche Lage der Betriebe weiter verschärft", warnen die Gewerke. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass sich Labore aus der GKV-Versorgung zurückziehen, vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
Gesundheitsreform im Eiltempo
Die Bundesregierung hat sich einen sehr ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung der Gesundheitsreform gesetzt. Kritische Stimmen vermuten dahinter den unbedingten Willen der Politik, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. So läuft das Verfahren ab:
- Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat am 30. März 2026 ihren Bericht übergeben - ein Jahr früher, als ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen. "Da die Prognosen zum Ausmaß der Finanzierungslücke seither noch dramatischer geworden sind, habe ich den Zeitplan der Kommission von einem Abschluss im Frühjahr 2027 deutlich vorgezogen", begründete Warken das Eiltempo.
- Der Bericht analysiert die aktuelle Finanzlage der GKV, identifiziert zentrale Kostentreiber sowie strukturelle Herausforderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der GKV und formuliert auf dieser Grundlage insgesamt 66 Empfehlungen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027.
- Nur zwei Wochen später, am 16. April 2026, legte das Gesundheitsministerium seinen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
- Um eine Stellungnahme über dieses komplexe, 157 Seiten umfassende juristische Werk zu verfassen, blieben den Gesundheitshandwerken keine vier Tage: Am Donnerstagabend erschien der Entwurf, bis Montagmorgen des 20. April mussten die Stellungnahmen eingehen.
- Die Kritikpunkte der Gesundheitshandwerke sind umfassend, sie sehen teilweise ihre Existenzgrundlage gefährdet und damit auch die Sicherheit der wohnortnahen Versorgung ihrer Patienten.
- Schon am Mittwoch, den 29. April 2026, soll der überarbeitete Entwurf im Kabinett beschlossen werden.
- Nach dem Kabinett geht das Gesetz in den Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse. Erst nach einer Einigung kann es verabschiedet werden.
- Laut Plan soll das noch vor der Sommerpause geschehen, also bis zum Juli 2026.