Höhere Minijob-Beiträge Krankenkassen-Reform: Handwerk lobt – und kritisiert deutlich

Arbeitgeber sollen für geringfügig Beschäftigte künftig den vollen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen. Bäcker, Gebäudereiniger und der ZDH kritisieren die Pläne scharf. Auch bei der Beitragsbemessungsgrenze drohen Mehrkosten.

Minijobs gibt es viele im Handwerk. Bäcker, Gebäudereiniger und der ZDH kritisieren die Pläne scharf. - © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in den jüngst vorgestellten Plänen zur Beitragsstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Auftakt. "Der vorliegende Referentenentwurf ist ein wichtiges Signal, um die Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke angesichts des von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Aussicht gestellten Sparvolumens von knapp 20 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Daneben äußerte er aber auch Kritik am Referentenentwurf, der am 29. April im Kabinett beschlossen werden soll.

Mangelnde Übernahme versicherungsfremder Leistungen

Wie Schwannecke sagte, ist es nicht akzeptabel, versicherungsfremde Leistungen weiter überwiegend durch Beitragszahler finanzieren zu lassen. "Insbesondere gilt es, die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu tragen und den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung verlässlich zu erhöhen und zu dynamisieren“, betonte er. Dies würde GKV-Experten zufolge die Beitragszahler um rund 11 Milliarden Euro entlasten.

Ärger über einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Kritisch zu bewerten sei auch die außerordentliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro. "Sie stärkt nicht, wie behauptet, die Beitragsgerechtigkeit, sondern bedeutet eine massive und zusätzliche Belastung für Arbeitgeber wie Beschäftigte", erklärte er. Auch Selbstständige könnten unter Umständen deutlich höheren Beiträgen gegenüberstehen.  

Kritik an höheren Arbeitgeber-Beiträgen für Minijobber

Kritik äußerte der ZDH in seiner Stellungnahme auch an der Erhöhung der pauschalen Krankenkassenbeiträge der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte, die auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes angehoben werden sollen. Auch dem Gebäudereiniger-Handwerk und den Bäckern ist dies ein Dorn im Auge.  

Enorme Finanzlücke im Gesundheitssystem  

Bundesgesundheitsministerin Warken hatte ihre Reformpläne in der vergangenen Woche vorgestellt und auf die Dringlichkeit hingewiesen. Denn ohne Reformen würde die Schere zwischen steigenden Einnahmen und deutlich stärker steigenden Ausgaben in der GKV weiter auseinandergehen und zu einer Finanzierungslücke von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 führen.  

Warken will Beiträge stabilisieren  

Mit einem "Gesamtpaket" will sie die Beitragssätze ab 2027 dauerhaft stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge von derzeit 2,9 Prozent verhindern. Ohne Eingriffe müssten diese schon 2027 um weitere 0,75 Prozentpunkte steigen, heißt es im Gesetzentwurf. Bis 2030 wären es noch deutlich mehr. Aktuell beträgt der GKV-Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag im Schnitt 17,5 Prozent.